…dieser Bestimmung ersichtlich ist, bezieht sich diese Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt sie somit nur für Fälle in Betracht, in denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (vgl. VwGH 19.12…
…mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 73 zu § 3 und die dort zitierte Rechtsprechung des VwGH). Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht mehr von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach gesprochen werden…
…mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 73 zu § 3 und die dort zitierte Rechtsprechung des VwGH). Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht mehr von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach gesprochen werden…
…mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 73 zu § 3 und die dort zitierte Rechtsprechung des VwGH). Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht mehr von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach gesprochen werden…
…mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 73 zu § 3 und die dort zitierte Rechtsprechung des VwGH). Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht mehr von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach gesprochen werden…
…mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (Fellner, Kommentar Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 73 zu § 3 und die dort zitierte Rechtsprechung des VwGH). Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt, so kann nicht mehr von einer Teilung des Grundstückes der Fläche nach gesprochen werden…
…und der daraus resultierende Wert mit den Flächen der Grundstücke multipliziert. Dieses führte dazu, dass die Werte nach der Realteilung nicht den Werten vor der Teilung entsprachen, was bei der Beschwerdeführerin zu einem Mehrerwerb führte. Bei dieser Berechnung wird jedoch die unterschiedliche Bebauungsmöglichkeit der Grundstücke…
…GrEStG ersichtlich ist, bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133). Die Begünstigung kommt nur für Fälle in Betracht, in denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (vgl. VwGH 19…
…GrEStG ersichtlich ist, bezieht sich die Begünstigung auf die Teilung eines einzigen Grundstückes (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133). Die Begünstigung kommt nur für Fälle in Betracht, in denen eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird (vgl. VwGH 19…
…2 Abs. 1 BewG 1955) unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird. Die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 setzt ferner voraus, dass die im Alleineigentum stehenden einzelnen Grundstücke nach der Realteilung gleich viel wert sind wie die Miteigentumsanteile vor der Teilung. Insoweit…
…diesen der Fläche nach geteilt wird, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist. Entgegen dem klaren Wortlaut des § 3 Abs 2 GrEStG gelangt diese Steuerbegünstigung auch bei der Teilung…
…12, 60/77). Tausch und Teilung iSd GrEStG unterscheiden sich dadurch, dass beim Tausch zwei oder mehrere wirtschaftliche Einheiten "umgesetzt" werden, bei der Teilung nur eine wirtschaftliche Einheit. Werden Grundstücke, die zu verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten gehören, teils der Fläche nach geteilt, teils durch Austausch von…
…aus: "Eine Realteilung ist die Teilung eines im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Grundstückes der Fläche nach. Dabei gibt der einzelne Miteigentümer sein Miteigentumsrecht an der Gesamtliegenschaft auf und erhält dafür das Alleineigentum an einer Teilfläche. Bei der Realteilung werden also zum Unterschied vom Tausch nicht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63; 10. 1. 1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63; 10. 1. 1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25.6.1964, 680, 681/63; 10.1.1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25.6.1964, 680, 681/63; 10.1.1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25.6.1964, 680, 681/63; 10.1.1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…nicht von der Teilung eines Grundstücks der Fläche nach, sondern nur von einer Vermögensauseinandersetzung schlechthin gesprochen werden (VwGH 25.6.1964, 680, 681/63; 10.1.1974, 1583/72). § 3 Abs 2 GrEStG kann daher auf die körperliche Teilung eines Grundkomplexes, der nach dem Bewertungsrecht…
…der Grunderwerbsteuer befreit wäre, so ist dem zu Folgendes zu entgegnen: Die Begünstigungsvorschrift des § 3 Abs. 2 GrEStG kommt nur in Betracht, wenn eine einzige wirtschaftliche Einheit unter mehreren Miteigentümern der Fläche nach geteilt wird. Diese Bestimmung hat nur die Realteilung, also die körperliche Teilung…