…FaV verwies auf die erhöhte Beweismittel- und Beweisvorsorgepflicht bei Auslandssachverhalten. Der Bf verwies darauf, dass er umfangreiche Lagebilder über verschiedene Länder vorgelegt habe. ZB hätten ihm tschechische Verwandte Informationen aus tschechischen Medien weitergeleitet; diese seien dann eingearbeitet und dem Betreffenden in die Hand gedrückt worden…
…Füßen und Gesicht. Das BFG folgt der Beschreibung der Krankheit durch die Vertreterin der BF, die sich aus verschiedenen Quellen im Internet abgefragt am 07.06.2018 ergibt. ( https://de.wikipedia.org/wiki/Fibromyalgie , www.netdoctor.at/Fibromyalgie ) Mögliche Behandlungsmethoden werden wie folgt umschrieben: „Die…
…wenn die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Dies sei nicht gegeben, die Beschwerde enthalte verschiedene Vorbringen, die geeignet seien, eine betragsmäßige Auswirkung bzw. zumindest einen Teilerfolg erzielen zu können. Zudem sei das Verfahren nicht abgeschlossen, es seien Vorlageanträge gestellt worden und bis dato gebe es…
…Aussichtslosigkeit eines Rechtsbehelfs, - dem Hinweis darauf, die Beschwerde enthalte über 18 Seiten verschiedene Vorbringen, die alle geeignet seien, eine betragsmäßige Auswirkung bzw. zumindest einen Teilerfolg zu erzielen, - dass noch keine rechtskräftige Entscheidung in der Sache vorliege, - dass insbesondere bei Beschwerden, deren Begründung sich auf mehrere…
…könne im Übrigen nicht bedeuten, dass daher keine Krankheit gegeben war. Selbst die unmöglichste oder unsinnigste Therapie sage nichts über das Vorhandensein einer Krankheit aus. Es sei überdies nicht näher erläutert worden, was unter einer Heilbehandlung „im klassischen Sinn“ zu verstehen sei. Die Beschwerdeführerin fasste…
…davon aus, dass bei vollem zeitlichen Einsatz, wie dies einer Berufsausbildung entspricht, mit einer Vorbereitungszeit von zwei Semestern das Auslangen gefunden werden kann (z.B. BFG 2.2.2017, RV/7104626/2015; Lenneis/Wanke, FLAG², § 2 Tz 43). Ausgehend von einer Vorbereitungszeit von einem Studienjahr…
…Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Aus den Gesetzesmaterialien geht klar hervor, dass der Gesetzgeber die COVID-19-Krise als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (iSd …
…plus ein Studienjahr bei Studien ohne Abschnittsgliederung" (Info Bundeskanzleramt file:///D:/Daten/Downloads/info_fbh_studierende.pdf). Auch das Finanzamt geht im Vorlagebericht im gegenständlichen Fall von einem "Toleranzausbildungsjahr" ("zwei Toleranzsemester") aus. Die Verknüpfung der Familienbeihilfe mit der Studiendauer laut Studienförderungsgesetz erfolgte erstmals mit der…