…ErfNr*** an, dass durch Kauf- u. Tauschvertrag vom 21. Mai 2014 folgende Erwerbsvorgänge mit nachstehend angeführten Gegenleistungen verwirklicht worden seien: | | Veräußerer | Erwerber | Gegenleistung | 1) | BF | B1 | Kaufpreis € 12.090,00 sonst. Leistung € 29.875,00…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe In Punkt V des Kauf- und Tauschvertrages vom 14. Februar 2011 haben der X und die Firma Y folgende für den Beschwerdefall relevante Tauschvereinbarung abgeschlossen: „ 1) Tauschvereinbarung Es übergeben und überlassen nun im Tauschwege: 1…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe In Punkt IV des Kauf- und Tauschvertrages vom 14. Februar 2011 haben der X und Z folgende für den Beschwerdefall relevante Tauschvereinbarung abgeschlossen: „ 1) Tauschvereinbarung Es übergeben und überlassen nun im Tauschwege: 1. Herr…
…Mit Abgabenerklärung vom 2.3.2020 zeigte der Beschwerdeführer den gegenständlichen Tauschvertrag der belangten Behörde an und zog als Bemessungsgrundlage den Betrag von EUR 700.494,00 (woraus sich eine 3,5%-ige GrESt iHv EUR 24.517,00 ergäbe) heran. Von Seiten der belangten…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Tauschvertrag vom 3.9.2013 war vereinbart, dass die X-KG (= Beschwerdeführerin, Bf) die ihr gehörige Liegenschaft Gst1 in EZ1…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin hat im Zusammenhang mit einer mit Tauschvertrag vom 28. September 2015 erfolgten Grundstücksveräußerung in der elektronisch übermittelten Abgabenerklärung betreffend Immobilienertragsteuer die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die a b GmbH& Co KG (künftig BW genannt) haben mit f g und der h i KG einen Tausch über die im Tauschvertag vom 28. September 2015 angeführten Grundstücke abgeschlossen. Die Selbstberechnung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe: Das Finanzamt hat in der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2014 Nachstehendes ausgeführt: "Bezüglich Tauschvertrag vom 15.1.2014 kommt es zur Vorschreibung der Immobilienertragsteuer: Übersteigt die Ausgleichszahlung die Hälfte des Wertes des/der hingegebenen Grundstücke, stellt dieses…
…Erwägungen 1. Wie sachverhaltsmäßig festgestellt (Punkt II.), ist im gegenständlichen Beschwerdefall vom Vorliegen eines Tauschvertrages und entgeltlichen Rechtsgeschäftes auszugehen. Für das im Jahr 2012 im Tauschwege erworbene und im Beschwerdejahr veräußerte Grundstück hat der Beschwerdeführer seine Anteilsrechte an der "B.A. in Einlagezahlt XY" KG…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 23.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass A die Teilfläche 1 im Ausmaß von 258 m², gebildet aus dem ihm gehörigen Grundstück…
…unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 29.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass die GemeindeX (= Beschwerdeführerin, Bf) das ihr gehörige…
…2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Tauschvertrag vom 16.12.2015 hat der Beschwerdeführer 1/1 Anteil d erworben. Der Wert dieser Liegenschaft beträgt lt. Vorhaltsbeantwortung vom 26.7.2016 € 678.074,36…
…beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Tauschvertrag vom 16.12.2015 hat die Beschwerdeführerin 1/1 Anteil an den GST-NR d von Herrn e erworben. Der Wert dieser Liegenschaft beträgt lt. Schätzungsgutachten vom 13.9.2011…
…Erwerbsvorganges dergestalt geändert haben, dass nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Wert- oder Artfortschreibung oder Nachfeststellung gegeben sind. Weil bereits vor dem Schenkungsvertrag auf Grund des vorangegangenen Tauschvertrages und der Vermessungsurkunde eine Änderung sowie eine Flächenberichtigung erfolgt sind, ist auf den Zeitpunkt…
…Erwerbsvorganges dergestalt geändert haben, dass nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Wert- oder Artfortschreibung oder Nachfeststellung gegeben sind. Weil bereits vor dem Schenkungsvertrag auf Grund des vorangegangenen Tauschvertrages und der Vermessungsurkunde eine Änderung sowie eine Flächenberichtigung erfolgt sind, ist auf den Zeitpunkt…
…Erwerbsvorganges dergestalt geändert haben, dass nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes die Voraussetzungen für eine Wert- oder Artfortschreibung oder Nachfeststellung gegeben sind. Weil bereits vor dem Schenkungsvertrag auf Grund des vorangegangenen Tauschvertrages und der Vermessungsurkunde eine Änderung sowie eine Flächenberichtigung erfolgt sind, ist auf den Zeitpunkt…
…Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb die nunmehrige Beschwerdeführerin (Bf.), die Bf von Herrn NN…
…€ 275.598,00 mit € 9.645,93 festgesetzt. 3.) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.), Herr Bf…
…Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtslage Die wesentlichen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes in der maßgeblichen Fassung lauten: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte (zB Tauschverträge), die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. §…
…Spruchpunkt I. (Abänderung) Rechtslage Die wesentlichen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes in der maßgeblichen Fassung lauten: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte (zB Tauschverträge), die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. §…