…VwGH vom 29. Jänner 1996, 94/16/0039). Erfolgt die Aufteilung mehrer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der nach § 5 Abs. 1 Z 2…
…Eine Revision ist im vorliegenden Fall nicht zulässig, da sowohl hinsichtlich der Frage, ob der Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken ein GrESt-pflichtiger Tausch ist als auch hinsichtlich der Frage, für welchen Zeitpunkt der gemeine Wert zu bestimmen ist, Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt (vgl zB…
…AP 19: ***Bf*** 6/1155 Kfz-AP 20: ***Bf*** 6/1155 Kfz-AP 21: ***NN 1*** 10/1155 Kfz-AP 22: ***NN 1*** 10/1155 Der Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken ist ein GrESt-pflichtiger Tausch (vgl Allram/Pinetz/Klokar in Pinetz/Schragl/Siller/Stefaner…
…Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden…
…Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden…
…Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden…
…Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden…
…Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem anderen zugewiesen werden, ist die Teilung als Veräußerungsgeschäft anzusehen. Der Teilungsvertrag ist daher rechtlich dem Tauschvertrag iSd § 1045 ABGB gleichzusetzen. Die Realteilung einer Liegenschaft kann aus grunderwerbsteuerlicher Sicht als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen angesehen werden…
…am 30.09.2013 die Beschwerdevorentscheidung, in welcher die Beschwerde mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen wurde: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken lägen bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.08.1996, 96/16/0133 und VwGH…
…am 30.09.2013 die Beschwerdevorentscheidung, in welcher die Beschwerde mit folgender Begründung als unbegründet abgewiesen wurde: Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken lägen bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.08.1996, 96/16/0133 und VwGH…
…Erfolgt die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der als Grundstückstausch (§ 5 Abs 1 Z 2 GrEStG) zu versteuern ist (VwGH 25.6…
…wird. Erfolgt die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der als Grundstückstausch (§ 5 Abs 1 Z 2 GrEStG) zu versteuern ist (VwGH 25…
…Erfolgt die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der als Grundstückstausch (§ 5 Abs 1 Z 2 GrEStG) zu versteuern ist (VwGH 25.6…
…für einen solchen Austausch von Miteigentumsanteilen an mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Grunderwerbsteuerbegünstigung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG nicht in Betracht kommt. Es liegt daher keine Rechtwidrigkeit des angefochtenen Grunderwerbsteuerbescheides darin begründet, dass vom Finanzamt diese Begünstigungsvorschrift auf die in Frage stehenden Grundstückstransaktionen nicht angewandt worden…
…an einem Leistungsaustausch zwischen dem Bf und der GmbH, weshalb die Einbringung als unentgeltlicher Vorgang zu qualifizieren ist. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft unterliegt nicht der Immobilienertragsteuer, weshalb die Beurteilung des Finanzamtes rechtlich unrichtig ist. Nach der Judikatur des VwGH gibt es bei einer Sacheinlage von Grundstücken…
…an einem Leistungsaustausch zwischen der Bf und der GmbH, weshalb die Einbringung als unentgeltlicher Vorgang zu qualifizieren ist. Ein unentgeltliches Rechtsgeschäft unterliegt nicht der Immobilienertragsteuer, weshalb die Beurteilung des Finanzamtes rechtlich unrichtig ist. Nach der Judikatur des VwGH gibt es bei einer Sacheinlage von Grundstücken…
…dieser Tausch von Miteigentumsanteilen, soweit das jeweils eingebrachte Trennstück der Beteiligung des jeweiligen Miteigentümers am gesamten neugebildeten Grundstück entspricht, von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Mit Erkenntnis vom 29. Jänner 1996, 94/16/0039, hat sich der Verwaltungsgerichtshof in Hinblick auf die Begründung einer Miteigentümergemeinschaft an…
…wird. Erfolgt die Aufteilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten in der Weise, dass jeder der Beteiligten Alleineigentümer an einer wirtschaftlichen Einheit wird, so liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor, der als Grundstückstausch (§ 5 Abs 1 Z 2 GrEStG) zu versteuern ist (VwGH 25…
…Der Kauf aller Miteigentumsanteile sei diesfalls nicht als einheitlicher Erwerbsvorgang anzusehen. Dem VwGH-Erk. vom 22.5.1980, 714/79, lag an Sachverhalt zugrunde, dass zwei Grundstückserwerbe am 1.7.1970 und am 19.11.1971 – dh. im Abstand von rund 16,5 Monaten – zwecks…
…841 ABGB), das ist die flächenmäßige Teilung eines Grundstückes, das eine einzige wirtschaftliche Einheit bildet, ist ebenso als wechselseitiger Tausch von ideellen Miteigentumsanteilen anzusehen (vgl. VwGH 26.11.1981, 81/16/0016, 0017). Da jeder der Teilhaber sein Anteilsrecht an jenen Sachteilen aufgibt, die dem…