…der Bemessungsgrundlage (€ 97.020,00) in Höhe von € 3.395,70 fest. Der Bescheid nannte als Betreff den zwischen verschiedenen, namentlich genannten Vertragsparteien, abgeschlossenen Tausch-und Schenkungsvertrag vom 24.10.2019. In der Bescheidbegründung stellt das Finanzamt u.a. fest: "Der Bescheid gem. …
…€ erzielt werden. Die vom Beschwerdeführer beantragte Berücksichtigung anteiliger Verluste 1.1.-28.2.2022 beläuft sich auf 20.270,00 €. Alle vom Beschwerdeführer durchgeführten Transaktionen (Tauschvorgänge von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung) sind jeweils innerhalb eines Jahres ab Erwerb erfolgt. 2. Beweiswürdigung …
…vorgelegen. Verunsichert durch Medienberichte über allfällige Steuererhöhungen habe sich die Schwester veranlasst gesehen, die im Freiland befindlichen Gst3 und Gst4 dem Bf mit dem Schenkungsvertrag am 17.2.2014 zu übertragen. Gegen die Annahme eines Tauschgeschäftes spreche, dass mangels Aufzahlung keine Wertgleichheit vorliege, sowie insbesondere…
…hat. Am 16. Juli 2013 hat das GVG die Beschwerde zur Entscheidung vorgelegt. Beweiswürdigung Aufgrund des eindeutigen Vertragsinhaltes ist der Sachverhalt erwiesen, der von den Vertragsparteien selbst festgestellte Verkehrswert des Tauschobjektes wurde nicht in Zweifel gezogen. Rechtslage Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987…
…Grunderwerbsteuer in Höhe von € 948,44 (gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 GrEStG 1987 2 % von der Tauschleistung gemäß § 4 Abs. 3 GrEStG 1987 iHv € 47.422,00) fest. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes aus: "Im Vergleich wird ein Hälfteanteil an der…
…27.09.2013 gemeinsam Beschwerde. Sie führten dabei begründend aus, dass es sich bei der gegenständlichen Vereinbarung mit AB nicht um einen Tausch sondern lediglich um eine Korrektur des Kaufvertrages vom 11.08.2005 handle. Im Jahr 2005 hätten AB den Tiefgaragenplatz Nr. 54 gekauft…
…27.09.2013 gemeinsam Beschwerde. Sie führten dabei begründend aus, dass es sich bei der gegenständlichen Vereinbarung mit AB nicht um einen Tausch sondern lediglich um eine Korrektur des Kaufvertrages vom 11.08.2005 handle. Im Jahr 2005 hätten AB den Tiefgaragenplatz Nr. 54 gekauft…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 23.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass A die Teilfläche 1 im Ausmaß von 258 m², gebildet aus dem ihm gehörigen Grundstück…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 23.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass die GemeindeX (= Beschwerdeführerin, Bf) die in ihrem Alleineigentum befindlichen Liegenschaften in…
…unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: In dem am 29.12.2015 abgeschlossenen "Tauschvertrag" wurde vereinbart, dass die GemeindeX (= Beschwerdeführerin, Bf) das ihr gehörige…
…wird festgehalten, dass solchen Anteilsabtretungen weder eine Schenkungsabsicht, noch eine Bereicherungsabsicht zu Grunde liegt und auch kein Tausch vorliegt, sondern dass diese ausschließlich zum Zwecke der Konkretisierung der kaufgegenständlichen Miteigentumsanteile und somit zum Zwecke der Erfüllung des Parteiwillens im Sinne dieses Vertrages erfolgen." II. Wohnungseigentumsvertragsnachtrag…
…Für Zwecke der abgabenrechtlichen Beurteilung wird festgehalten, dass solchen Anteilsabtretungen weder eine Schenkungsabsicht noch eine Bereicherungsabsicht zu Grunde liegt und auch kein Tausch vorliegt, sondern dass diese ausschließlich zum Zwecke der Konkretisierung der kaufgegenständlichen Miteigentumsanteile und somit zum Zwecke der Erfüllung des Parteiwillens im Sinne…
…Verfahrensgang Am 12.05.2021 wurden vom vertragserrichtenden Notar ein Kaufvertrag, zu ERFNR. 10-11/2021, und ein Tauschvertrag, zu ERFNR. 10-2021, als elektronische Abgabenerklärung zur Anzeige gebracht. Kaufvertrag Mit dem Kaufvertrag vom 08.02.2021 erwarben der Beschwerdeführer (kurz: Bf) und seine Ehegattin…
…Verfahrensgang Am 12.05.2021 wurden vom vertragserrichtenden Notar ein Kaufvertrag, zu ERFNR. 10-11/2021, und ein Tauschvertrag, zu ERFNR. 10-2021, als elektronische Abgabenerklärung zur Anzeige gebracht. Kaufvertrag Mit dem Kaufvertrag vom 08.02.2021 erwarben die Beschwerdeführerin (kurz: Bf) und ihr Ehegatte…
…Grundstück-3 | 39/2588 Begründend wurde ausgeführt, dass im Scheidungsvergleich vom xx.xx.2012 über mehrere Liegenschaften abgesprochen worden sei, weshalb ein Tausch von Liegenschaften vorliege. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer sei nicht der dreifache Einheitswert, sondern der jeweilige Verkehrswert des hingegebenen Grundstückes.…
…Grundstück-3 | 39/2588 Begründend wurde ausgeführt, dass im Scheidungsvergleich vom xx.xx.2012 über mehrere Liegenschaften abgesprochen worden sei, weshalb ein Tausch von Liegenschaften vorliege. Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer sei nicht der dreifache Einheitswert, sondern der jeweilige Verkehrswert des hingegebenen Grundstückes.…
…nämlich die BW, die h i KG sowie f g hätten am 28. September 2015 Grundstücksflächen in b im Rahmen eines Tauschvertrages (Ringtausch) getauscht, um insgesamt eine bessere Gestaltung von Bauland im Sinne der Raumplanung in der Gemeinde d zu erreichen. Die Gemeinde d habe…
…Pensionseinkünfte und war Eigentümer einer Liegenschaft in Y. Im Zuge einer Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde diese Liegenschaft einer Teilung unterzogen. Der Bf erwarb in der Folge mit Tauschvertrag vom 10.7.2013 aus der Liegenschaft EZ *** Grundbuch Y, bestehend aus dem Grundstück 680/2 im…
…soweit keine Steuerbefreiung greife. Ein Befreiungstatbestand ergebe sich ua. nach § 30 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 für Tauschvorgänge von Grundstücken im Rahmen eines Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahrens im Sinne des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes 1951, BGBl. Nr. 103/1951. Das in solchen Verfahren erworbene Grundstück trete hinsichtlich…
…205 m 2 bzw. 47.053 m 2 . Mit der als Tauschvertrag bezeichneten und notariell beglaubigten Urkunde vom 24.10.2014 wurden diese Liegenschaftshälften an diesen Grundstücken vom Bf und seiner Ehegattin der X GmbH (in der Folge X-GmbH) übergeben. Im Gegenzug erhielten der…