…durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu € 365,00 zu bestrafen. Rechtliche Beurteilung der Beschwerdeeinwendungen: Änderung der Tatortumschreibung durch die Behörde Wie schon im Sachverhaltsteil festgehalten, wurde der Tatort vom Meldungsleger in der Anzeige mit "1140…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R über die Beschwerde des Bf, Adr, vom 05.08.2015 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 01.07.2015, MA 67-PA-GZ1, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5…
…Eine zentimetergenaue Angabe des Tatortes ist nicht erforderlich. Der Beschwerdeführer behauptet auch gar nicht, dass die einzelne Tatortumschreibung unrichtig sei. Ausschlaggebend ist ausschließlich, dass der gesamte in Rede stehende Straßenabschnitt im Hinblick auf die Gebührenpflicht einheitlich zu qualifizieren ist. Die Einwendungen des Beschwerdeführers waren daher…
…Eine zentimetergenaue Angabe des Tatortes ist nicht erforderlich. Der Beschwerdeführer behauptet auch gar nicht, dass die einzelne Tatortumschreibung unrichtig sei. Ausschlaggebend ist ausschließlich, dass der gesamte in Rede stehende Straßenabschnitt im Hinblick auf die Gebührenpflicht einheitlich zu qualifizieren ist. Die Einwendungen des Beschwerdeführers waren daher…
…jedem einzelnen Fall ein verschiedenes, weil an den oben wiedergegebenen Rechtschutzüberlegungen zu messendes Erfordernis sein. Auch sei im Hinblick auf die Tatortumschreibung und den Beanstandungsfotos eine ausreichende Konkretisierung des Tatortes zu erblicken und die Positionierung des Fahrzeuges zum Beanstandungszeitpunkt eindeutig nachvollziehbar. Auf den Beanstandungsfotos sei…
…einzelnen Fall ein verschiedenes, weil an den oben wiedergegebenen Rechtschutzüberlegungen zu messendes Erfordernis sein. Auch ist im Hinblick auf die Tatortumschreibung und den Beanstandungsfotos eine ausreichende Konkretisierung des Tatortes zu erblicken als auch die Positionierung des Fahrzeuges zum Beanstandungszeitpunkt eindeutig nachvollziehbar. Auf den Beanstandungsfotos ist…
…dass die Tatortumschreibung "Universitätsring vor Baum 2155 Nebenfahrbahn" unrichtig sei. Dass der gegenständliche Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann ergibt sich einerseits aus dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen und lässt sich anderseits…
…sind vor Gericht anhängig). Der Beschwerdeführer behauptet jedoch nicht, dass die Tatortumschreibung "Universitätsring gegenüber 4, Nebenfahrbahn" unrichtig sei. Dass der gegenständliche Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann, ergibt sich einerseits aus…
…Der Beschwerdeführer behauptet auch nicht, dass die Tatortumschreibung unrichtig sei. Dass die gegenständlichen Abstellorte mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden können, ergibt sich einerseits aus dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen und lässt sich anderseits…
…Der Beschwerdeführer behauptet aber nicht, dass die jeweilige Tatortumschreibung unrichtig sei. Dass der Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann, ergibt sich einerseits aus dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen und lässt sich anderseits…
…Der Beschwerdeführer behauptet aber nicht, dass die jeweilige Tatortumschreibung unrichtig sei. Dass der Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann, ergibt sich einerseits aus dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen und lässt sich anderseits…
…sind vor Gericht anhängig). Der Beschwerdeführer behauptet jedoch nicht, dass die Tatortumschreibung "Universitätsring gegenüber 4, Nebenfahrbahn" unrichtig sei. Dass der gegenständliche Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann, ergibt sich einerseits aus…
…Der Beschwerdeführer behauptet aber nicht, dass die jeweilige Tatortumschreibung unrichtig sei. Dass der Abstellort mit einem Kraftfahrzeug nur bei Durchfahrung der jeweils im Ein- und Ausfahrtsbereich mit Schranken versehenen Tiefgarage erreicht werden kann, ergibt sich einerseits aus dem unbestritten gebliebenen Beschwerdevorbringen und lässt sich anderseits…
…Bf. zufolge der vorstehenden Ausführungen nicht zu entsprechen, weil die belangte Behörde im Straferkenntnis dem Vorbringen des Bf. folgte und die Tatortumschreibung von "1160 Wien, Panikengasse 1" auf "1160 Wien, Panikengasse zwischen 1 und 3-5" änderte. Zur Auswertung der GPS-Erfassungsdaten wird festgestellt, dass…
…27.4.2011, 2010/08/0091). Im Allgemeinen verlangt § 44a Z 1 VStG eine möglichst präzise Angabe des Tatortes (VwGH 20.6.1990, 89/01/0350). Eine Tatortumschreibung, die mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulässt, genügt diesen Anforderungen nicht (VwGH 25.9.1991, 91/02/0051). Die Anforderungen…
…27.4.2011, 2010/08/0091). Im Allgemeinen verlangt § 44a Z 1 VStG eine möglichst präzise Angabe des Tatortes (VwGH 20.6.1990, 89/01/0350). Eine Tatortumschreibung, die mehrere Auslegungsmöglichkeiten zulässt, genügt diesen Anforderungen nicht (VwGH 25.9.1991, 91/02/0051). Die Anforderungen…
…jedem einzelnen Fall ein verschiedenes, weil an den oben wiedergegebenen Rechtschutzüberlegungen zu messendes Erfordernis sein. In Hinblick auf die Tatortumschreibung und die Beanstandungsfotos ist sowohl eine ausreichende Konkretisierung des Tatortes zu erblicken, als auch die Positionierung des Fahrzeuges zum Beanstandungszeitpunkt eindeutig nachvollziehbar. Die Anzeige (siehe…
…Bezug zwischen der dem Bf. angelasteten Tat und einem bestimmten Ort hervor, sodass der Tatort unverwechselbar feststeht. Eine derartige Tatortumschreibung entspricht dem Gebot des § 44a Z 1 VStG und damit auch den an eine Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 VStG zu stellenden Anforderungen…
…mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), Parkscheine nach dem Muster der Anlagen oder elektronische Parkscheine zu verwenden. Rechtliche Würdigung der Beschwerdeeinwendungen: Ungenaue Tatortumschreibung Der Bf. bringt in der hier zu entscheidenden Beschwerdeangelegenheit vor…
…geschehen sei. Im Großraum Wien gebe es bekanntermaßen weitere Städte. Abgesehen davon entspreche die Tatortumschreibung "Wien" allein dem Erfordernis einer ausreichenden Konkretisierung des Tatortes nicht. Die Tatortannahmen der belangten Behörde beruhten auf Vermutungen und unzulässigen Zweifelsregeln. Der VwGH führte dazu aus: "Der Vorschrift des § 44a…