… 4 Abs. 2 FinStrG - bereits eine finanzstrafrechtliche Verjährung der Verfehlung nach § 31 FinStrG eingetreten wäre. Zur Verjährung der Strafbarkeit bestimmt das FinStrG in der am 28. März 2006 geltenden Fassung: § 31. (1) Die Strafbarkeit eines Finanzvergehens erlischt durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit…
…von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert zusammen mit den Bezug habenden Zollpapieren der Bestimmungszollstelle (im gegenständlichen Fall Hafen bb) zu gestellen, auf das genannte Transportunternehmen übergegangen. Auf die B--GmbH, der im Versandschein als solche ausgewiesenen Warenempfängerin, ist nach dem durch das Bundesfinanzgericht…
…6.2011 durch die Rechtsanwaltskanzlei V Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft erstattet, dass von unbekannter Seite im Vollmachtsnamen der N.GmbH mehrere Dienstnehmer angemeldet worden sei, diese jedoch nicht von der N.GmbH beschäftigt würden. Daraufhin sei es unverzüglich zur Abmeldung der Dienstnehmer gekommen. Zur Prüfung…
…auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (Winkler in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 11 Rz 57 mwN). Der Beitrag zur Tatausführung kann nicht nur durch Tat, sondern auch durch Rat geleistet werden. In diesem Sinn…
…3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. Zur Verhandlung in Abwesenheit vor dem Spruchsenat: Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein Mangel hinreichenden Parteiengehörs in erster Instanz durch die…
…auch die geringste Hilfe, welche die Tat fördert und bis zur Vollendung wirksam bleibt, ist ein ausreichender Tatbeitrag (Winkler in Tannert/Kotschnigg, FinStrG § 11 Rz 57 mwN). Der Beitrag zur Tatausführung kann nicht nur durch Tat, sondern auch durch Rat geleistet werden. In diesem Sinn…
…Hinsichtlich des Vorwurfes an den Beschuldigten einer Verheimlichung von Erlösen und Umsätzen aus seinem Holzhandel wurde vom Spruchsenat offensichtlich das Verfahren zur Gänze eingestellt. Erachtet man als finanzstrafrechtlich relevant lediglich das Unterbleiben der Offenlegung der nachgewiesenen Spekulationseinkünfte von € 28.932,21 durch den Beschuldigten…
…Ende jeder Aussteckungsperiode. Die Auszahlung erfolgte immer durch ***6*** in einem Kuvert in BAR (niemals wurden Löhne auf ein Konto überwiesen). Den Zeugen wurden Tabellen vorgelegt (s. Beilage zur Niederschrift) welche einerseits die Anmeldungszeiträume der Arbeitnehmer laut Lohnzettel ausweisen und andererseits die Beträge, welche die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Mag. Günter Mateschitz in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Transportunternehmer, whft. XXX, wegen…
…durch den erklärten Sachverhalt (Lieferung für das Unternehmen zu einer Spedition) die Absicht bestanden hatte, für diese Lieferung keinerlei Steuern zu bezahlen. Obwohl für die von der Bf. vertretenen Warenempfänger von vornherein klar war, dass die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht vorlagen (Verbringen zur…
…Hätte ich "vorsätzlich" Abgaben durch Nichtdeklarierung eines Teiles meiner Einnahmen verkürzen wollen, hätte ich nicht nur ein Bankkonto eingerichtet, welches den gesamten Buchungsstoff meiner Betriebs- und Privatsphäre enthält und den ich selbstverständlich auch der BP zur vollinhaltlichen Prüfung ausgehändigt habe. Was die UVA-Zahlung für…
…wurde von den spanischen Behörden auch nicht zurückgenommen oder berichtigt. V. Rechtliche Erwägungen: Die Parfümeriewaren sind durch ihre Anmeldung zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (Verfahrenscode 42) in das Inland eingeführt worden. Der Tatbestand der Einfuhr im Sinne des § 1 Abs…
…000,00 dabei irgendwie verborgen bleiben hätte können: Im Ergebnis hatte sie durch ihre Vorgangsweise beim Einzelunternehmen die Leistung an die GmbH und die Zahllast von € 32.000,00 ausgeblendet, dafür aber bei der GmbH doppelt die Vorsteuer zur Geltung gegenüber dem Fiskus gebracht…
…Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 204 Abs. 1 ZK unter Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin nach § 71a ZollR-DG war daher in allen die A-Eood betreffenden Einfuhrfällen aufzuheben. V. Zur Unzulässigkeit der ordentlichen Revision: Die ordentliche Revision ist unzulässig, da keine Rechtsfrage iSd. Art. 133 Abs. 4 B…
…Gerichtshof mit Beschluss vom 27.8.2014 zur Geschäftszahl 15 Os 90/14w zurückgewiesen. Aus den Ausführungen des Landesgerichts für Strafsachen und den Verweisen auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung ergibt sich, dass ***QR*** nicht als Bauunternehmer aufgetreten ist, sondern durch Ausnützen seiner ihm erteilen Vollmacht Bauunternehmer…
…konnte unterbleiben, weil bereits die in ihrer schriftlichen Stellungnahme vom 5. Juni 2015 enthaltenen Angaben zur Abwicklung der Versendungen durch die X-AG auch von der Zollbehörde im Ergebnis nicht bestritten worden sind. Die Waren gelangten im Zuge von Einfuhren gemäß § 1 Abs. 1 Z…
…auf der Grundlage von in der Gemeinschaft verfügbaren Daten durch zweckmäßige Methoden zu ermitteln, die übereinstimmen mit den Leitlinien und allgemeinen Regeln - des Übereinkommens zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, - des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens sowie - der Vorschriften…
…VwGH hinfällig. Auch der Hinweis auf etwaige Formalmängel der Rechnungen durch eine etwaig falsche Bezeichnung der Ware sind für die Frage des Entfalls des Vorsteuerabzugs im Lichte der EuGH- und VwGH-Rechtsprechung irrelevant. Denn formale Rechnungsfehler führen grundsätzlich nicht zur Versagung des Vorsteuerabzuges (vgl. ua…
…2 lit. a FinStrG zu verantworten. 18. Zur Aufklärung dieses strafrelevanten Sachverhaltes insgesamt und der sich bereits derzeit gegen A und Mag.D bestehenden Verdachtslage bedarf es ergänzender Ermittlungen, welche jedoch nicht durch das Bundesfinanzgericht geführt werden können. Diesem ist es verwehrt, gegen einen Beschwerdeführer…
…Der gegenüber A durch den Spruchsenat erhobene Vorwurf einer Hinterziehung der Zahllast für April 2014 nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist daher im Zweifel zu ihren Gunsten abzumildern auf eine bloße Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. 4. Zur Strafbemessung ist…