…Arbeitsplatz mit dem PKW gefahren, beträgt ca 7 km und dauert ca 9 Minuten. Die Fahrt mit der Bahn von XL über XM nach XK beträgt 12 Tarifkilometer. Die Fahrt inklusive Umsteige- und Wartezeit dauert ca zwischen 22 und 25 Minuten. Der Gehweg von der…
…Formularen (L34) betreffend des Pendlerpauschales sowie bezüglich Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel um detaillierte Angaben, welche Verkehrsmittel benutzt werden hätten können sowie um Angabe der jeweiligen Tarifkilometer sowie der einzelnen Geh-, Fahrt- und Wartezeiten auf. Da Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur dann gegeben sei…
…Finanzamt darauf hin, dass die Angaben des Pendlerrechners für das Beschwerdejahr 2013 keine bindende Wirkung hätten und die Wegstrecke mit der Anzahl der Tarifkilometer zuzüglich Anfahrts- oder Gehwegen zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstelle mit 28 km ermittelt worden sei. 7.a. Mit Schreiben des…
…Arbeitsstätte) inklusiv dem Fußweg 54 km. Es handle sich dabei um Tarifkilometer mit Benützung von Bus und Bahn. In dem als Vorlageantrag zu wertenden Schreiben vom 13.11.2013 teilte der steuerliche Vertreter des Bf dem Finanzamt mit, dass er den Antrag des Bf auf…
…6. 2012: Bitte um Vorlage eines vollständig ausgefüllten Formulars (L34) betreffend Pendlerpauschale.Bezüglich Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bitte um detaillierte Angabe, welche Verkehrsmittel benützt werden könnten und Angabe der jeweiligen Tarifkilometer, sowie der einzelnen Geh-, Fahrt- und Wartezeiten.(Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist…
…einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel 90 Minuten nicht überschreite. Da dies laut obigen Ausführungen der Fall sei und die einfache Wegstrecke (30 Tarifkilometer betreffend die Schnellbahn zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den Ein- und Ausstiegsstellen) zudem unter 40 km liege, sei das Begehren der Bf…
…bei Benutzung der A2 bereits ab D werden 40 km Fahrstrecke nicht überschritten. Die Wegstrecke beträgt A-B 29 Tarifkilometer, B-Arbeitsstätte rund 5 Kilometer mit den angesprochenen Linien. Bei Fahrt mit dem Pkw nach D stehen zusätzlichen acht Kilometer Pkw-Fahrt 24 Tarifkilometer gegenüber…
…bis 14.3.2011 in W. ( AG. ) war und seine Wohnungsanschrift Adr.Bf. war. Wegstrecke bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels: Wohnung-Bahnhof H. : 4 km Tarifkilometer H. - W. : 102 km Sein Arbeitgeber war vom 1.05. 2011 bis 31.12.2011: E. GmbH Adr.AG …
…Massenbeförderungsmittel verkehrt), weder das große noch das kleine Pendlerpauschale zusteht, auch wenn dieses vom Arbeitnehmer trotz Zumutbarkeit nicht benützt wird. Sollte keine entsprechende Arbeitgeberbestätigung sowie detaillierte Angaben (für jede einzelne Schicht) über mögliche Verkehrsmittel, Tarifkilometer, Geh-, Fahrt- und Wartezeiten nicht übermittelt werden, muss angenommen werden…
…Ausgabe 2012, Seiten 184 und 242 f). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit…
…dass für die nach seinen (unbewiesenen) Angaben 2,5 km umfassende Wegstrecke (die möglicherweise länger, da zwischen den Bahnhöfen Wien Nußdorf und Klosterneuburg Weidling bereits 5 Tarifkilometer liegen, aber jedenfalls unter 20 km ist) zur und von der Arbeit die Benutzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar sei…
…der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels auszugehen war, wurden die Wegstrecke n anhand der oben angegebenen Tarifkilometer zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen und abschließender Rundung bemessen) in Höhe von 696,00 € als Werbungskosten , zuzustimmen und war sohin - gerade auch…
…diese Fahrpläne gültig waren? Wenn nein, werden Sie gebeten, die im Jahr 2013 für diese Linien gültigen Fahrpläne zu übermitteln. 2) Tarifkilometer 2.1 Hof Alte Tanne – Hofwirt Salzburg; Wolf Dietrichstraße – Auerspergstraße Sie werden ersucht, für die mit der Linie 150 bzw. 155 zurückgelegte Strecke…
…statt Personenzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen (VwGH 24.4.2014, 2010/15/0156). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Massenverkehrsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- und Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Bei Unzumutbarkeit ist unter „Fahrtstrecke“ iSd. §…
…benützt werden, dann ist die für die Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrtzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen. Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle…
…der Arbeitsweg bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Der Verwaltungsgerichtshof erachtet - wie oben dargelegt - in Verbindung mit der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels die Unterstellung einer…
…km | 1,5 Stunden | ab 20 km | 2 Stunden | ab 40 km | 2,5 Stunden Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen…
…Ausgabe 2012, Seiten 184 und 242 f). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit…
…Ausgabe 2012, Seiten 184 und 242 f). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen. Ist die Wegzeit…
…zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben sein. Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Im Falle der Unzumutbarkeit ist die kürzeste Straßenverbindung heranzuziehen.…