…Bf nur ein befristeter sei und es dem Bf nicht möglich sei, den Familienwohnsitz nach Österreich zu verlagern. Seine Frau habe in der Slowakei ein Tanzstudio und sei ebenfalls selbständig, allerdings derzeit auch in Ausbildung in der Slowakei. Weiters habe der Bf zwei schulpflichtige Kinder…
…eine solche Veranstaltung als Reiseleistung gewertet werden, würde man der Argumentation des Finanzamtes im beschwerdegegenständlichen Fall folgen. Sachverhalt Die BF führt in Deutschland ein Tanzstudio für Kinder und hat im Jahr 2016 als Ferienbetreuung eine Tanz-Aktiv-Freizeit (Dienstag bis Samstag) in X. (Österreich) veranstaltet…
…Betreuungsstätten, Horten, Kindergärten, Internaten; LStR 884h; nach UFS 17.Februar 2011, RV/3278-W/10 kein Tanzstudio, wohl aber gegenenfalls ein Besuchscafe; Inländische Eigenschaft der Kinderbetreuungseinrichtung ist nicht erforderlich, s BFG 7. Jänner 2015, RV/3100053/2012) oder durch eine „pädagogisch qualifizierte“ Person erfolgen. Auf…