BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des Dipl.-Ing. A Ba, Adresse_Ö, Österreich, sowie Adresse_SK, Slowakei, vertreten durch Dr. Rudolf Tobler jun. Dr. Karl-Heinz Götz, Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen, 7100 Neusiedl am See…
Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
In Gesamtbetrachtung der dargelegten Umstände war somit der Abgabepflichtige in Wohnort "zuhause", sodass lediglich dieser Wohnsitz - zum Unterschied zur elterlichen Wohnung in Ort_E - als "ständige Wohnstätte" iSd Artikel 4 Abs. 2 DBA Deutschland zu qualifizieren ist. 5.c) Abschließend wird bemerkt, dass für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 24. August 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 7. August 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 nach der am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 14. Jänner 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 8. Jänner 2016, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerinnenveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch STB***1***-Wirtschaftstreuhand-Steuerberatungsgesellschaft, Ort***1*** , über die Beschwerde vom 22. April 2015 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 18. März 2015 betreffend Einkommensteuer 2009 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A über die Beschwerde vom 26. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes_A vom 11. März 2020 betreffend a) Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2014 bis 2018 sowie…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 sowie Vorauszahlung an Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 4. Mai 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter*ER* in der Beschwerdesache *De* *AL*, ÖStraße1, ÖPLZ ÖOrt1 über die Beschwerde vom 2. April 2015 gegen den Bescheid des FA (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 19. März 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Strasse, Ort, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien , gegen Finanzamt B, FAStrasse, FAOrt wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit der Bescheide betreffend die Einkommensteuer 2010 und die…
Für die lux. Firma habe ich auch Projekte in D und Schweiz. Die IT-Tätigkeit ist ungefähr 50 % (20 Wochenstunden). Es ist projektabhängig. Vorarbeiten zu Tätigkeit beim Kunden ist ungefähr 70:30. Jetzt bin ich wieder verstärkt in der Schweiz tätig. Die Gattin ist 2015…
…Abs. 1 DBA Schweiz habe grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit. Es sei denn, die Arbeit werde im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Dieses Tätigkeitsortprinzip werde jedoch durch Artikel 15 Abs. 2 DBA Schweiz durchbrochen. Demnach verbleibe das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. November 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 29. Oktober 2013 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Kalendermonate 1-12/2011 und 1…
…gezahlt werde, seien die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz erfüllt. Die Schweiz habe daher aufgrund der Ausnahmeregelung von Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 Abs. 2 DBA das alleinige Besteuerungsrecht. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 24. April 2019 wurde die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2015 bis…
…gezahlt werde, seien die Voraussetzungen des Art. 15 Abs. 2 DBA Schweiz erfüllt. Die Schweiz habe daher aufgrund der Ausnahmeregelung von Tätigkeitsortprinzip des Art. 15 Abs. 2 DBA das alleinige Besteuerungsrecht. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 19. April 2019 wurde die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2011 bis…
…Arbeitstage entfallen (Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich/Slowenien). lm Anhang seien die Kalenderaufzeichnungen („days-by-country“) für das Jahr 2013 zu finden. Das beschriebene Tätigkeitsortprinzip werde jedoch durch Art. 15 Abs. 2 DBA Österreich/Slowenien durchbrochen. Demnach verbleibe das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat, wenn a…
…15 Abs. 1 DBA-Deutschland hat grundsätzlich der Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf die Vergütungen aus unselbständiger Arbeit. Es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausgeübt. Dieses Tätigkeitsortprinzip wird jedoch durch Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland durchbrochen. Demnach verbleibt das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat…
…der Neufassung des Art 53 MWSt-RL „die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veranstaltungen“ auf dem Gebiet jener Tätigkeiten, für die schon bisher das Tätigkeitsortprinzip galt; für diese gilt daher sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich weiterhin als Leistungsort der Ort…
Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 Sublit. i VO 883/2004 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften…