… ---- Wo wurde die Tätigkeit ausgeübt? Im LKW Wurde die Tätigkeit mittlerweile beendet? Ab 06/2007 angemeldeter Dienstnehmer Wurde eine Tätigkeitsdauer vereinbart oder Kontaktaufnahme bei Bedarf? Unbefristet Waren Sie während diesem Zeitraum auch für andere Firmen/Auftraggeber tätig (selbständig oder unselbständig)? Nein Welche Betriebsmittel wurden benötigt…
…Keine - es liegen für die Entsendungen lt. Mitteilung des Unternehmens ,,***C***" jeweils die erforderlichen "A1" Bestätigungen vor. Tätigkeitsdauer: Immer entsprechend den Bauplanungen vorgegeben. Tätigkeitsinhalt: Es handelt sich immer um ein eindeutig definiertes Werk - es gibt dazu immer entsprechende Detailbaupläne, die die Basis dafür sind. Unternehmerrisiko…
…er von 1.7.2006 bis 27.7.2006 für die Beschwerdeführerin gearbeitet hat, plausibel und nachvollziehbar, sodass auch das Gericht von dieser Tätigkeitsdauer ausgeht. Den Zeitaufzeichnungen im Kalender ist zu entnehmen, dass er im Juli 2006 an insgesamt 20 Tagen je 10 Stunden (insgesamt…
…er zumindest von 1.7.2006 27.7.2006 für die Beschwerdeführerin gearbeitet hat, plausibel und nachvollziehbar, sodass auch das Gericht von dieser Tätigkeitsdauer ausgeht. Den Zeitaufzeichnungen im Kalender ist zu entnehmen, dass er im Juli 2006 an insgesamt 20 Tagen je 10 Stunden (insgesamt…
…nicht in Österreich (sondern insbesondere in Deutschland) ansässig seien. Auch aufgrund von Urlauben und Krankenständen sei seine Anwesenheit zeitweise unterbrochen worden. Bei einer Tätigkeitsdauer von drei/zwei Tagen pro Woche würde dies nur einer Summe von 156/104 Tagen im Jahr entsprechen. Da der Bf.…
…nicht in Österreich (sondern insbesondere in Deutschland) ansässig seien. Auch aufgrund von Urlauben und Krankenständen sei seine Anwesenheit zeitweise unterbrochen worden. Bei einer Tätigkeitsdauer von drei/zwei Tagen pro Woche würde dies nur einer Summe von 156/104 Tagen im Jahr entsprechen. Da der Bf.…
…Es steht jedoch jedem freien Dienstnehmer frei, die Supervisionen und Fortbildungen bei einem anderen Anbieter zu absolvieren. Tätigkeitsdauer Es handelt sich hierbei um Zielschuldverhältnisse. Die Verträge werden von der Bezirkshauptmannschaft auf bestimmte Zeit mit bestimmten Erfolgsinhalten geschlossen. Unternehmerwagnis Der freie Dienstnehmer trägt das Unternehmerwagnis in…
…um Verluste erst gar nicht entstehen zu lassen und außergewöhnliche Aufwendungen zur Gänze einkommensmindernd berücksichtigen zu können, wodurch die Besteuerung der Leistungsfähigkeit über die gesamte Tätigkeitsdauer erreicht werden solle. Eine weitere Stütze für die Beachtlichkeit der über einen längeren Zeitraum betrachteten Leistungsfähigkeit bilde die Liebhabereiqualifikation…
…Es steht jedoch jedem freien Dienstnehmer frei, die Supervisionen und Fortbildungen bei einem anderen Anbieter zu absolvieren. Tätigkeitsdauer Es handelt sich hierbei um Zielschuldverhältnisse. Die Verträge werden von der Bezirkshauptmannschaft auf bestimmte Zeit mit bestimmten Erfolgsinhalten geschlossen. Unternehmerwagnis Der freie Dienstnehmer trägt das Unternehmerwagnis in…
…werde darauf hingewiesen, dass dieser auch nach Beendigung aller Kontakte nach Ort-1 weiterhin zusammen mit seiner Familie in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft und gemeldet gewesen sei. Zu keinem Zeitpunkt während der Tätigkeitsdauer des Bf. in Ort-1 sei eine österreichische Meldeadresse vorgelegen, weshalb mangels…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Name, Adresse , SVNr. 000*, über die Beschwerde vom 09.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 07.02.2018, betreffend die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. November 2023 betreffend Familienbeihilfe 03.2023-08.2023 (Ordnungsbegriff: ***OB***) zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde der PE GmbH, vertreten durch Herrn RP, Adresse, Ort , StNr. 000/0000 und steuerlich vertreten durch die Mondsee-Treuhand Wiedlroither GmbH, Alfred-Jäger-Weg 4, 5310 Mondsee gegen den Bescheid des…
Die Berechnungsmethode wäre nachvollziehbar. Auch wenn einigen der bekannten Argumente der Bf. - wie dem Umstand, dass steuerfreie Taggelder auch am arbeitsfreien Wochenende nach dem Kollektivvertrag zustehen würden - nicht Rechnung getragen wurde, möchte die Bf. anbieten, der Berechnungsmethode präjudiziell zuzustimmen, falls dies den Abschluss des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_2, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Franz Josefs-Kai 5, vom 13.12.2017, Postaufgabe 14.12.2017, gegen den Bescheid des Finanzamts…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10.09.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch WP, gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 12. Jänner 2009 und vom 19. Jänner 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Priester & Baumschlager Steuerberatung GmbH, Schmideggstraße 5, 4560 Kirchdorf an der Krems, über die Beschwerde vom 21.01.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 18.01…