…Studium "Wirtschafts-und Sozialwissenschaften" an der WU Wien angetreten und habe das 2. Semester des Biologiestudiums als Orientierungs-und Vorbereitungsphase genutzt. Dieses Vorbringen und der mangelnde Prüfungsantritt ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes so zu verstehen, dass er das Biologiestudium im Sommersemester 2018 nicht ernsthaft betrieben…
…dass es im Rahmen der freien Beweiswürdigung beurteilt wird, ob ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium vorliegt oder nicht. Was die in der Beschwerde ins Treffen geführte Entscheidung des BFG vom 11.08.2014 (RV/7102450/2011) betrifft, so ist auf obige Ausführungen zu verweisen…
…G/07 erwähnt, dass es im Rahmen der freien Beweiswürdigung beurteilt wird, ob ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium vorliegt oder nicht. Gemäß § 167 Abs 2 BAO hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens und nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine…
… Das sind für mich Gründe, warum ein Studium in Österreich nicht ernsthaft betrieben werden kann. Anscheinend ist es in Österreich mittlerweile so, dass die Menschen, die fleißig und ehrlich sind, benachteiligt werden und man nicht daran interessiert ist, junge Leute bei einer universitären Ausbildung im…
…Prüfungen abgelegt habe, hätte das nicht zu einer Hemmung der Studienzeit geführt. Aus ihrer Sicht ergebe sich daraus ein krasser Widerspruch; einerseits dränge der Gesetzgeber auf einen raschen Studienabschluss, fordere ein ernsthaft und zielstrebig betriebenes Studium und baue andererseits Hindernisse beim Studienwechsel ein. Junge Mütter…
…ergibt sich aber auch, dass das Studium selbst überhaupt betrieben werden muss. Wird das Studium überhaupt nicht (wenigstens ernsthaft) betrieben, sondern liegt nur eine rein formelle Fortsetzungsbestätigung vor, kann von einer Berufsausbildung nicht gesprochen werden. März bis Juni 2015: Die Tochter der Bf., S.…
…Prüfungen) beendet, könne von einem ernsthaft betriebenen Studium keine Rede sein, weshalb keine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vorliege. Der Umstand, dass eine Aufnahme als ordentlicher Hörer vorliege, vermöge den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu begründen. Die Zulassung an…
…nicht, wenn das erste Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde, weil gerade ein mangelnder Studienfortgang sehr oft den Grund für den Wechsel der Studienrichtung bilden wird. Soweit die für die Entscheidung in Anspruch genommene Frist über das angemessene Maß hinausgeht, darf dies allerdings nicht…
…am 01.10.2016 begonnenen Studium der Rechtswissenschaften abgemeldet hat, wobei dem Sammelzeugnis der Universität Wien zu entnehmen war, dass keine Prüfungsleistung erbracht worden ist. In der Folge wurde von der Bf., mit der Begründung, dass das Kind x das Studium nicht ernsthaft betrieben habe…
…musste angenommen werden, dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Die Familienbeihilfe (inkl. Kinderabsetzbetrag) musste daher für vorne angeführten Zeitraum rückgefordert werden." Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht die Beschwerde und begründete wie folgt: "Liebes Finanzamt, wer auch immer von Ihnen dieses…
…gegenständlichen Fall ist eine Revision nicht zulässig, da sich der Umstand, dass im Beschwerdefall nur ein Toleranzsemester zusteht, auf in den oben angeführten UFS-Entscheidungen zitierte einschlägige VwGH-Erkenntnisse stützen lässt. Auch dass Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird…
…Werde kein ernsthaft betriebenes Studium nachgewiesen, werde die (bis Mai 2017 ausbezahlte) Familienbeihilfe zurückgefordert. In einer Stellungnahme vom 9.5.2017 gab der Beschwerdeführer an, dass er seinen Sohn mit dem Schreiben des Finanzamtes konfrontiert und von ihm die beigelegte (unten wiedergegebene) Stellungnahme, nicht jedoch…
…folgt: „Bezughabende Normen § 2 (1) b FLAG Sachverhalt: Die Familienbeihilfe für die strittigen Zeiträume wurde rückgefordert, da das Studium vom Sohn nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Beweismittel wurden vorgelegt. Stellungnahme: Das Finanzamt beantragt, der Beschwerde teilweise stattzugeben. Für den Zeitraum Juli und August 2012…
…Zivildienstes) begonnene Berufsausbildung durchaus zum "frühestmöglichen Zeitpunkt" fortgesetzt hat. Entgegen der Annahme des Finanzamtes, das Studium hätte bereits ab Mai 2017 durch Ablegung von Prüfungen fortgesetzt werden können, mangels derer das Studium nicht ernsthaft betrieben worden sei und sohin keine Berufsausbildung vorgelegen habe, steht fest…
…ernsthafte und zielstrebige) Betreiben des Studiums. Bei einem Studienwechsel fänden die in § 17 StudFG 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe Anwendung. Die einen "günstigen Studienerfolg" i. S. des StudFG umschreibenden Merkmale bildeten zwar (bei derart gelagerten Sachverhalten) Elemente eines beihilfenrelevanten Tatbestandes, nicht…
…6*** ***7***: Familienbeihilfe steht bei einem ernsthaft und zielstrebig betriebenem Studium zu. Im ersten Studienjahr ist ein Prüfungserfolg in Höhe von mindestens 16 ECTS zu erreichen. Eine reine Inskription eines Studiums erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe. Da Sie trotz Aufforderung keinen…
…Studiennachweises, der für das erste Studienjahr bei einer im Familienbeihilfenrecht grundsätzlich anzustellenden ex-ante-Betrachtung nicht erbracht werden könne, und somit (nur) auf die Definition, wann ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben werde. Ein Studienfortgang setze aber voraus, dass ein Studium überhaupt betrieben werde. Der…
…4*** das Studium der Politikwissenschaften im Beschwerdezeitraum nicht ernsthaft betrieben habe. Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 gilt die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Weitere Voraussetzungen sind dem FLAG 1967 nicht zu entnehmen. Bei Abbruch des Studiums nach…
…alle negativ waren. Mit Wintersemester 2014/15 begann er ein neues Studium (Architektur), in welchem bereits Prüfungen mit 14 Wochenstunden positiv abgelegt wurden. Somit geht das Finanzamt davon aus, dass das Studium im WS 2013/14 nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Daher ist die…
…Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erst Studienjahr." (nur) auf das Erfordernis eines Studiennachweises, der für das erste Studienjahr ex-ante nicht erbracht werden kann, und somit (nur) auf die Definition bezieht, wann ein Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Die Materialien zum Bundesgesetz BGBl…