…Es werde in aller Höflichkeit ersucht, dies bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass sämtliche Abgaben zu diesem Bescheid ordnungsgemäß beglichen worden seien. Die Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers seien durch Übermittlung des Einkommensteuerbescheides 2022 dargelegt worden. Hiezu sei durch den Magistrat Folgendes festgestellt worden…
…einem Drittel des Verkürzungsbetrages erfolgt ist. Hingegen wurde die mehrfache Tatwiederholung (10 Taten) vom Gericht zusätzlich zum langen Tatzeitraum als erschwerend gewertet. Darüber hinaus war bei der Strafbemessung die schwierige persönliche und wirtschaftliche Situation der Beschuldigten (Notstandhilfe von € 1.100,00 monatlich, kein Vermögen…
…Tatumstände anzunehmen. Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und subjektive Zurechnung des Erfolgs sind daher ebenfalls gegeben. IV. Strafbemessung Der auf Abgabenverkürzungen anzuwendende Strafrahmen gemäß § 4 Abs 1 ParkometerG 2006 reicht bis EUR 365,00. Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung bzw. Rationierung…
…dass sie an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden trifft, waren die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Zur Strafbemessung: § 19 VStG normiert: "(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch…
…Behörde hat es unterlassen, über die Milderungsgründe auszuführen bzw. auszuführen, dass keine Milderungsgründe vorhanden wären, und hat diese in der Begründung sowie der Strafbemessung vollständig außer acht gelassen, dass die Beschwerdeführerin im Besitz eines § 29b StVO Ausweises ist, und sohin von der Abgabe befreit wäre…
…Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr beträgt € 10.00,00, sodass sich für den vorliegenden Fall ein Strafrahmen von € 71.862,34 ergibt. Bei der Strafbemessung ist auch die aktuelle wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, wonach der Beschuldigte laut Verhandlung derzeit kein Einkommen oder Arbeitslosengeld…
…der Begehung der Verwaltungsübertretung kein Verschulden treffe, weshalb von zumindest fahrlässigem Verhalten auszugehen gewesen sei. Somit seien sowohl die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…Verkürzung liegt bereits dann vor, wenn eine Abgabe unter Verletzung einer Anzeigepflicht nicht zum vorgesehenen Termin entrichtet wird. Zur Strafbemessung: Die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat schädigte das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt…
…eine von ihnen nicht zwingend angedroht, so kann sie verhängt werden. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…September, Dezember 2011 und April 2012 - zu bestätigen, wobei hinsichtlich der einzustellenden Fakten von Seite des Spruchsenates von vornherein ohnedies keine Verkürzungsbeträge in seine Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge aufgenommen worden waren. Zur Strafbemessung betreffend den Zweitbeschuldigten ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage…
…1, sowie § 20 (Ersatzfreiheitsstrafe) FinStrG auf Basis der nunmehr festgestellten Verhältnisse im Rahmen einer behördlichen bzw. gerichtlichen Ermessensentscheidung vorzunehmende Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG zufolge sind weiters bei der Strafausmessung die nicht schon die Strafdrohung selbst bestimmenden Erschwerungs- und Milderungsgründe iSd …
…Guthabens wurde mit Rückzahlung vom 4. April 2016 wieder beglichen (Abgabenkonto). 15. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 17.1. Zur Höhe der Geldstrafe: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind…
…2014-2016 seien nachträglich im Beschwerdeweg Lohnzettel vorgelegt worden, die dem strafbestimmenden Wertbetrag auch zugrundegelegt worden seien. Zu den vom Spruchsenat festgestellten finanzstrafrechtlichen Malversationen ist der Beschuldigte geständig. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die geständige Verantwortung und die zugesagte Schadensgutmachung…
…es dem entscheidenden Richter bzw. Spruchsenat und Spruchsenatsvorsitzenden frei, sich für Kontroll- und Vergleichszwecke gleichsam ein betragliches Koordinatensystem zur Strafbemessung zurechtzulegen; dieses darf aber nicht ursächlich oder begründend für seine Ermessensentscheidung sein. Abschließend ist hinsichtlich des niedrigen Strafenbereiches noch anzumerken, dass nach ständiger Spruchpraxis jedenfalls…
…Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Straferkenntnisses darauf hingewiesen wurde, dass eine solche bei entsprechendem Wunsch einer mündlichen Verhandlung zu stellen ist (§ 44 Abs. 3 Z 3 VwGVG). Zur Strafbemessung Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig…
…der Fahrlässigkeit zu werten ist. Somit hat der Bf. gegen die vorstehend aufgezeigten gesetzlichen Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht verstoßen, und somit die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Strafbemessung: Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen…
…sei auf Grund der Tatumstände nicht anzunehmen und es könne daher das Verschulden des Bf. nicht als geringfügig angesehen werden. lm gegenständlichen Fall sei bei der Strafbemessung berücksichtigt worden, dass verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nicht aktenkundig seien und sei von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen gewesen. Die verhängte…
…zu einer Verbandsgeldbuße iHv € 13.000,00 verurteilt. Gem § 185 FinStrG wurden die Kosten des Strafverfahrens mit € 500,00 festgesetzt. Bei der Strafbemessung wurden vom erkennenden Senat als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die teilweise Schadenswiedergutmachung und das teilweise längere Zurückliegen…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in H, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des…
…daher als Abgabepflichtiger betreffend das Veranlagungsjahr 2011 lediglich eine Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 3.520,06 nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten. 10. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 10.1. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG werden gemäß …