…der §§ 3 und 3a StVG über die Erbringung von gemeinnützigen Leistungen an Stelle des Vollzugs einer Ersatzfreiheitsstrafe auch in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren anzuwenden sind. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe im Ausmaß von 6 Wochen für ihn zu einer Sperre beim AMS, dem…
…Art. 130 Abs. 1 Z 3 B-VG ist nur zulässig, wenn über Anträge, die dieses Bundesgesetz im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren vorsieht, innerhalb von sechs Monaten nicht entschieden worden ist. Die Frist läuft von dem Tag, an dem der Antrag bei der zuständigen Finanzstrafbehörde eingelangt ist…
…auch in verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren Anwendung zu finden hat, womit das im Gesetz verwendete Wort "Gericht" in diesem Anwendungsbereich als Finanzstrafbehörde auszulegen ist. Es stand der Bf. zu, eine Vereinbarung zur Erbringung gemeinnützige Leistungen zu erzielen und damit einen Strafaufschub zu erlangen. Dieser Strafaufschub hat mit…
…Zell am See, in gleicher Weise ihm auferlegte abgabenrechtlichte Pflichten bezüglich der Umsatzsteuervorauszahlungen weiterhin nicht beachtet hat, ist er auch von der neu zuständig gewordenen Finanzstrafbehörde Salzburg-Stadt in ein Finanzstrafverfahren gezogen worden. Solcherart erging gegen A am 21. Dezember 2009 zu StrNr. 091/xxxx…
…185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG…
…dessen Inhalt nicht wiedergegeben ist, davon wieder abgegangen ist und lediglich Sicherheitszuschläge angewendet hat. Sicherheitszuschläge sind ein Element der Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde, jedoch ist unter den strengeren Vorgaben für Finanzstrafverfahren mit umgekehrter Beweislast, bei der vorliegenden Beweislage, dass den Aufzeichnungspflichten und Belegaufbewahrungsverpflichtungen zwar nachweislich nicht…
…womit im anschließenden behördlichen Verfahren auch zu prüfen sein wird, ob nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung…
…Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes K als Finanzstrafbehörde vom 28. März 2014, Strafnr. 2012/00101, betreffend Widerruf eines Strafaufschubes gemäß § 3 a Abs. 4 Strafvollzugsgesetz (StVG) iVm § 179 Abs. 3 FinStrG wie folgt erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie…
…mit 14. Mai 2013 eingebrachten Vorlageantrag der Berufung wird in eventu entsprechend § 13 (1) iVm § 12 (1) Abgabenexekutionsordnung der Eintritt der Vollsteckbarkeit der Forderung aus dem Finanzstrafverfahren bestritten." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***9******10*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Marion Mayer Steuerberatungsgesellschaft über die Beschwerde vom 7. April 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 3. März 2020 betreffend Abgabenerhöhung 2018…
…FSRV/0049-L/04) vorliegen. Dabei wird im Hinblick auf die letztlich erfolgte Bezahlung der (noch vorhandenen) Steuerschulden darauf verwiesen, dass diesem Umstand im Rahmen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens keine entscheidende zusätzliche (strafprivilegierende) Bedeutung im Sinn des § 191 Abs. 1 Z 1 Strafprozessordnung zukommen kann (vgl…
…zu verhängen, so ist von einer Zusatzstrafe abzusehen. Abs. 4: Ist die Zusatzstrafe (Abs. 3) im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren zu verhängen, so ist es ohne Einfluß, ob die vorangegangene Bestrafung durch eine Finanzstrafbehörde anderer sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit oder durch das Gericht erfolgt ist. Wird die…
…Kosten des Finanzstrafverfahrens in Höhe von Euro 500,00 auferlegt. Der Beschuldigte und der Amtsbeauftragte gaben nach Rechtsmittelbelehrung einen Rechtsmittelverzicht ab. Das Erkenntnis ist am Tag der Verkündung, dem 14.09.2023, in formeller und materieller Rechtskraft erwachsen. Der Beschuldigte war im Finanzstrafverfahren von Rechtsanwalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen A wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Mag. Johannes Marsoner, Marsoner & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Andreas-Hofer…
…10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Die Höhe der Verfahrenskosten war daher entsprechend der Abmilderung der Geldstrafe ebenfalls spruchgemäß zu verringern. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Bestraften vom 17.11.2023 gegen den zu Strafkontonummer ***Strafkonto1*** ergangenen Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 9. November 2023 über die Festsetzung…
Bei der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass eine Abgabenhinterziehung mit dem erweiterten Strafrahmen bei diesen Strafbemessungsgründen bei einem Ersttäter mit einer Geldstrafe von € 15.000,00 angemessen wäre. Es wäre unverhältnismäßig, würde man allein die Finanzordnungswidrigkeit für die Verwendung einer verfälschten Rechnung wesentlich…
…Hiebei gelten, soweit dieses Bundesgesetz nicht anderes bestimmt, die Bundesabgabenordnung und die Abgabenexekutionsordnung sinngemäß. Nach den gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG auch für im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen sinngemäß zur Anwendung gelangenden Bestimmungen des § 217 Abs. 1 und 2 BAO sind für Abgaben, ausgenommen Nebengebühren (§ 3…
…betreffend Widerruf des Strafaufschubes gemäß § 3a Abs. 4 Strafvollzugsgesetz (StVG) iVm § 179 Abs. 3 FinStrG, folgendes Erkenntnis gefällt: I. Der Beschwerde des Beschuldigten wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Gleichzeitig wird der Vollzug der dem Beschwerdeführer (Bf.) im genannten Finanzstrafverfahren mit Erkenntnis des Spruchsenates…