… 6 Abs. 3 GrEStG einen "besonderen Einheitswert" festzusetzen, bedarf es einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse des Grundstückes seit dem letzten Feststellungszeitpunktes des Einheitswertes. Ein bei gleichbleibenden tatsächlichen Verhältnissen steigender oder abfallender Wert des Grundstückes führt nicht zu einer Stichtagsbewertung gem. § 6 Abs. 3 GrEStG. Gemäß…
…dann abzugsfähig, wenn es zur tatsächlichen Realisierung des Verlustes gekommen war nicht bereits beim buchmäßigen entstehen von Kursverlusten (z.B. im Rahmen der Stichtagsbewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten). Diese Regelung gibt es in einer Reihe von Ländern und waren insofern keine Besonderheit des ***3*** Steuerrechts. Jedenfalls ist…
… 4 Abs. 1 EStG 1988 kommen die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die formelle und materielle Grundsätze enthalten, zur Anwendung. Wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind das Realisationsprinzip, Prinzipien der Stichtagsbewertung (§ 6 EStG 1988), Bilanzzusammenhang, Bilanzidentität, Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit (vgl. auch Zorn in Hofstätter…
…einer sachlichen Rechtfertigung gänzlich fehlt. Die Immobilie wird dadurch mit einem unzulässig hohen Wert bewertet. Die enormen Preissteigerungen der letzten Jahre auf dem Immobiliensektor können bei einer Stichtagsbewertung aus dem Jahr 2008, die mit dem Wissen des Jahres 2008 stattzufinden hat, ebenfalls nicht berücksichtigt werden…
…24. November 1994 von € 227.504,34 (S 3,130.528) nach Abzug eines Anteils für Grund und Boden von 20% entspricht bei einem mehr als 12 Jahre (!) zurückliegenden Ereignis nicht dem Erfordernis der Stichtagsbewertung zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung zur Einküfteerzielung (§ 16 Abs…
…stellt jedoch keine für die Bemessung der Erbschaftssteuer relevante Größe dar, zumal auf Grund der im Erbschaftssteuergesetz normierten Stichtagsbewertung nach dem Stichtag liegende Wertveränderungen nicht berücksichtigt werden können und der gemeine Wert sich an dem Preis orientiert, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (und…
…stellt jedoch keine für die Bemessung der Erbschaftssteuer relevante Größe dar, zumal auf Grund der im Erbschaftssteuergesetz normierten Stichtagsbewertung nach dem Stichtag liegende Wertveränderungen nicht berücksichtigt werden können und der gemeine Wert sich an dem Preis orientiert, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (und…
…stellt jedoch keine für die Bemessung der Erbschaftssteuer relevante Größe dar, zumal auf Grund der im Erbschaftssteuergesetz normierten Stichtagsbewertung nach dem Stichtag liegende Wertveränderungen nicht berücksichtigt werden können und der gemeine Wert sich an dem Preis orientiert, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (und…
…stellt jedoch keine für die Bemessung der Erbschaftssteuer relevante Größe dar, zumal auf Grund der im Erbschaftssteuergesetz normierten Stichtagsbewertung nach dem Stichtag liegende Wertveränderungen nicht berücksichtigt werden können und der gemeine Wert sich an dem Preis orientiert, der bei einer Veräußerung zu erzielen wäre“ (und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF GmbH, ADR, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, Praterstrasse 33, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und…
Für den Fall, dass die eben dargestellte rechnerische Durchführung der Bewertung, sohin die Ableitung des Unternehmenswertes aus den prognostizierten Jahresüberschüssen, hinsichtlich ihrer Richtigkeit in Zweifel gezogen werden sollte, werde diesbezüglich gemäß § 183 Abs. 1 BAO die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens aus dem Gebiet der Finanzmathematik…
Auf Befragung durch das Gericht, ob seitens des Bf. versucht wurde, in Koordination mit dem Verlassenschaftsgericht und der Separationskuratorin eine (gewinnbringende) Bewirtschaftung der wirtschaftlichen Einheit herbeizuführen, antwortete der Bf., es wäre absurd, angesichts des Separationsbeschlusses, der eine Verpachtung verhindere, Einnahmen aus dem Betrieb lukrieren zu…
AD RR Rehlendt: Der Vorhalt im Dezember 2007 ist innerhalb der offenen Verjährungsfrist, wenn auch vor dem 01.01., ergangen. Das heißt, dass ich sehr wohl zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld und einem Eintritt der Verjährung eine Amtshandlung habe, die als Verlängerungshandlung anzusehen ist. Ich…
Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich nach der oben angeführten Rechtsprechung des VwGH (VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126) zweifelsfrei, dass ein Anschaffungsvorgang vorliegt, der grundsätzlich zu einer Firmenwertabschreibung berechtigt hat. Zur Frage des Vorliegens eines Fremderwerbes iSd § 9 Abs 7 KStG 1988: § 9 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X-KG, Firmenadresse, Steuernummer, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. August 2009 betreffend Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) des Jahres 2005 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Dr. Ernst Grafenhofer und Leopold Pichlbauer im Beisein des Schriftführers Mag. Martin Gruber, in der Beschwerdesache SCH, vom 30. Dezember 2014, vertreten durch MagWA, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein des Schriftführers in der Beschwerdesache GmbH, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 06.10.2014, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2011 in der…
Der Beitritt von Herrn W.E. zum Immobilienleasing-Mietvertrag vom 25./26. Mai 1992, abgeschlossen zwischen der I. GmbH und der bf. Gesellschaft m.b.H. war aus Gründen der Kreditsicherheit erforderlich. Die bf. Gesellschaft m.b.H. war eine juristische Person mit beschränkter Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des BF, ADR, vertreten durch HÜBNER & HÜBNER GmbH & Co KG, Schönnbrunnerstr. 222/7, 1120 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.03.2012, ErfNr.*** - Team…