…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Nach einem durchgeführten Vorhalteverfahren wurde vom Finanzamt am 23.07.2019 der Umsatzsteuerbescheid für 2017 erlassen. Das Finanzamt unterzog die Einnahmen der Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz BF) aus der Vermietung einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung der Umsatzsteuer. Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem…
…Jänner dieses Kalenderjahres eingebracht werden. Ansonsten gilt der Verzicht auf die Steuerbefreiung auch nach Ablauf der fünf Jahre weiter.“ Der beschwerdegegenständliche Umsatzsteuerbescheid wurde begründet wie folgt: "Da ab dem Jahr 2006 eine Verzichtserklärung für Kleinunternehmer (Formular U12) eingereicht wurde, ist der angegebene Umsatz steuerbar und…
…Zuge des Vorlageantrages wurde das Formular U12 (Erklärung gem § 6 Abs 3 UStG, Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) beigelegt. Der Akt wurde am 12. August 2024 dem BFG vorgelegt. Mit Beschluss vom 14. August 2024 ersuchte das BFG um Darstellung der beruflichen Tätigkeit und…
…der dem Bundesfinanzgericht vorliegenden Unterlagen und der Angaben der Beschwerdeführerin steht fest, dass die Beschwerdeführerin ab dem Jahr 2017 eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt und in diesem Zusammenhang gemäß der gesetzlichen Möglichkeit für Kleinunternehmer mit Schreiben vom 22. September 2017 auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…Verspätungszuschlagsbescheid ausgefüllte Umsatzsteuererklärung nachgereicht wurde. Aus der Beschwerde ergibt sich, in Österreich seien steuerbare Umsätze in Höhe von € 20.982,36 getätigt worden, für die die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer iSd § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 beansprucht wurde. Die Jahreszahllast sei somit mit…
…übersteigen würden. Erziele ein im Ausland ansässiger Unternehmer Umsätze aus der Vermietung eines im Inland gelegenen Grundstückes, sei nach Ansicht der Finanzverwaltung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ebenfalls nur bei Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes oder Sitzes anwendbar (uHa EuGH 26.10.2010, Rs C-97/09…
…eingelangt am 03.08.2010, teilte der Bf. den Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gegenüber dem Finanzamt mit (Formular U12). Schriftlich wurde wörtlich erklärt: "Ich verzichte auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 ab dem Kalenderjahr 2008. Ich werde meine…
…hatte zu erfolgen, da es sich bei den streitentscheidenden Fragen, ob ein einmaliges Nebengeschäft ebenfalls zur unternehmerischen Sphäre zählt und ob bei einem gültigen Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer dieses Nebengeschäft trotzdem steuerfrei bleiben kann, nicht um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt. Dies deshalb…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall strittige Frage, wo der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Falle der Vermietung einer Wohnung liegt und ob damit einhergehend die Anwendungsvoraussetzungen für die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs…
…Am 26. November 2021 reichte die Beschwerdeführerin (Bf) ihre Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020 ein. Sie erklärte darin steuerbare Umsätze iHv € 40.650,00 und begehrte die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 (Kleinunternehmerregelung). 2. Davon abweichend erfolgte im Umsatzsteuerbescheid vom…
…die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (U 12) vorgelegt. Anlässlich der persönlichen Vorsprache am 23.09.2013 im Infocenter X wurden seitens des Antragstellers A.A., Staatsbürger der russischen Föderation, geb.17.09.1980, ein Subunternehmervertrag, eine Gutschrift für den Monat August 2013, eine Aufstellung für den…
…gem. § 6 Abs. 3 UStG v. 15.6.2007 hat der Berufungswerber (Bw) beim damals zuständigen Finanzamt Hollabrunn-Korneuburg-Tulln einen Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab dem Kalenderjahr 2005 abgegeben - s. diesbezügl. auch Schreiben des steuerlichen Vertreters v. 15.6.2007 im Veranlagungsakt…
…der Steuerbefreiung für Kleinunternehmer. In der Ergänzung vom ***D5*** teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, die Grundstücksgemeinschaft habe ihren Sitz in Österreich, da sich ihre unternehmerische Tätigkeit auf die Vermietung des in ***Ort5*** gelegenen Objektes beschränke. Das Finanzamt wandte im Umsatzsteuerbescheid 2014 die Steuerbefreiung des…
…Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2018 erklärte die Bf Umsätze aus der Wohnungsvermietung von 8.945,45 EUR für die sie die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG geltend machte. 3. In dem am 05.09.2019 erlassenen Umsatzsteuerbescheid für 2018…
…eingereichten Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2017 wies die Bf Umsätze von 8.945 EUR aus für die sie die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 geltend machte. 3. In dem am 09.07.2018 erlassenen Umsatzsteuerbescheid für 2017 sah…
…sein Vorbringen nicht mehr aufrecht. Stattdessen beantragte er mittels Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 (Verzicht auf Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) die Regelbesteuerung, sowie die Aussetzung der Umsatzsteuer in der Höhe von EUR 2.579,63. Gleichzeitig wurden ein Antrag auf Vorsteuerberechnung gemäß § 14 Abs…
…Eine Verzichtserklärung gemäß § 22 Abs. 6 UStG wäre bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes nachzureichen gewesen. Eine Derartige liege jedoch nicht vor. Der Steuerpflichtige habe lediglich auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 3 UStG verzichtet, wiewohl er ihn (Bf.) per E-Mail vom 2…
…Vor dem Hintergrund der unionsrechtlichen Vorgaben soll hinsichtlich der Ansässigkeit im Inland, die Voraussetzung für Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist, eine Anpassung erfolgen, dass nur Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Folglich kann aufgrund des Innehabens eines Wohnsitzes in Österreich…
…den Beschwerdevorentscheidungen wurde festgehalten, dass die Beschwerdeführerin - unstrittig - über keinen Wohnsitz im Inland verfüge. Aufgrund der Ansässigkeit im Ausland könne die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nicht in Anspruch genommen werden. Diese Rechtsansicht werde auch durch das Urteil des EuGH vom 26.10.2010, C-97/09…
…nunmehr mit 10%. Begründend wurde ausgeführt, dass die Bf. laut Aktenlage ab dem Kalenderjahr 2006 auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet habe. Dies binde sie für 5 Jahre. Der Verzicht sei von der Bf. nicht widerrufen worden und somit weiterhin gültig. Die steuerpflichtigen Erlöse seien…