…6-9 EStG 1988, Tz 9). Die Zwangsläufigkeit ist stets nach den Umständen des Einzelfalls und nicht in wirtschaftlicher oder gar in typisierender Betrachtungsweise zu beurteilen; der Steuerpflichtige darf sich dem Aufwand aus tatsächlichen, rechtl oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. Tatsächliche Gründe sind in…
…Bei genauerer Betrachtung muss hier der aktuellen Judikatur, die bei behindertengerechtem, infolge der Behinderung zwingend kausalem Aufwand eine prima facie großzügige, ja logische bzw. folgerichtige - auf dem Kausalitätsprinzip beruhende - Linie vertritt, gefolgt werden. Nach den Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 2004, 2003/13/0074…
…2015 verstorben, kann der Steuerschuldner gegenüber dem die Steuer selbstberechnenden Parteienvertreter oder gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass die Besteuerung nach § 4 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2014 erfolgen soll. Wurde der Erwerbsvorgang vor dem 1. Juni…
…die der Höhe nach unstrittigen Aufwendungen unter bzw. ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes zu gewähren sind. Aufwendungen, die ohne Selbstbehalt anzuerkennen sind, sind in § 34 Abs. 6 EStG abschließend geregelt. Demnach sind ua. nur solche Mehraufwendungen steuerlich ohne Selbstbehalt abzugsfähig, die sich aus dem Titel der…
…entstandenen Aufwand im Wege der Minderung des Abgabenaufkommens des Bundes auf die Allgemeinheit zu überwälzen (vgl. VwGH 10.8.2005, 2005/13/0049). Spenden können allerdings dann absetzbar sein, wenn diese einen direkt werbewirksamen Charakter haben. Vor dem Hintergrund der angeführten Rechtslage wird nach Ansicht…
…betragen € 280.441,79. 2.1.2.Beweiswürdigung: Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes und sind unstrittig. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das BFG daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. Das Finanzamt nahm folgende Schätzung vor:
…€ 438,33 für 2013) Rechtliche Beurteilung: Die oa. Aufwendungen sind belegmäßig nachgewiesen, daher ist auch nach Ansicht des BFG dem diesbezüglichen Begehren vollinhaltlich zu entsprechen. Ebenso sind die vom Finanzamt gewährten Zinsen als Werbungskosten abzuziehen. In den Einkommensteuerbescheiden 2006 bis 2008 sind die entsprechenden…
…2015 verstorben, kann der Steuerschuldner gegenüber dem die Steuer selbstberechnenden Parteienvertreter oder gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass die Besteuerung nach § 4 Abs. 2 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2014 erfolgen soll. Wurde der Erwerbsvorgang vor dem 1. Juni…
…sei bisher weder glaubhaft gemacht noch nachgewiesen worden. Die Kreditaufstockung 2006 sei laut den Feststellungen der 2015 durchgeführten AP für die Anschaffung von Wertpapieren verwendet worden. Wertpapiere stellten bei einer StB- Kanzlei kein notwendiges BV dar. Der Verlust aus dem Verkauf der Wertpapiere und der…
…Veräußerungsverluste sind ab diesem Zeitpunkt zur Hälfte aufwandswirksam (Jakom, EstG 2023 § 6 TZ 98). § 124b Z 192 stellt bezüglich des besonderen Steuersatzes auf eine Veräußerung nach dem 31.3.2012 ab. Vor diesem Zeitpunkt angefallene Veräußerungsverluste wären noch zur Gänze Aufwand (s Hofstätter-Reichel/Zorn …
…sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Streit stehen die Anerkennung von Aufwendungen…
…Die Rezepte für die restlichen Mittel (mit Ausnahme des am 29.08.2014 ausgestellten Rezepts für Minocyclin) wurden jedoch erst ausgestellt, nachdem die Bf diese laut vorliegender Aufstellung bereits – zum Teil regelmäßig – erworben hatte. Als Krankheitskosten sind auch solche Aufwendungen absetzbar, die den Zweck verfolgen…
…Anteil - nach objektiven Kriterien aufgrund der vom Bf. vorgelegten Unterlagen nicht trennen (herausrechnen) lässt, und eine Schätzung aufgrund der o.a. VwGH-Rechtsprechung ausgeschlossen ist, muss der gesamte Aufwand nach dem sogenannten Aufteilungsverbot zur Gänze den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zugerechnet werden. Dem…
…1) Die Steuer ist zu berechnen vom Wert der Gegenleistung (§ 5), mindestens vom Grundstückswert. Bei Vorgängen gemäß § 1 Abs. 2a und 3, bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz sowie bei Erwerben gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. b und c ist die Steuer immer vom…
…Der dritte Lösungsansatz bildet einen administrativ aufwändigen Mittelweg, der vom VwGH in dem aufhebenden Erkenntnis (Ra 2020/13/0089, 23.04.2021) gewählt worden ist: Im Rahmen des Rückerstattungsverfahrens ist die fiktive Steuer nach den allgemeinen Grundsätzen einer ESt-Veranlagung von den im Inland steuerpflichtigen…
…von Wirtschaftsgütern und Derivaten im Sinne des § 27 Abs 3 und 4 ESTG nur anzuwenden, wenn die Veräußerung nach dem 31. März 2012 erfolgt sei. Die förmliche Übertragung der Wertpapiere des Bf sei am 10.4.2012 formell erfolgt; dennoch sei als Realisationszeitpunkt der 27…
…belangten Behörde, die die Berücksichtigung des vom Bf. geltend gemachten Verlustes in Höhe der nicht ausbezahlten und aufgewerteten Beträge verneinte, da sich bei Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit der Zeitpunkt des steuerlich relevanten Zuflusses nach dem Zuflussprinzip des § 19 EStG 1988 bestimmt. Dazu kommt, dass…
…und mit dem Erdboden fest verbundene Anlagen. Bühnen seien regelmäßig im Inneren eines Gebäudes mit diesem fest verbunden. Auch die (außerhalb eines Gebäudes befindliche) Seebühne A. sei ein mittels Betonpiloten fest im Boden verankertes „Betonkonstrukt“, das nur mit erheblichem Aufwand entfernt werden könne. Nach der…
…Abzug zu bringen. 3.1.2. Vermeidung der Doppelbesteuerung Nach Artikel 15 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BGBl. III Nr…
…eines allenfalls zustehenden Pendlerpauschales ist daher der nächst gelegene Wohnsitz maßgebend. Dies war im strittigen Jahr 2017 sein Wohnsitz in ***10***. Nachdem die Entfernung zwischen seinem Wohnsitz in ***10*** und seinem Arbeitsort in ***12*** 4,5 km beträgt, steht für diese Strecke kein Pendlerpauschale zu…