…können. Das Vorbringen hinsichtlich des vom Bf als "Sonderzahlung" bezeichneten Betrages von 59,06 Euro der Firma ***1*** Service GmbH kann ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Zunächst ist festzustellen, dass gemäß von dieser Firma an das Finanzamt übermittelten Lohnzettel keinerlei sonstigen Bezüge gem. § 67 Abs. 1…
…signalisiert mir einen korrigierten Lohnzettel zu übermitteln. Die Situation: Meine Abfertigung wurde von der Firma als sonstiger Bezug behandelt und deshalb die Steuerbegünstigung für gesetzliche Abfertigungen für Dienstverhältnisse mit vertraglichem Beginn vor dem 1.1.2003 nicht gewährt. Ich war laut meinem Dienstvertrag seit 1996…
…Kapitalbeträgen (§§ 55 und 67 BMSVG) aus BV-Kassen beträgt 6%. (…) (6) Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume)…
…Im Fokus vorliegender Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob Weihnachts- und Urlaubsgeld (13. und 14. Monatsgehalt) eines Grenzgängers als sonstige Bezüge der begünstigten Besteuerung nach § 67 EStG 1988 unterliegen, wenn die diesen Zahlungen zugrunde liegende Vereinbarung nur mündlich abgeschlossen wurde. I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden…
…000,00 42% für die restlichen 8.805,07 Steuer vor Abzug der Absetzbeträge Verkehrsabsetzbetrag Steuer nach Abzug der Absetzbeträge Die Steuer für die sonstigen Bezüge beträgt: 0% für die ersten 620,00 6% für die restlichen 2.931,44 Einkommensteuer Ausländische Steuer Rundung gemäß …
…30.11. jeden Jahres auszuzahlen. Diese beiden Sonderzahlungen sind gemäß § 67 Abs 1 EStG als sonstige Bezüge anzusehen. Die tatsächliche Abrechnung in der GmbH erfolgte jeweils zum 30.6. und 30.11. Wie bereits in unserer Stellungnahme vom 26.04.2018 per E-Mail ausgeführt…
…eine (verbösernde) Beschwerdevorentscheidung. Mit dieser Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 30.01.2017 wurde dem Beschwerdebegehren auf begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge aus dem Dienstverhältnis zur Firma DG2 nicht gefolgt und darüber hinaus der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2015 vom 03.05.2016 zu Ungunsten des Bf. abgeändert (Aberkennung…
…Berücksichtigung der Bezüge aus diesem zweiten Lohnzettel für Zwecke des Progressionsvorbehaltes. In der Folge wurde dieses Begehren adaptiert und vorgebracht, dass die Besteuerung der Zuflüsse, für die das Besteuerungsrecht Österreich zusteht, als sich von den laufenden Bezügen abhebende Prämien im Rahmen der sonstigen Bezüge zu…
…2016: Mit Eingabe vom 8. Juni 2016 beantragte der Bf. die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung an das Bundesfinanzgericht. Begründend wurde ausgeführt, der (geldwerte) Vorteil aus der Ausübung der Stock Options stelle einen sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG dar, welcher mit dem begünstigten…
…262 BAO) vom 5. August 2015 gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise Folge; dies begründete die Abgabenbehörde wie folgt: "Als Sonderzahlungen gem. § 67 EStG zählen sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn), die der Arbeitnehmer neben seinem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber erhält. Lt…
…Unterlagen Berechnung Urlaubsentgelt. Die restlichen 100% befinden sich in der ungekürzten Lohnart "Gehalt". Die Berücksichtigung der Lohnart "zusätzliche Urlaubsvergütung" als sonstige Bezüge war daher nicht möglich (auf die pers. Vorsprache wird hingewiesen). In den übrigen Punkten wurde der Beschwerde entsprochen." Die Beschwerdevorentscheidung betreffend Einkommensteuerbescheid 2014…
…ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Ihr Bruttolohn iHv 46.030,00 € setzte sich aus einem "Grundlohn" (38.350,00 €), "Zuwendungen, die nicht monatlich laufend gewährt wurden" [d.s. sonstige Bezüge iHv gesamt 6.483,00 €; "13. Monatslohn" (3.181,00 €), "14…
…€ - 400,00 € - 22,00 € | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 9.234,05 € | Die Steuer für die sonstigen Bezüge beträgt: 0% für die ersten 620,00 6% für die restlichen 4.045,07 | 0,00 € 242,70…
…Laut diesem Bescheid entfallen auf die sonstigen Bezüge abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und des Freibetrages von EUR 620,-, EUR 1.224,98. Nach dem vom Arbeitgeber ausgestellten Lohnzettel für den Lohnzahlungszeitraum 2012 beträgt das Jahressechstel EUR 23.245,14. Sozialversicherungsbeiträge, die für laufende Bezüge abgezogen wurden…
… 67 Abs. 1 EStG 1988 auch auf diese Pensionszahlungen ("sonstige Bezüge"?) anzuwenden ist oder nicht. Da Finanzamt hat dies bei Erlassung der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2014 und 2015 verneint und daher die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 37.031,30 € (2014…
…ob § 67 Abs. 1 EStG 1988 auch auf diese Pensionszahlungen ("sonstige Bezüge"?) anzuwenden ist oder nicht. Da Finanzamt hat dies bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2012 verneint und daher die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 34.721,32 Euro - ohne Anwendung der Steuerbegünstigung des …
…| -291,00 | Arbeitnehmerabsetzbetrag | -54,00 | Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | 3.407,02 | Steuer für die restlichen sonstigen Bezüge 2.997,76 6% | 179,87 | Einkommensteuer | 3.586,89 | Anrechenbare Lohnsteuer | -3.300,08 …
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständliche Rechtsfrage betreffend Aufteilung der Sozialversicherungs- und Pensionskassenbeiträge auf laufende und sonstige Bezüge war auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen eindeutig zu lösen. Das…
…13. Mai 2019 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2018 mit € 2.928,00 festgesetzt und begründend wie folgt ausgeführt: "Die als Werbungskosten beantragten Sozialversicherungsbeiträge wurden aliquot auf die laufenden und sonstigen Bezüge aufgeteilt. Wir berücksichtigen 60 Euro als Topf-Sonderausgaben z.B. für…
…die Sonderzahlungen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge anfallen würden, keine Sozialversicherungsbeiträge vorliegen würden welche den sonstigen Bezügen zuzurechnen seien. Da weder ein Lohnkonto des BF noch eine Bestätigung des Arbeitgebers des BF in den dem BFG vorgelegten Verwaltungsakten enthalten waren, beauftragte das BFG den BF mit Beschluss…