…wurden. Diese Honorare wurden vom Prüfer den nichtselbständigen Einkünften zugeordnet und der Lohnsteuer unterworfen sowie Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag vorgeschrieben. Zum anderen wurden für den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin in den Jahren 2013 bis 2016 bisher steuerfrei abgerechnete Zuschläge für Sonntagsarbeit von monatlich 360,- Euro…
…gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 (Zuschläge ua. für Sonntagsarbeit) in Höhe von CHF 780,59 [2 Monate x € 360,00 Höchstbetrag) = € 720,00 : 0,922371 = CHF 780,59] steuerfrei behandelte. In einem Schreiben, welches mit 26. Oktober 2016 datiert war…
…gewährt werden und andererseits muss das Ableisten derartiger Arbeitszeiten konkret nachgewiesen werden. Die Tatsache des Ableistens von Arbeit an Sonntagen kann durch die reinen Arbeitszeitaufzeichnungen nachgewiesen werden, die Tatsache, für wie viele Stunden Sonntagsarbeit ein Zuschlag gewährt wurde, bedarf weiterer Unterlagen, aus denen sich ergibt…
…vom DN DN. Aufzeichnungen darüber welche Anbote so kurzfristig fertigzustellen waren, dass Sonntagsarbeiten erforderlich waren wurden trotz mehrfacher Aufforderungen des FA und des Gerichts nicht vorgelegt. Neben seiner Tätigkeit als Servicetechniker besuchte der DN auch Kongresse oder betreute Ausschreibungen auch vor Ort. Auch darüber wurden…
…für die zu leistenden Trockenarbeiten. Material wird auf die Baustelle geliefert. […..] Termine: die vereinbarten Termine sind strengstens einzuhalten, erforderliche Samstag- und Sonntagsarbeiten werden nicht gesondert vergütet." Auch die Beilage "Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauaufträge der Firma Ga, Bregenz" u.a. mit Regelungen betreffend Regiearbeiten, Festpreise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. November 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 4. November 2011 betreffend Haftung und Zahlung von Lohnsteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. März 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…