Da aus dieser zeitlich beschränkten Vermietungstätigkeit (01/2007 bis 11/2007) nur Werbungskostenüberschüsse erzielt worden sind, wäre jedenfalls – wie vom Finanzamt vorgenommen – zu prüfen, ob es sich dabei um eine Einkunftsquelle bzw. unternehmerische Tätigkeit oder um Liebhaber im steuerrechtlichen Sinn handelt. 28) Diese Prüfung ist…
…Allerdings sehe das Tir KAG ausdrücklich vor, dass ihnen Anteile am eingehobenen Sonderklassehonorar zukommen müssten, die sich wiederum nach der fachlichen Qualifikation und der konkreten Leistung zu orientieren hätten. Im Zuge der Vereinnahmung der Sonderklassegebühren durch den Rechtsträger der Krankenanstalt seien von diesem für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Frau Bf gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 17.05.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2012) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Eine Revision…
…ausschließlich die gesetzliche Fiktion des § 22 Z 1 lit b EstG maßgeblich sei. Demnach sei Voraussetzung, dass die Sonderklassehonorare von der Krankenanstalt nicht im eigenen Namen vereinnahmt werden dürfen. Eine gesetzliche Verpflichtung (§ 105 Stmk. LKAG) die Sonderklassegebühren im eigenen Namen einzuheben bestehe für die Bf…
…Vor BP | 8.786,72 | 1.421,28 | -1.643,61 | Tz. 2 nicht erklärte Sonderklassehonorare | | | 2.629,46 | Tz. 4 Reisekosten | 1.638,84 | 1.428,84 | 2.224,32 | Nach Bp…
…Feststellungen: Der Bf. habe u.a. Einkünfte aus seiner Ordination in der V sowie solche aus Sonderklassehonoraren erzielt, die ihm bis Oktober 2010 aus seiner Tätigkeit als Oberarzt im Krankenhaus H und danach als Primararzt des Krankenhauses L zustehen würden. Die Einkünfte seien in einer…
…gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 in Anspruch genommen worden sei. Da die Sonderklassehonorare (Poolgelder) aber bereits vor der Auszahlung um einen Betrag gekürzt worden seien, den die Krankenanstalt für die Bereitstellung der Einrichtungen einbehalten dürfe, könne neben diesen Betriebsausgaben nicht zusätzlich das Betriebsausgabenpauschale gemäß …
…Fest steht jedoch, dass im Zuge der Vereinnahmung dieser Sonderklassehonorare durch den Rechtsträger der Krankenanstalt von diesem für die Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung der Einrichtungen der Krankenanstalt pauschal 20 % vor Einfließen in den "Pool" unter dem Titel "Hausanteil" in Abzug gebracht worden sind. Der abgeführte Hausanteil…
…Vor BP | 8.786,72 | 1.421,28 | -1.643,61 | Tz. 2 nicht erklärte Sonderklassehonorare | | | 2.629,46 | Tz. 4 Reisekosten | 1.638,84 | 1.428,84 | 2.224,32 | Nach Bp…
…2.c) Aufgrund der vorliegenden Aktenlage sind dem Bundesfinanzgericht die Feststellungen verwehrt, dass die verrechneten Sonderklassehonorare für die Ärzte Arzt_B und Arzt_A sowie die Aufenthalte auf den Sonderklassestationen (verbunden mit den streitgegenständlichen, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich übersteigenden Aufwendungen) in der Privatklinik…
…welche die Krankenanstalt für die Ärzte einhebt und der Umsatzsteuer unterliegen, weil der Arzt weder das Sonderklassehonorar direkt mit den Patienten vereinbart und in Rechnung gestellt hat noch die Krankenanstalt (Beschwerdeführerin) dieses Honorar erkennbar im Namen des Arztes eingehoben hat. Nicht festgestellt hat das Finanzamt…
…werden. Im vorliegenden Fall wird von Seiten des Abteilungsvorstandes gewünscht, dass rund 18% der vereinnahmten Sonderklassehonorare dem nicht ärztlichen Personal zugute kommen. Aufgrund der besonderen rechtlichen Situation (siehe oben) wird allerdings davon Abstand genommen, dem nicht ärztlichen Personal – analog zu den Assistenzärzten – Geldzuwendungen zu geben…
…985,--). Die Einkünfte aus den Vorträgen belaufen sich sohin gerade einmal auf rund ein Dreißigstel der nichtselbständigen Einkünfte des Bf. (bei dieser Rechnung sind die übrigen selbständigen Einkünfte des Bf. aus Sonderklassehonoraren iHv. € 16.500,--, welche ebenfalls in Steyr anfallen, noch gar nicht berücksichtigt…
Seitens der steuerlichen Vertretung wurde ferner eine Entscheidung des OGH zitiert (OGH 22.10.2010, 7 Ob 121/10k), in der es um die zivilrechtliche Beziehung zwischen Belegarzt und einem Versicherungsunternehmen ging. Dazu ist einerseits auszuführen, dass der OGH die vertraglichen Beziehungen zwischen den beteiligten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache E., gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 15. Mai 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 19. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 14.12.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P LL.M in der Beschwerdesache Bf.in, AdresseBf.in, vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 6. September 2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 beschlossen: Die Bescheide betreffend Einkommensteuer 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 10.03.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
Diese Sichtschutzfolien dienen dazu fremden Personen einen freien Blick auf den Bildschirm eines elektronischen Gerätes zu verwehren. Der Beschwerdeführer konnte im Verfahren jedoch nicht darlegen, inwieweit er im Rahmen seiner nichtselbständigen oder auch seiner selbständigen Tätigkeit als Arzt seinen Bildschirm vor unbefugten Blicken schützen müsse…