…die die Bf in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung und im Vorlageantrag für das Jahr 2013 geltend machte, sind nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung noch strittig: Sonderausgaben: Beiträge zu freiwilligen Versicherungen: EUR 2.448,40. Rückzahlungen von Darlehen zur Errichtung oder Sanierung von Wohnraum: EUR 16.471…
…Sonderausgaben nach lit. c dieser Gesetzesstelle sind Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum, wenn die Sanierung über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen durch einen befugten Unternehmer durchgeführt worden ist, und zwar - Instandsetzungsaufwendungen einschließlich Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen, wenn diese Aufwendungen den Nutzwert des Wohnraumes wesentlich erhöhen oder…
…Selbstbaugruppe für Solaranlagen (Peyerl in Jakom EStG, § 18, Rz 81; UFS 20.5.03, RV/0599-W/02). Die Sanierung muss außerdem über unmittelbaren Auftrag des Steuerpflichtigen erfolgen (Peyerl in Jakom EStG, § 18 Rz 84). Von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erteilte Aufträge zur Wohnraumsanierung sind…
…Höhe von € 730,00 in Abzug. In der Beschwerde bemängelte der Bf. die Nichtberücksichtigung seiner Ehegattin bei der Berechnung des Selbstbehalts (siehe Pkt. B, Außergewöhnliche Belastung). In der Beschwerdevorentscheidung brachte das Finanzamt nunmehr € 85,78 als Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung (Topf-Sonderausgaben…
…für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen. Diesen Darlehen sind Eigenmittel der in lit. a genannten Bauträger gleichzuhalten. 4. Vor dem 1. Jänner 2011 getätigte Ausgaben natürlicher Personen für die Anschaffung von…
…Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum iSd lit. a bis c aufgenommen wurden - in diesen Fällen kommt es auf das Vertragsabschlussdatum an. Darünber hinaus berechtigen - hier übrigens nicht streitgegenständliche - bestehende Versicherungsverträge gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 idgF, die…
…Adr***, an der er seinen Hauptwohnsitz hat. Im Zuge der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2020 beantragte der Bf. die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für Wohnraumschaffung bzw. -sanierung in Höhe von 5.511,60 Euro. Grundlage dafür bildete eine Bestätigung der Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft, der zu…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) 2015 begehrte die Beschwerdeführerin (Bf) die Berücksichtigung von Kosten für Wohnraumsanierung als Sonderausgaben. Zum Nachweis legte sie folgende Rechnungen vor: - Rechnung Firma-1 vom 30.3.2015 über 3950,- € betreffend "Stufen…
…Wohnraum oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c leg. cit. angefallen, die Rückzahlung eines Kredites bereits ab Beginn 2012 konnte damit jedoch nicht glaubhaft gemacht werden. Der Austausch einzelner Fenster (Rechnung vom 27.4.2000 in Höhe von…
…oder für die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen. Diesen Darlehen sind Eigenmittel der in lit. a genannten Bauträger gleichzuhalten." Werden Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder -sanierung mittels Aufnahme von Darlehen finanziert, liegen Sonderausgaben…
…Zinsen für derartige Darlehen. Begünstigt ist nur die Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Es muss neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Erwerb einer bereits fertig gestellten Eigentumswohnung (eines Eigenheimes) stellt keine Errichtung dar und ist somit nicht begünstigt (Doralt/Renner, EStG10, § 18 Tz 151). Die Sanierung…
…im Vorlageantrag als Sonderausgaben geltend gemachten Aufwendungen für Wohnraumschaffung und -sanierung im Gesamtbetrag von EUR 7.039,73 werde mit Eingabe vom 30. Oktober 2018 ausgeführt, dass diese Aufwendungen iZm der Anschaffung von Wohnraum aufgewendet worden seien. Für die Genossenschafts-Wohnung sei von der E…
…vom 20. Dezember 2013, FA 22 9876). Als Sonderausgaben wurden von der Bf. Versicherungsprämien i.H.v. insgesamt 606,82 € (KZ 455), Aufwendungen für die Sanierung von Wohnraum i.H.v. insgesamt 7.675,64 € und ein Kirchenbeitrag i.H.v. 400 €…
…und macht diese Aufwendungen als Sonderausgaben geltend. Ein Protokoll der Gemeinde über das Vorliegen eines Katastrophenschadens liegt nicht vor. Die Bf. bezahlte € 3.100,- an Kosten nach einem gerichtlichen Vergleich für die Sanierung und Isolierung der Baugrube nach Wassereintritt zur Verhinderung von weitergehenden Schäden…
…Sonderausgaben für Versicherungen und Schaffung und Sanierung von Wohnraum, sowie Kirchenbeitrag geltend. Das Finanzamt erließ am 6.2.2017 den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2016, anerkannte € 712,50 als Viertel der Topfsonderausgaben, sowie € 80,- an Kirchenbeitrag und setze die Einkommensteuergutschrift in Höhe von…
…der Arbeitnehmerveranlagung 2016 Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.435,97 € für Rollläden, damit im Zusammenhang stehende Elektrikerarbeiten sowie ein Vordach über der Haustür und ein Seitenfenster auf der Terrasse als Sonderausgaben zur Sanierung von Wohnraum geltend gemacht. Die tatsächliche Ausführung der diesbezüglichen Arbeiten…
…die Sanierung von Wohnraum iSd lit. a bis lit. c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen. Da im vorliegenden Fall der Mietvertrag im Jahr 2018 - und somit nicht vor dem 1.1.2016 - abgeschlossen worden ist, waren die im Vorlageantrag zusätzlich geltend gemachten Sonderausgaben…
…Sonderausgaben für Wohnraumschaffung Für die Errichtung eines Einfamilienhauses wurde von der Bf und ihren Ehegatten im Jahr 2006 ein Kredit iHv 42.000 € aufgenommen, der in den Streitjahren monatlich zurückgezahlt wurde. Gleichzeitig wurde im Grundbuch eine vom Land U zugesicherte und grundbücherlich sichergestellte Wohnbauförderung…
…die Sanierung von Wohnraum im Sinne der lit a bis lit c aufgenommen wurden, sowie Zinsen für derartige Darlehen (lit d). Werden Aufwendungen für die begünstigte Wohnraumschaffung bzw Wohnraumsanierung nach lit a bis c nicht mit Eigen-, sondern mit Fremdmitteln bezahlt, dann steht der Sonderausgaben…
…nach übereinstimmender Rechtsmeinung von VwGH und VfGH (s.o.) - auf das Motiv für die Aufwendungen nicht ankommt. 3.1.2. Wohnraumschaffung/-sanierung § 18 EStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 112/2012) lautet auszugsweise: (1) Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen…