Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache A., vertreten durch Treuhand-Union Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Felix-Dahn-Straße 1a, 5020 Salzburg, über die Beschwerden vom 10.04.2012 und vom 30.11.2012 gegen die…
Dem Vorbringen, dass die Beschwerdeführerin nicht persönlich bei der Verhandlung in Wien erscheinen könne mit der Begründung der unverhergesehenen Verhinderung aufgrund eines dringenden, nicht verschiebbaren Patiententermins, ist entgegenzuhalten, dass sich die Beschwerdeführerin bei der Verhandlung durch eigenberechtigte natürliche Personen, juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Der Umstand, dass die Vertragspartner ausdrücklich einen "freien Dienstvertrag" begründeten, steht einer Qualifikation der Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht entgegen, wenn das tatsächlich verwirklichte Geschehen überwiegend für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 spricht (VwGH 18…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.9.2025 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend den Antrag vom 30.11.2024 auf Bewilligung von Ausgleichszahlung/Differenzzahlung für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 2. August 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
Hingegen ging aus der Einvernahme des Zeugen ***2*** eindeutig hervor, dass dieser über sämtliche Geschäfte und Vorgehensweisen Bescheid wusste. Das Gericht hat keinen Zweifel daran, dass ***2*** die Bf. in allen Bereichen leitet, er ist die Kontaktperson für die Auftraggeber, nimmt an den Besprechungen teil…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Es wurden die gegenständlichen verlusterzeugenden Wertpapiere auf Grund der Vorgaben des Kreditgebers des betrieblichen Frankenkredites in den Jahren 2006-2008 angeschafft; dabei wurde Monat für Monat so viel Geld ausgegeben, wie der Kreditgeber des Frankenkredites es verlangte, und die Wertpapiere wurden sofort bei Anschaffung dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…
Im streitgegenständlichen Fall liegt die Ungewissheit in der Beurteilung der subjektiven Absichten der Bf., die aufgrund des derzeit festgestellten Sachverhaltes noch nicht abschließend durchgeführt werden können. Diese Beurteilung wird erst möglich sein, wenn der subjektive Wille anhand der objektiven Umstände wie der Entfaltung von Werbeaktivitäten…
Wenn die Abgabenbehörde die Heranziehung des Bf als Gesamtschuldner einerseits auf die Uneinbringlichkeit bei der M-GmbH und anderseits auf ein unredliches, bewusstes Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen zum Zwecke der Vermeidung einer Umsatzsteuerlast aus dem strittigen Rechtsgeschäft stützte, räumte sie damit den beiden zuvor genannten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***AB***, den Richter ***AC1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***AC2*** und ***AC3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH, Garnisongasse 1 Tür 16, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***SenV***, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***RiAK*** und ***RiWK*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***StV***, ***AdrStV1***, ***OrtStV*** über die Beschwerde vom 8. Juli 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B******, Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Kitzbühel Lienz betreffend Erledigung der Beschwerden vom 4. Dezember 2015 gegen die Haftungsbescheide gem § 82 EStG 1988 sowie Festsetzungsbescheide für Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Der Bf. hat es trotz gerichtlicher Aufforderung bis zur mündlichen Verhandlung unterlassen, die Ergebnisse der Jahre 2006, 2007 und 2008 bekannt zu geben. Das Ergebnis für das Jahr 2008 ist nach wie vor unbekannt. Das negative Gesamtergebnis erhöht sich durch die Verluste der Jahre 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 13.11.2018 zuständigen Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Gerald Fiala, Geblergasse 95/12, 1170 Wien, über die Berufung (nunmehr Beschwerde, § 323 Abs 38 BAO) vom 19.9.2001 gegen die…