…abweisenden Beschwerdevorentscheidung zitierte das Finanzamt § 30b Abs 1 FLAG 1967, wonach kein Anspruch auf Gewährung einer Schulfahrtbeihilfe für den Teil des Schulweges bestehe, auf dem die Schülerin oder der Schüler eine unentgeltliche Beförderung oder eine Schülerfreifahrt in Anspruch nehmen könne. Somit habe nach dem klaren…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. Mai 2024 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 03. Mai 2024 betreffend Schulfahrtbeihilfe für das Kind ***1*** für den Zeitraum 09/2021 - 06/2022, Ordnungsbegriff ***2***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. November 2023 betreffend Abweisung des Antrages auf Schulfahrtbeihilfe vom 10. Oktober 2023 für das Kind ***1*** für den Zeitraum 09/2021 - 08/2023, Ordnungsbegriff ***2***, zu Recht erkannt:…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 20.05.2016 zu VNR, mit dem ein Antrag auf Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Kind K für den Zeitraum September 2014 bis Juni 2015 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…die Beschwerde vom 05.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14.09.2015 zu VNR 001 betreffend Gewährung von Schulfahrtbeihilfe für das Kind D (VNR 002) für das Schuljahr 2014/2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß …
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 7. November 2014, betreffend Abweisung eines Antrages auf Schulfahrtbeihilfe für das Kind L im Zeitraum vom 1. September 2013 bis zum 30. Juni 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde vom 18. November 2014 wird Folge gegeben.…
…vom 05.08.2014, FA33/2015/00234, betreffend Schulfahrtbeihilfe für den Zeitraum Jänner bis April 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…zweifellos“ die allgemein bildende Schulausbildung zählt (VwGH 18.11.2008, 2007/15/0050), ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Hinweis zur Beschwerde betreffend Schulfahrtbeihilfe § 265 BAO normiert: (1) Die Abgabenbehörde hat die Bescheidbeschwerde, über die keine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen ist oder über die infolge eines…
…x, für die Zeit von Februar 2010 bis August 2010 sowie der Schulfahrtbeihilfe für die Zeit von Februar 2010 bis Juni 2010 in Höhe von insgesamt 1.510,70 Euro zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…aus folgenden Gründen steuerbar und dem ermäßigten Steuersatz von 10% zu unterziehen: Nach § 30a FLAG hätten Empfänger der Familienbeihilfe Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe. Diese Personen seien auch Antragsteller für die Schulfahrtbeihilfe. Die Auszahlung durch die Republik Österreich erfolge direkt an das die Beförderung durchführende Unternehmen (also…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, vertreten durch Adlbauer & Adlbauer WT-GesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8.-Mai-Straße 47, 9020 Klagenfurt gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14.01…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
…Berufsausbildung. Zwischenzeit gem.§ 2 Abs 1 d FLAG: § 30 a FLAG kommt nicht zur Geltung, da ich keine Schulfahrtbeihilfe beanspruche, war daher für uns nicht relevant. Bei der Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister handelt es sich um eine "Schulausbildung" iSd § 2 Abs 1 b…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
… 8. gesetzliche Beihilfen zur Zahlung des Mietzinses oder zur Deckung des sonstigen Wohnungsaufwands; 9. gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge; 10. gesetzliche Leistungen, die aus Anlass der Geburt eines…
…des Bf. Bezug auf die Ausführungen bei Ritz, BAO6, § 215 Tz 8, wonach zu den unpfändbaren Forderungen die Familienbeihilfe, der Familienzuschlag, die Schulfahrtbeihilfe, der Unterhaltsabsetzbetrag, etc. gehörten. Dass der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht dazu gehöre, sei seines Erachtens eine Gesetzeslücke, die durch Analogie zu schließen sei. Denn…
…wegen erfolgen. Gemäß § 290 Abs. 1 Z 9 EO sind Forderungen auf die gesetzliche Familienbeihilfe einschließlich Mehrkindzuschlag und Schulfahrtbeihilfe sowie die nach den jeweils geltenden einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen zur Abgeltung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern auszuzahlenden Absetzbeträge unpfändbar. Gemäß § 293 Abs. 3 EO ist die Aufrechnung gegen…
…2 BAO in Stoll, BAO-Kommentar, Ritz, BAO6 und Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3) werden als Beihilfen regelmäßig die Familienbeihilfe, die Schulfahrtbeihilfe, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge etc. genannt. Eine Erstattung von Abgaben liegt vor, wenn es sich um eine zu Recht entrichtete Abgabe handelt, die auf Grund…
…Ohne Zweifel verursachen Kinder für die Eltern eine finanzielle Mehrbelastung und sollen die aus dem Familienlastenausgleichsfond vorgesehenen Leistungen, wie z.B. die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, die Schulfahrtbeihilfe, die unentgeltlichen Schulbücher, einen Ausgleich schaffen. Dass diese Leistungen direkt dem Kindeswohl dienen, findet im Gesetz keine Deckung…
…den Pauschbetrag, und zwar auch dann nicht, wenn die Teilnahme verpflichtend ist (vgl. etwa § 30m Abs. 6 FLAG 1967 zur Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge oder zur Schulfahrtbeihilfe Wanke in Csaszar/Lenneis/Wanke, § 30b Rz 8). Es ergibt sich aus dem Zweck der Norm, dass Abs. 8…