…der Bekanntgabe der geschuldeten Beträge bei deren Nichtentrichtung Exekutions- oder Insolvenzmaßnahmen gedroht hätten. Auf diese Weise sollte somit der Abgabenbehörde jeder zeitgerechte Zugriff auf die tatsächlich geschuldeten Abgaben verwehrt werden. Der Schuldvorwurf geht somit über ein deliktstypisch anmutendes finanzstrafrechtliches Fehlverhalten hinaus, was bei der Strafbemessung…
…mir rechtlich eine übergebührliche (sogar bedingten Vorsatz nach sich ziehende) Gleichgültigkeit zu unterstellen bzw. mir deswegen einen Schuldvorwurf zu machen. Faktum ist, dass ich von der Fa.V - aus im Nachhinein nicht mehr nachvollziehbaren Gründen - zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen worden war und ich auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1-Adr*****BF1** wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D 1 und 4 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***15***, die Richterin***16*** und die fachkundigen Laienrichter ***17*** und ***18*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, vertreten durch die HBA Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz und 2) die ***Bf2…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Verwaltungsstrafsache gegen N.N. (Bf.), Wohnadresse, vertreten durch Paar & Zwanzger Rechtsanwälte Partnerschaft (GbR), Wiedner Hauptstraße 46/6, 1040 Wien, wegen Verkürzung von Vergnügungssteuer gemäß §§ 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ABG Wirtschaftprüfungs & Steuerberatungs GmbH wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 11.03.2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
…aber auch nicht von der Frau Amtsbeauftragten, gab es weitere (irgendwelche) Nachfragen, deren Beantwortung auf einen berechtigten Schuldvorwurf hatten schließen lassen oder die plausible, durchgängig gleichbleibende Verantwortung meiner Mandantin in Zweifel gezogen hat. Demzufolge erweist sich die Beweiswürdigung nicht als Ergebnis einer nachprüfbaren und schlüssigen…
…Betrugsbekämpfung leitete am 15.12.2021 ein Finanzstrafverfahren ein und beantragte am 6. April 2022 beim Spruchsenat die Fällung eines Erkenntnisses zum vorliegenden Schuldvorwurf gegen die Beschuldigten. Eingangs wies das Finanzamt darauf hin, dass gegen die Beschuldigten betreffend die Umsatzsteuer des Jahres 2010 bereits Finanzstrafverfahren…
…sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, dass das Verfahren hinsichtlich der Schuldvorwürfe vorsätzlich lohnabhängige Abgaben für Lohnsteuer 1-12/2016 in Höhe von € 1.019,29, 1-12/2017 € 154,11 und 5/2018 € 2.173,31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuerberater Mag. Tibor Jugovits, Jasomirgottstraße 6/III, 1010 Wien, als Verfahrenshilfeverteidiger, wegen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des…
…der grob fahrlässigen Handlung sei mit einer Selbstanzeige bereits verwirklicht, ist nicht haltbar. Es widerspricht rechtsstaatlichem Denken, wenn sich die Finanzstrafbehörde nicht hinlänglich mit dem Vorbringen auseinander setzt und den Schuldvorwurf nicht einwandfrei begründet (VwGH vom 26.01.1989, 88/16/0191; zit. in Fellner…
…Original vorgelegten Parkschein feststehe, auch die Lenkereigenschaft der Bf. sei unbestritten geblieben. Zwar gehe man nicht von einer mutwilligen Übertretung aus, vom Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit könne man aber nicht freisprechen, da Personen, die Gerichts- oder Behördenverhandlungen besuchen, sich darauf einstellen müssen, dass diese länger als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***11*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Susanne Pertl, Loquaiplatz 13/19, 1060 Wien wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost D2 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 1. Juni 2021, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 27. Mai 2021, Zl. MA67/Zahl/2021, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs…
…befriedigte, während den Zahlungen von Löhnen und Gehältern keine Zahlung der daraus resultierenden Kommunalsteuer folgte und die Diensteberabgabe unbezahlt blieb. In dieser Schlechterstellung der Gemeinde W als Abgabengläubigerin ist der Schuldvorwurf dem Beschwerdeführergegenüber begründet. Bei Abgaben, welche der Abgabeschuldner selbst zu berechnen und abzuführen hat…