…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugs-verkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, übermittelt. Gegenstand der Gebühr waren den Befunden zufolge jeweils die Meldung des Ausflugsverkehrs gemäß Tiroler Schischulgesetz samt Beilagen und Kopien der Lichtbildausweise der gemeldeten Lehrer sowie die schriftliche Erledigung durch die Bezirkshauptmannschaft. 2. Festzuhalten ist, dass die Bezirkshauptmannschaft (BH…
…Der angefochtene Bescheid wird jedoch gemäß § 279 Abs. 1 BAO abgeändert wie folgt: Betreffend die Schriften laut Rechnungen vom 04.03.2010, vom 05.10.2010 und vom 05.01.2011: | 3 amtliche Ausfertigungen mit insgesamt 3 Bogen gemäß § 14 TP2 Abs.1 Z1…
…Rechnung Nummer vom 21.12.2012 | Im Zusammenhang mit der (den) im Betreff angeführten Schriften wird die Gebühr festgesetzt mit | 138,70 € | Bereits entrichtet wurde | 0 | Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des entrichteten Gebührenbetrages ergibt sich eine Nachforderung…
…eingebracht bei Z zur Zahl zu Rechnung Nummer | Im Zusammenhang mit der (den) im Betreff angeführten Schriften wird die Gebühr festgesetzt mit | 142,60 € | Bereits entrichtet wurde | 0 | Auf Grund der festgesetzten Abgabe und des entrichteten Gebührenbetrages ergibt sich…
…Grunde liegt und dass dieser Antrag somit eine gebührenpflichtige Eingabe i.S. des §14 TP6 Abs.2 GebG (Eingabengebühr i.H.v. 43,60 €) darstellt. Die diesem Schreiben angeschlossene Schrift, die zur Stützung des Begehrens auf Verlängerung der Berechtigung dient, unterliegt der Beilagengebühr gem. …
…Zu § 14 TP 6 (2) Z1 Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von der Behörde…
… 14 TP 6 (2) Z1 b.3.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von…
… 14 TP 6 (2) Z1 c.3.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von…
…Der Postaufgabestempel weist den 25.3.2022 aus. Das Schriftstück ist am Montag den 28.3.2022 beim FA eingelangt. Zur Begründung des Rechtsmittels führt N im Wesentlichen aus, er habe die Selbstberechnung der GrESt im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen am 27.10.2021 durchgeführt…
…folgende an Herrn ***Bf1*** (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) am 18.6.2021 in einer Personenstandsangelegenheit zu Gz ***111*** persönlich überreichte Schriften die Gebühren nicht entrichtet worden seien: 1 Staatsbürgerschaftsnachweis: 1 x 14,30 gemäß § 14 TP 7 GebG (Protokolle/Niederschriften) 1 x 14,30…
…die gegenständlichen Gebühren beziehe. Sowohl die Höhe der vorgeschriebenen Gebühr als auch der Betrefftext (Lizenznummer, Referenz oder Rechnungsnummer einerseits und Buchungstext andererseits) stimmten nicht überein. Dagegen brachte der Bf. mit Schriftsatz vom 6. April 2010 (richtig offensichtlich "2011") einen Vorlageantrag ein, worin der Bf. ausführte…
… 14 TP 6 (1) b.2.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von der…
… 14 TP 6 (1) b.2.1. Zur Eingabengebühr im Allgemeinen: Unter einer Eingabe ist ein schriftliches Anbringen zu verstehen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung innerhalb des gesetzlichen Wirkungsbereiches von der…
…15/1990/79) Voraussetzung für die Anwendung der in einem Bundesgesetz außerhalb des Gebührengesetzes enthaltenen Befreiungen ist häufig, dass die Schriften oder die Rechtsgeschäfte unmittelbar durch das jeweilige Bundesgesetz veranlasst sind. Als von einem Gesetz unmittelbar veranlasst können nur Handlungen angesehen werden, die derjenige setzt…
…Windenergieanlage auf ihren Namen einverleibt werden kann. Es wurde die Wirksamkeit und unveränderte Gültigkeit sämtlicher Punkte des ursprünglichen Dienstbarkeitsvertrags bekräftigt. Zudem erfolgte in der Ergänzungsvereinbarung eine Erweiterung der Vollmacht der Berechtigten (zur Vornahme von Schritten zur grundbücherlichen Einverleibung, zur Abgabe von Aufsandungserklärungen in beglaubigter Form…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter im Beisein der Schriftführerin über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH als Masseverwalterin im Konkurs der X Handels- und Beteiligungs G.m.b.H. in Liqu., [Adresse], [Ort], vom…
…dem Liquidator die Entlastung erteilt, und zum Verwahrer der Bücher und Schriften der Gesellschaft für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer der ehemalige Geschäftsführer bzw. Liquidator ***GF*** bestellt. Dieser Gesellschafterbeschluss wurde gemeinsam mit einem Belegexemplar der Wiener Zeitung über den erfolgten Gläubigeraufruf und der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes…