…als LKW-Fernfahrer. Der Firmensitz seines Arbeitgebers befindet sich in B.. Dem Bf. ist als Fahrzeug ein Silo-Sattelzug, der mit einer Schlafkabine ausgestattet ist zugewiesen. Mit dem Fahrzeug werden in der Regel für einen Hauptkunden seines Arbeitgebers, der Firma C. D. GmbH in K…
……, bei unserer Firma seit Datum im internationalen Fernverkehr als Kraftfahrer beschäftigt ist. Bei unserer Firma wird jedem Kraftfahrer zur Übernachtung eine Schlafkabine zur Verfügung gestellt. Für Herrn N.N. sind für das Jahr 2009 211 Nächtigungen im Ausland absetzbar.“ Eine weitere, über Aufforderung des…
…angefangene Stunde 1/12 des Tagesgeldes, bis drei Stunden Fahrtätigkeit oder Abwesenheit gebühre kein Tagesgeld. Im Fall einer Nächtigung gebühre ein Nächtigungsgeld von 15 Euro. Stehe dem Dienstnehmer eine Schlafkabine nicht zur Verfügung, würden die tatsächlichen, durch Rechnung nachgewiesenen Kosten vergütet. Aus dieser Vorschrift folge…
…die Kosten für diese Fahrten mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Der Tatbestand der Familienheimfahrt für Fahrten zwischen Familienwohnsitz und Wohnsitz am Tätigkeitsort liegt nicht vor, da die Schlafkabine eines LKW keinen Wohnsitz darstellt. Die bisher berücksichtigten Familienheimfahrten waren aus o.a. Gründen zur Gänze abzuerkennen". Alle…
…doppelten Haushaltsführung werde gesprochen, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden würden und zwar einer am Familienwohnort und einer am Beschäftigungsort. Die Schlafkabine im LKW stelle keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes dar. Es lägen somit keine Voraussetzungen für Familienheimfahrten vor, die geltend gemachten…
…nur gesprochen werden könne, wenn aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze geführt werden und zwar am Familienwohnort und einer am Beschäftigungsort. Eine Schlafkabine in einem Lkw stelle keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes dar. Es lägen somit keine Voraussetzungen für Familienheimfahrten vor, die geltend gemachten Aufwendungen…
…Euro pro Nacht = € 3.600,00 pro Jahr Auszugsweise werde der KV 2012 zitiert: "Tages- und Nächtigungsgelder im Inland Im Fall einer Nächtigung gebührt ein Nächtigungsgeld von € 15,00. Steht dem Dienstnehmer eine entsprechend ausgestattete Schlafkabine nicht zur Verfügung, werden die tatsächlichen…
…werde aus beruflichen Gründen ein Wohnsitz am Familienwohnort und einer am Beschäftigungswohnort unterhalten. Die Schlafkabine im LKW stelle keinen Wohnsitz im Sinne des Gesetzes dar. Da die Voraussetzungen für Familienheimfahrten nicht vorlägen, könnten nach Ansicht des Finanzamtes die geltend gemachten Aufwendungen nicht als Werbungskosten berücksichtigt…
…mit der Begründung, Familienheimfahrten seien Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeitsort) und dem weitentfernten Familienwohnsitz. Diesbezüglich müsse ein Kosten verursachender Zweitwohnsitz am Tätigkeitsort vorliegen, eine kostenlose Schlafstelle in Form einer LKW-Schlafkabine, die fallweise bei Bedarf genutzt werde, erfülle diese Voraussetzungen nicht. Die Kosten für…
…at). Das Bundesfinanzgericht hat diesbezüglich wiederholt entschieden, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten auch bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle bzw bei Nächtigungen eines Lkw-Fahrers in der Schlafkabine des Lkw´s unter Beachtung der betragsmäßigen Beschränkung des § 20 Abs 1 Z 2 lit. e…
…und e EStG 1988." Das Bundesfinanzgericht hat erkannt, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten auch bei einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Schlafstelle bzw. bei Nächtigungen eines Lkw-Fahrers in der Schlafkabine des Lkw´s unter Beachtung der betragsmäßigen Beschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
… 16 EStG 1988 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Stehe einem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei LKW-Fahrer), wären nur die zusätzlichen tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Diese zusätzlichen…
…Rechtsprechung zu der steuerrechtlichen Beurteilung der Fahrtkosten von Wochenpendlern zudem die Auffassung, dass ein Kosten verursachender Zweitwohnsitz am Tätigkeitsort vorliegen muss. Eine kostenlose Schlafstelle in Form eines Mannschaftsquartier oder einer LKW-Schlafkabine, die fallweise bei Bedarf benutzt wird, erfüllt diese Voraussetzung aber nicht (zu LKW‑Fernfahrern…
…den Arbeitgeber gar nicht anfallen. Steht einem Arbeitnehmer für die Nächtigung eine Unterkunft zur Verfügung (zB Schlafkabine bei Lkw-Fahrer) sind nur die tatsächlichen Aufwendungen (zB für ein Frühstück oder für die Benützung eines Bades auf Autobahnstationen) als Werbungskosten absetzbar. Kann die Höhe dieser tatsächlichen…