…1 Z 1 zweiter Fall GrEStG vor. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass der gegenständliche Scheidungsvergleich der Grunderwerbsteuer unterliegt und dass der Steuersatz 2 v.H beträgt. Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Wenn eine Gegenleistung nicht…
…Lasten, bücherliche oder außerbücherliche, und die grundbücherlich gesicherten Darlehen laut vorstehender Ausführung, an dem der Rechtskraft des Scheidungsvergleiches folgenden Monats, nämlich mit dem folgenden Monatsersten in sein alleiniges Zahlungsversprechen zu übernehmen und die Ehegattin X, geboren Geb.Dat.1 für den Fall seiner Inanspruchnahme schad-…
…Tauschleistung in Höhe von € 74.775 (Steuersatz 2%) eine Grunderwerbsteuer von € 1.495,50 festgesetzt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass der Scheidungsvergleich eine wechselseitige Übertragung von Liegenschaften enthält, die abgabenrechtlich einen Tausch darstellen. Da es sich um keine Globalvereinbarung handeln würde…
…die Höhe der aushaftenden Kredit- und Darlehensverbindlichkeiten und die Höhe der Ausgleichszahlung durch die geschiedene Ehegattin konkret feststehen. Bei dieser Vereinbarung unter Punkt III. des Scheidungsvergleiches handelt es sich nach Ansicht des Richters beim BFG um den Tausch zweier Liegenschaftshälften, die konkret bewertet werden können…
…eine Gegenleistung nicht zu ermitteln sei, schließt nicht aus, dass im konkreten Einzelfall auch betreffend die in einem sogenannten Scheidungsvergleich vorgenommenen grunderwerbsteuerpflichtigen Transaktionen Gegenleistungen zu ermitteln sind und damit diese Gegenleistung die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bildet (VwGH 29.1.1996, 95/16/0187, 0188…
…95/16/0187, 0188) in konkreten Einzelfällen auch betreffend Scheidungsvergleiche Gegenleistungen sehr wohl ermittelbar sein können (siehe auch VwGH 25.10.2006, 2006/16/0018). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine (vereinbarte) "Ausgleichszahlung" verbunden mit der Übernahme von Hypothekarschulden eindeutig als Gegenleistung für die…
…sowie die Stellungnahme der geschiedenen Gattin zur Kenntnis gebracht und wurde seinerseits im Antwortschreiben vom 15.5.2014 ausgeführt: Der bisherige Rechtsstandpunkt bleibe unverändert aufrecht. Laut BMF-Erlass sei beim Scheidungsvergleich eine Gegenleistung regelmäßig nicht feststellbar, sodass jedenfalls der dreifache Einheitswert der Steuer zugrundezulegen sei…
…sondern in der letztwilligen Verfügung und der Annahme durch den Erben. Es werde auf VwGH 22.3.2010, 2008/15/0092 verwiesen. Im Scheidungsvergleich vom 5. September 1996 sei vorgesehen, dass eine allfällige Witwenpension im Falle des Ablebens von ursprUnterhaltszahler auf die Unterhaltsverpflichtung mit dem…
…Oktober 2024 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Zusätzlich führte die belangte Behörde an es sei unbestritten, dass der Beschwerdeführer im Scheidungsvergleich den gesamten Familienbonus Plus zugestanden bekommen habe. Ein Vergleich sei nach herrschender Lehre ein entgeltlicher Vertrag. Mit einem Vertrag könne die Behörde nicht verpflichtet…
…Verfahren vor dem Bezirksgericht AB Am 2.10.2013 wurde vor dem Bezirksgericht AB ein umfangreicher Scheidungsvergleich zwischen der Beschwerdeführerin ***Bf1*** (in der Folge als Bf bezeichnet) und ihrem damaligen Gatten vor dem zuständigen Richter im Wesentlichen mit folgendem Inhalt geschlossen: … In Punkt I…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 6. April 2011 schlossen Bf und BX vor dem BG einen Scheidungsvergleich mit folgenden wesentlichen Regelungen: „I. Der Erstantragsteller verpflichtet sich, zum Unterhalt der Zweitantragstellerin beginnend mit 01.05.2011 einen monatlichen Fixunterhalt von…
…Tauschleistung in Höhe von € 67.050 (Steuersatz 2%) eine Grunderwerbsteuer von € 1.341,00 festgesetzt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass der Scheidungsvergleich eine wechselseitige Übertragung von Liegenschaften enthält, die abgabenrechtlich einen Tausch darstellen. Da es sich um keine Globalvereinbarung handeln würde…
…kurz Bf.) als Erwerber durch. Dabei wurde der Titel des Geschäftsfalles mit "Scheidungsvergleich" und das Vertragsdatum mit "10.10.2013" und die Entstehung der Steuerschuld mit "25.10.2013" erklärt. Als Bemessungsgrundlage wurde angegeben: "Grundvermögen 10.650,00" und so durch Anwendung eines Steuersatzes von…
…angefochtenen Bescheid wird aufgrund einer Einschau bei Notar NOTAR als beurkundender Parteienvertreter des zwischen mir und meinem Gatten am 22.10.2012 abgeschlossenen Scheidungsvergleiches die Berechnung/ Berechnungsgrundlage für die zu bemessende Grunderwerbsteuer als unrichtig dargestellt und die Grunderwerbsteuer im Rahmen einer Wiederaufnahme erheblich angehoben und…
…vorgenommen werden, dass sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren. Bei keiner der im Scheidungsvergleich getroffenen Regelungen über die bislang im Hälfteeigentum beider Ehegatten stehenden Liegenschaften habe die Absicht zu Grunde gelegen, eine Sache gegen eine andere Sache zu überlassen, was das…
…Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom 8. Mai 2008 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1.) Hinsichtlich Ehegattenunterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf Unterhaltsleistungen des jeweils anderen. Dies auch für den Fall geänderter Verhältnisse…
…zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom xx.xx. 2011 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1. [wechselseitiger Unterhaltsverzicht] 2. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens…
…2007, 01 0206/0041-VI/5/2007 in Punkt 2.1 zu § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG ausgeführt: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, wenn auch im Vergleich selbst über die Übertragung anderer Vermögenswerte keine Aussage getroffen bzw. nur…
…und der Grunderwerbsteuer ist aus dem Ende der Entscheidungsgründe ersichtlich und bildet einen Bestandteil dieses Spruches. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom xx.xx. 2012 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1. Kindesobsorge…
…im konkreten Einzelfall eine Gegenleistung vorhanden oder ermittelbar, ist die Grunderwerbsteuer von dieser und nicht vom dreifachen Einheitswert zu berechnen. Wenn im berufungsgegenständlichen Fall bereits im Scheidungsvergleich festgehalten wird, dass sonstige Vermögenswerte im Eigentum des jeweils Verfügungsberechtigten verbleiben, reduziert sich inhaltlich der Vergleich im Wesentlichen…