…führt der Bf näher aus, dass nach der damaligen Rechtslage eine Sanierungsabsicht erforderlich gewesen sei, welche vorliege und auch eine Sanierungseignung "nicht ernsthaft strittig" sei. Unter Verweis auf EStR 2000 Rz 7272 seien außergerichtliche den gerichtlichen Sanierungsgewinnen gleichgestellt (Verweis weiters auf Jakom/Kanduth-Kristen, EStG25 …
…EStR sprächen von einer Sanierungseignung bzw. Sanierungsfähigkeit. Eine Betriebsveräußerung nach dem Schuldnachlass oder der Fortführung des Unternehmens in einer Nachfolgegesellschaft oder Auffanggesellschaft spräche nicht gegen die Sanierungsfähigkeit. Ein gezielt erstellter Sanierungsplan (durch das Insolvenzverfahren), der konsequent umgesetzt sei, sei ein Indiz für die Sanierungseignung. Der…
…und § 206 lit b BAO mangels Sanierungseignung der Gesellschaft nicht zum Tragen kommen könne. Es wurde erwogen: Nach der Aktenlage war der Bf jahrelang als einzige natürliche Person (Kommanditist und Geschäftsführer der als Arbeitsgesellschafterin beteiligten Komplementär-GmbH) an der Autohaus GmbH & Co KG beteiligt. Entsprechend…
…Gefordert ist somit das kumulative Vorliegen der allgemeinen Sanierungsmaßnahme, der Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes, der Sanierungsabsicht der Gläubiger und der Sanierungseignung (Kofler in Achatz/Kirchmayr, KStG § 23a Tz 26 mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Zur Glaubhaftmachung des Vorliegens dieser Voraussetzungen bezogen auf den Betrieb der Beschwerdeführerin wurde der…
…§ 23a Abs. 2 KStG (idF BGBl 58/2010) anzuwenden, wenn ein Schulderlass vorliegt und die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungsabsicht und die Sanierungseignung gegeben sind. Dass ein Schulderlass vorliegt, ist unstrittig, da die gegebenen Darlehen der S. International GmbH zur Gänze erlassen wurden. Wie oben beschrieben liegen…
…Lage gewesen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Auch die Sanierungsabsicht, Sanierungseignung und Sanierungsfähigkeit waren gegeben." Das Finanzamt (FA) folgte der Feststellung der Außenprüfung (BP-Bericht vom 29.11.2010, Tz. 3) und erließ als Erstbescheid den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 29.11.2010, der einschließlich…
…zu vermuten. In einem außer gerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB ist kein Erlass von Schulden und somit keine Sanierungsabsicht zu sehen. d) Sanierungseignung Kennzeichen dafür ist die Möglichkeit, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen. Das Unternehmen…
…seinen Verpflichtungen nachzukommen. Sanierungsabsicht sei ebenfalls gegeben gewesen, die Schuldnerin (Bf) habe beiden Banken sowohl Sanierungsabsicht als auch Sanierungseignung klar darlegen können, wie sich aus der Vorgangsweise beider Banken ergebe. Die Ansicht des FA, dass die Schuldnerin (Bf) zwecks vergleichsweiser Bereinigung sämtlicher gegenseitig geltend gemachter…
…Jahr 2006 festgestanden. Die Berücksichtigung eines Sanierungsgewinnes kommt deshalb im Jahr 2004 nicht in Frage. Auch im Jahr 2006 – dem Jahr der Liegenschaftsveräußerung – kann ein Sanierungsgewinn aus den nachstehend angeführten Gründen nicht berücksichtigt werden. Sanierungseignung und Sanierungsfähigkeit des Betriebes müssen grundsätzlich vorliegen. Im gegenständlichen Fall…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat-X in der Beschwerdesache DI A. XY und Mitbesitzer, X-Straße, 9999 Stadt, vertreten durch WP/Stb-Gesellschaft gegen die Bescheide des Finanzamtes X . betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für 2002-2008 in der Sitzung am 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Timo Gerersdorfer, Ettenreichgasse 9, 1100 Wien, gegen den Bescheid betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO vom 14. September 2010 für das Jahr 2009 zu Recht…
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, werden die aus diesen unterschiedlichen Positionen resultierenden Rechtsfragen in der Folge einer getrennten Erörterung zugeführt. 3.3.1. Zum Tatbestandsmerkmal der "Änderung der Verhältnisse" Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, wonach die (unecht steuerfreien) Veräußerungen der Liegenschaften keine Änderung der Verhältnisse bewirkt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** über die Beschwerde vom 3. Juli 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juni 2021 betreffend die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Wolfgang Pavlik, die Richterin Mag. Daniela Regina Denk sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Rudolf Kortenhof und Mag. Belinda Maria Eder über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Peter Wolf Wirtschaftsprüfungs- und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a vertreten durch Walser Treuhand- u. RevisionsgmbH, 6991 Riezlern, Westeggweg 2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 18. Oktober 2012 und 6. September 2013 betreffend Einkommensteuer 2011 und…
Wie sich aus den vorgelegten Unterlagen ergibt, erwarb der Beschwerdeführer mit dem zwischen ihm und der ***13*** Immobilien AG abgeschlossenen Kaufvertrag das Wohnungseigentum zu Wohnung Top 54 an der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft. Der Beschwerdeführer schloss mit der ***11*** einen Werkvertrag über die Sanierung der Wohnung ab…