…wenn ein Betrieb bzw. die werbende Tätigkeit vorübergehend in der objektiv erkennbaren Absicht eingestellt wird, ihn wieder aufzunehmen (zB bei Saisonbetrieben). Es muss nach den nach außen erkennbaren Umständen wahrscheinlich sein, dass der Betrieb in ähnlicher Weise und in einem relativ kurzen Zeitraum (etwa 3…
…wenn ein Betrieb bzw. die werbende Tätigkeit vorübergehend in der objektiv erkennbaren Absicht eingestellt wird, ihn wieder aufzunehmen (zB bei Saisonbetrieben). Es muss nach den nach außen erkennbaren Umständen wahrscheinlich sein, dass der Betrieb in ähnlicher Weise und in einem relativ kurzen Zeitraum (etwa 3…
…vorübergehendes Ruhen des Betriebs stellt idR keine Betriebsaufgabe dar. Wird der Betrieb vorübergehend eingestellt mit der Absicht, ihn zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen (zB bei Krankheit des Betriebsinhabers, Saisonbetrieben, Beschädigung wesentlicher Betriebsgrundlagen), liegt keine Betriebsaufgabe vor. Es muss nach den nach außen erkennbaren Umständen wahrscheinlich…
…Januar 2010 [...],00 Währung_A pro Betrieb sowie [...],00 Währung_A pro Mitarbeiter bzw. bei Saisonbetrieben Beitrag_10 Währung_A pro Mitarbeiter und Saison. Der Betrieb kann die Beiträge den Mitarbeitern periodisch oder aber spätestens am Ende des Arbeitsverhältnisses von ihrem Lohn in Abzug bringen…
…Tz. 14). Eine solche ist bei Saisonbetrieben regelmäßig in der Weise gegeben, als von den in der Aktivitätsperiode erzielten Einnahmen entsprechende Reserven für künftige Abgabenansprüche (Einkommensteuervorauszahlungen) zu bilden gewesen wären. Die Verwendung von flüssigen Betriebsmitteln zur Abdeckung von (laufenden) Verbindlichkeiten anderer Gläubiger unter Hintanstellung des…
…eingestellt ist, aber objektiv erkennbar beabsichtigt ist, den Betrieb innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes in ähnlicher Weise wieder aufzunehmen (z.B. bei Saisonbetrieben), so dass der stillgelegte mit dem wieder aufgenommenen Betrieb ident ist. Die während des Ruhens anfallenden Betriebsausgaben führen zu laufenden Verlusten. Das…