BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
…41). Nicht offengelegt aber hat der Beschuldigte in seiner Selbstanzeige, dass in dem von ihm erstellten steuerlichen Rechenwerk für 2011 von seinen Klienten vereinnahmte und auch abgerechnete Honorare in Höhe von € 58.245,08 zuzüglich diesbezüglich ebenfalls vereinnahmter Umsatzsteuer in Höhe von € 11…
…21.02.2014 eine Außenprüfung für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume 08/2013 bis 12/2013 angekündigt. Nach Rücksprache mit meiner oben angeführten Mandantin wurde der Prüfungsbeginn mit 28.02.2014 in unseren Kanzleiräumlichkeiten anberaumt, da die notwendigen Buchhaltungsunterlagen für den prüfungsgegenständlichen Zeitraum August bis Dezember 2013 noch…
… Abgabenerhöhung 15.1.2013 bis 13.2.2013: 1 Säumniszeitraum gemäß § 80 Abs.2 ZollR-DG, Bemessungsgrundlage 6.352,96, Zinssatz 2,19 %: Abgabenerhöhung € 11,59; Gesamtbetrag Abgabenerhöhung: € 82,53 Gegenüber der Berufungsvorentscheidung ergibt sich aus dieser Entscheidung eine Gutschrift von € 395…
…wenn Beförderungsmittel, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören, von einer bei dieser Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern…
…11.2018 - monatlich € 1.700,- an Raten zu bezahlen sind. In der Begründung heißt es (auszugsweise): "Nichtanrechnung von Gutschriften Gutschriften vermindern - unabhängig vom Anlass ihres Entstehens - zwar den Rückstand, dürfen aber weder in die zu leistenden Raten noch auf die nicht in die Zahlungserleichterung…
…bei innergemeinschaftlichen Umsätzen" des Titels IX der MwStSystRL lautet Art. 138: „Artikel 138 (1) Die Mitgliedstaaten befreien die Lieferungen von Gegenständen, die durch den Verkäufer, den Erwerber oder für ihre Rechnung nach Orten außerhalb ihres jeweiligen Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft versandt oder befördert werden…
…Folgenden: Bf.) nicht erklärte hatte, zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer für das Jahr 2014 führen. Mangels Abgabe einer Umsatzsteuererklärung schätzte das Finanzamt zunächst die Umsatzsteuer für das Jahr 2014 und erließ am 12.11.2015 einen ersten Umsatzsteuerbescheid 2014. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf…
…1 der MwStSystRL gelten als „Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat“ die Versendung oder Beförderung eines im Gebiet eines Mitgliedstaats befindlichen beweglichen körperlichen Gegenstands durch den Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens nach Orten außerhalb dieses Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft. „Für…
…1 der MwStSystRL gelten als „Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat“ die Versendung oder Beförderung eines im Gebiet eines Mitgliedstaats befindlichen beweglichen körperlichen Gegenstands durch den Steuerpflichtigen oder für seine Rechnung für die Zwecke seines Unternehmens nach Orten außerhalb dieses Gebiets, aber innerhalb der Gemeinschaft. „Für…
…korrekten und einfachen Anwendung der nachstehenden Befreiungen sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch festlegen: a) die Lieferungen von Gegenständen im Sinne des Artikels 5, die durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach Orten außerhalb des in Artikel 3…
…korrekten und einfachen Anwendung der nachstehenden Befreiungen sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch festlegen: a) die Lieferungen von Gegenständen im Sinne des Artikels 5, die durch den Verkäufer oder durch den Erwerber oder für ihre Rechnung nach Orten außerhalb des in Artikel 3…
…Verfahrensgang Säumniszuschlagsbescheid Mit Bescheid vom 11.3.2024 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 1.464,83 wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Umsatzsteuern fest. Beschwerde Gegen den Säumniszuschlagsbescheid erhob die Beschwerdeführerin durch ihren Vertreter mit FinanzOnline-Eingabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Richter1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Bestraften vom 17.11.2023 gegen den zu Strafkontonummer ***Strafkonto1*** ergangenen Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 9. November 2023 über die Festsetzung…
…in den Finanzämtern nicht möglich ist, sämtliche Abgabenerklärungen einer umfassenden und lückenlosen Überprüfung zu unterziehen, werden in der Regel bestimmte, vordefinierte Kriterien erfüllende oder auffällige Abgabenerklärungen ausgewählt und diese eingehender geprüft. Im vorliegenden Fall ergab eine Einsichtnahme in die Finanzamtsdatenbank, dass im Kalenderjahr 2015 sowohl…
… 29 Abs. 6 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Festsetzung einer Abgabenerhöhung von € 5.212,65 aufgrund nachstehender Bemessungsgrundlage: Abgabenart /Zeitraum /Mehrbetrag Umsatzsteuer 2018 € 11.073,57 Körperschaftsteuer 2018 € 23.677,54 Summe der Mehrbeträge € 34.751,11, davon Abgabenerhöhung 15 % € 5…
…Anzeigepflicht hinsichtlich der Adressen auf die bei ihnen registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten), womit für eine Erweiterung auf darüberhinausgehende Daten wie etwa ungefähre Lage etc. kein Raum ist. Ebenso wenig besteht eine Verpflichtung zur Nachforschung bei den Vertragspartnern, ob sich die angebotenen Unterkünfte in oder außerhalb des…
…UGB bzw nach § 125 BAO zur Buchführung verpflichtet ist, hat zu Beginn der Buchführung und danach jährlich für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres eine Bestandsaufnahme (Inventur) vorzunehmen und ein Verzeichnis zu erstellen, in dem alle Wirtschaftsgüter (Vermögensgegenstände und Schulden) nach Art, Menge und Wert eingetragen…
…der Bescheidbegründung ein Fehler unterlaufen, zumal die Abgaben 04/2014 pünktlich am 15.05.2014 entrichtet worden seien. Tatsache sei vielmehr, dass die Abgaben 07/2014 zwar pünktlich am 18.08.2014 überwiesen worden seien, aber irrtümlich als Abgaben 04/2014 bezeichnet worden seien. Der…
…gestützt. Wenn mich Ihre Mitarbeiterin darüber aufgeklärt hätte, dass Sie trotz erfolgter Bewilligung einer Stundung um mehrere Wochen einen Säumniszuschlag einfordern würden, wenn der offene Betrag nicht innert fünf Tagen gezahlt wird, dann hätte ich die Chance gehabt, weitere mögliche Geldquellen zu suchen bzw. zu…