…25.01.2024 wurde im Wesentlichen damit begründet, dass gegenständlich von keinem geringfügigem Versehen auszugehen sei. Weil auf dem Abgabenkonto bereits mehrfach Säumnistatbestände festzustellen seien (Lohnabgaben 07/2023 fällig am 15.08.2023, überwiesen am 11.09.2023), handle es sich um keine ausnahmsweise Säumnis…
…Geringfügigkeit setze voraus, dass die Säumnis ausnahmsweise und entsprechend begründet erfolgt sei. Da am Abgabenkonto jedoch bereits mehrfach Säumnistatbestände festzustellen wären – so sei die Einkommensteuervorauszahlung 1-3/2019, fällig am 15.2.2019, erst am 29.3.2019 entrichtet worden - wäre entgegen den Ausführungen im…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***5***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***6***, vertreten durch Felicitas Niedermann, Rechtsanwältin-DE, Union TAX & LAW, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City-Straße…
In der Regel beschränkt sich der Wettkundenvermittler allerdings nicht auf eine Beratung bzw. eine Informationsbeschaffung, sondern nimmt im Namen und auf Rechnung des Buchmachers (Totalisateurs) die Wetteinsätze entgegen, stellt Bestätigungen ("Wettscheine") aus und zahlt einen allfälligen Wettgewinn im Namen des Buchmachers oder Totalisateuers aus. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden gegen Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 30. Oktober 2015 gegen den Bescheid vom 9. Oktober 2015 betreffend…
Der Anlaß meiner Kontaktaufnahme ist leider ein unangenehmer, letztendlich aber aufgrund der Vorkommnisse im Anschluß an eine in unseren Kanzleiräumlichkeiten durchgeführte Umsatzsteuersonderprüfung (USO) unausweichlicher. Ich habe aus diesem Grund auch die Kontaktaufnahme per e-mail gewählt, um eine möglichst lückenlose Darstellung des Prüfungsablaufes bis hin…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, Breitwiesergutstraße 10, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 11. August 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Referat Landes- und…
12.8. Betreffend das Veranlagungsjahr 2011 wurden die Umsatz- und Einkommensteuererklärung dem Finanzamt Salzburg-Land am 1. Juli 2012 übermittelt und auf Basis dieser Erklärungen am 18. Juli 2012 die Umsatzsteuer mit € 3.958,67 (!) und die Einkommensteuer mit € 0,00 festgesetzt (Datenabfrage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Mag. Wolfgang Hornik, Leonard Bernsteinstr 4-6/2/5, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 28.10.2019 gegen den Säumniszuschlagsbescheid vom 09.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Mag. Günter Mateschitz in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Transportunternehmer, whft. XXX, wegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn E., geb., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
8.6.17. Betreffend die D-GmbH & Co KG i.L. hatte A als Liquidator hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes Juni 2016 zu veranlassen, dass bis zum Ablauf des 16. August 2016 eine Voranmeldung per FinanzOnline an die zuständige Abgabenbehörde übersendet wurde; ebenso wäre von ihm bis…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2009 hatte der Beschuldigte bis zum Ablauf des 15. Oktober 2009 eine Zahllast von € 1.057,39 zu entrichten (der Betrag ergibt sich aus der in freier Beweiswürdigung zu gleichen Teilen auf die Monate März bis Dezember 2009 verteilten Restsumme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde des RD*** (geb. ***Geb.-Datum***), RD-Adr*** vom 13. Jänner 2025 (als handelsrechtlicher Geschäftsführer der D*** Gesellschaft m.b.H.), vertreten durch Dr. Andreas Öhler, Neubaugasse 66/1/6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Klagenfurt 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Hannes Prosen und die fachkundigen Laienrichter Dr. Georg Lamp und Mag. Andreas Michor in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Vertragsbediensteter und Betriebsberater in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf2**, ***Bf2-Adr*** 2. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Münchner Straße 26, 6130 Schwaz wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerde-sache A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 21. Dezember 2012, Zahl: 800000/00000/5…
Dabei wurden laut Abgabenkonto (siehe die Abfrage vom 30. März 2015) die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer zeitgerecht, allenfalls manchmal mit einigen wenigen Tagen Verspätung berechnet und entrichtet auch ebenso relativ fristgerecht der Abgabenbehörde die diesbezüglichen Voranmeldungen übermittelt (siehe z.B. die Voranmeldungszeiträume 01/00 fällig 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…