IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Grazer Treuhand Steuerberatung GmbH & Partner KG, Petersgasse 128a, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 23. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11…
…Nummer der Revisionswerberin erfolgte. Eine - wie die Revision ausführt - "Nichtentscheidung" kann aber nicht mit Revision, sondern könnte nur allenfalls mit Mitteln des Säumnisschutzes bekämpft werden. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erkenntnisses hat diese "Nichtentscheidung" keine Auswirkungen. 17 Artikel 3 Abs. 8 Umsatzsteuergesetz 1994…
…Oktober 2022, RV/7103113/2022, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Säumnisschutz in einer Angelegenheit der Familienbeihilfe" zurück und führte dazu aus (Text laut RIS): 1 Mit Bescheid vom 4. Februar 2020 wies das damalige Finanzamt Waldviertel (nunmehr: Finanzamt Österreich, im Folgenden: Finanzamt) den Antrag der…
…1.2008, 2007/06/0210). Der Verfassungsgerichtshof verwies dazu auf die Möglichkeit der Herbeiführung einer (auch die Klärung der Zuständigkeitsfrage ermöglichenden) Entscheidung in der Sache mit den Mitteln des Säumnisschutzes. 39 Der vorliegende Fall liegt - wieder abgesehen von der ausdrücklichen Anordnung in § 279 Abs. 1…
…Art. 133 Abs. 1 Z 2 B-VG für den Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens ausgeschlossen. Dies dürfte auch für vor dem Bundesfinanzgericht geführte Verwaltungsstrafverfahren gelten. Den einzigen Säumnisschutz in einem Fall wie dem vorliegenden stellen daher die Frist gemäß § 24 Abs. 1 BFGG iVm § 43 Abs…
…wäre (sh. zu diesem Problemkreis B. Raschauer, Realakte, schlicht hoheitliches Handeln und Säumnisschutz in: Holoubek/Lang (Hrsg.), Rechtsschutz gegen staatliche Untätigkeit, Wien 2011). Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Säumnisbeschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,***2***, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des ***FA*** betreffend den Antrag auf Familienbeihilfe ab 01.07.2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, SVNR ***1***, zu Recht erkannt: I. Die Säumnisbeschwerde wird abgewiesen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des VNNN, vertreten durch V GmbH, Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2013 beschlossen: Die Säumnisbeschwerde vom 7. Juni 2016 wird als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf. wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als gegenstandlos erklärt und das Beschwerdeverfahren eingestellt. Eine Revision…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.L in der Beschwerdesache H.F, J.Str. 17, 12xs Z.a.K, wegen vorgebrachter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes A betreffend die Beschwerde vom 24.08.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 22.07…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch PWC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungs u. Steuerberatungs GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde Finanzamt Judenburg Liezen betreffend Einkommensteuer für 2015 beschlossen: Das Säumnisbeschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache AS, vertreten durch Dr. Herbert Orlich, Leonard Bernsteinstraße 4-6/9/3A, 1220 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf hinsichtlich des Antrages vom 5. November…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des X, Adresse, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich der Beschwerde gegen die vom Finanzamt Graz-Umgebung erlassenen Bescheide vom 10. April 2015 betreffend Pfändung einer Geldforderung und Verfügungsverbot folgenden Beschluss gefasst: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache XY Betrieb GesnbR, Adresse1, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WT KG Steuerberatungsgesellschaft, St Veit-Gasse 8, 1130 Wien , wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt FA betreffend Erlassung der Umsatzsteuerbescheide 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf*** als Masseverwalterin im Insolvenzverfahren der ***A-GmbH*** als Rechtsnachfolgerin der ***B-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die N&N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, vom 21.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerde der ***Bf*** als Masseverwalterin im Insolvenzverfahren der ***A-GmbH*** als Rechtsnachfolgerin der ***B-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die N&N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Schubertstraße 68, 8010 Graz, vom 21.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, über die Beschwerde vom 4. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 10. Juni 2014 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht erkannt: Die…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch die UnionTax Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Roßheidestraße 197, D-45968 Gladbeck, über die Säumnisbeschwerde vom 7. November 2025 wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend einen Antrag vom 9. März…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A., Adr., wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Zollamt Feldkirch Wolfurt betreffend eines Antrages auf Erstattung der Zollschuld gemäß Art. 236 ZK vom 21.8.2014 beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache AS, vertreten durch ÖBUG Dr. Nikolaus WT KG Steuerberatungsgesellschaft, St Veit-Gasse 8, 1130 Wien, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamt Wien 1/23 hinsichtlich der Beschwerde vom 17. März 2016 gegen den Bescheid…