Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese…
…vor allem „obligatorische“ Selbstbemessungen) an der Steuererhebung an Dritte für verfassungskonform ansieht. Die auflaufenden Kosten sind gemäß § 313 BAO von den Parteien selbst zu tragen. Aus all diesen Gründen war der Säumnisbeschwerde stattzugeben und die Grunderwerbsteuer festzusetzen. 12. Zulassung der Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren somit in die Lage der erfolgten Selbstberechnung (iHv € 148.750,00 Grunderwerbsteuer) zurück. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…15.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.11.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Steuererhebung an Dritte für verfassungskonform ansieht. Die auflaufenden Kosten sind gemäß § 313 BAO von den Parteien selbst zu tragen. Aus all diesen Gründen war der Säumnisbeschwerde stattzugeben und die Grunderwerbsteuer wegen Anwendung einer Befreiungsbestimmung mit Null festzusetzen. 12. Zulassung der Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 6. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 2. August 2018 betreffend Antrag auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer vom 28. Juni 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt A, betreffend Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich Grunderwerbsteuer beschlossen: 1. Der Säumnisbeschwerde wird stattgegeben 2. Eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer hat nicht zu erfolgen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…4210 Gallneukirchen, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (jetzt Finanzamt Österreich) vom 11. Jänner 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Dezember 2015, ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. Juni 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Die Säumnisbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Säumnisbeschwerde vom 23. September 2016 wurde beim Bundesfinanzgericht Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Fall ErfNr xxx…
…über die Beschwerde vom 24. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. Jänner 2016 betreffend Grunderwerbsteuer, Erfassungsnummer ***5***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Juni 2013, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. März 2015 setzte die Abgabenbehörde von der Grunderwerbsteuer 01/2015 in Höhe von € 23.450,00 gemäß § 217 Abs.1 und 2 BAO einen ersten Säumniszuschlag mit 2 %, das sind…
…nunmehr angefochtenen Bescheid, von einer Gesamtgegenleistung in Höhe von € 172.500,00 als Bemessungsgrundlage ausgehend, Grunderwerbsteuer (GrESt) mit einem Betrag von € 6.037,50 fest. Seine dagegen fristgerecht erhobene und damals noch als Berufung bezeichnete Beschwerde begründete der Bf. damit, das Wohnungsrecht dürfte…
…Juni 2013, Erfassungsnummer 10 zzz , ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 457.500,00 Grunderwerbsteuer in Höhe von € 16.012,50 fest. In der Bescheidbegründung stellte das Finanzamt fest, die Tauschleistung sei vom Wert des „wertvolleren Grundstückes“ zu bemessen (2.500 m² x €…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensgang Das Finanzamt hat gegenständliche Beschwerde mit folgender Sachverhaltsdarstellung zur Entscheidung vorgelegt: "Auf dem Abgabenkonto erfolgte am 26.06.2018 die Festsetzung der Grunderwerbsteuer in der Höhe von € 87.274,21. Da…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 18.1.2017 wurde der Beschwerdeführerin (in der Folge: Bf) Grunderwerbssteuer in der Höhe von € 2.241,20 vorgeschrieben (3,5 % vom Wert der Gegenleistung laut Grundbuchsurkunde). Begründend wurde ausgeführt…