…Abs 1 DBA das alleinige Besteuerungsrecht zukommt, oder ob die Erwerbsklausel gemäß Art 19 Abs 4 DBA als lex specialis greift und der Ruhebezug daher gemäß Artikel 18 DBA Italien nur im Ansässigkeitsstaat Österreich einer Besteuerung zuzuführen ist. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen betreffend den inländischen…
…anderem der Ärzte definiert, genauso Einkünfte aus sonstiger Gewinnanteile von Gesellschaftern als Mitunternehmern, Veräußerungsgewinn, sowie eben die Bezüge aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern. Nicht für alle diese Einkünfte, gelten die Bestimmungen für Pauschalierungen sowie Grundfreibetrag. Ruhebezüge oder nachträgliche betriebliche Einkünfte aus einer ehemaligen aktiven…
…2017 floss ihm - neben anderen Einkünften - eine Sozialversicherungsrente aus der Slowakei in Höhe von € 4.588,80 zu. Neben der Sozialversicherungsrente aus der Slowakei flossen ihm 2017 folgende weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu: Ärztekammer für Wien 6.403,20 € und Pensionsversicherungsanstalt 26…
…Der Anstaltsträger hat vom Hausanteil einen Betrag von mindestens 3,33 v. H. der Honorare für Sozialleistungen für das Anstaltspersonal zu verwenden. (7) Für die Mitwirkung an der Untersuchung und Behandlung der Pfleglinge in der Sonderklasse gebühren den anderen Ärzten des ärztlichen Dienstes sowie dem…
…Urlaubsvertreters von dem auf Urlaub befindlichen Arzt; der Urlaubsvertreter habe wie jeder Arzt seinen Beruf persönlich, unmittelbar und unter eigener Verantwortung auszuüben. Die Vertretung eines Arztes durch einen anderen Arzt sei daher nicht Gehilfenschaft iSd § 1313a ABGB, sondern Substitution, bei der man nur für Auswahlverschulden…
…nachgefordert. … Dagegen wurde von der rechtsfreundlichen Vertretung der Bw innerhalb offener Frist Berufung erhoben und die Anerkennung der Einkünfte als Werkvertragshonorare begehrt. Das Finanzamt hat erwogen: Für den Zeitraum 2000 — 2004 wurde bei einer GPLA bereits festgestellt, dass Ärzte als Werkvertragnehmer abgerechnet wurden, nach…
… 1 CIC/1983: "Die Leitungsgewalt wird unterschieden in gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt." Während der Diözesanbischof die ausführende und richterliche Gewalt delegieren kann, ist eine Delegation der gesetzgebenden Gewalt nicht möglich. Can. 135 § 2 CIC/1983: "Die gesetzgebende Gewalt kann nicht gültig delegiert werden." Somit…
…l Nr. 61/2010) eingeführt. Bei einer schuldhaften Fehlbehandlung des Vertretungsarztes hätte nicht etwa der Beschwerdeführer gehaftet, sondern der Vertretungsarzt selbst, weil der Behandlungsvertrag direkt zwischen Patient und Vertretungsarzt zustande gekommen ist. Das Haftungsrisiko bei selbstständig tätigen Ärzten aber ist enorm hoch. Bei verschuldeten Behandlungsfehlern…
…2015 betreffend, welche dem Gericht nach der mündlichen Verhandlung übermittelt wurden, sind Honoraranteile ausgewiesen. Eine nähere Bezeichnung des konkret behandelnden Arztes außer "Kalenderjahrespauschale ASVG Hon.ant." oder "Kalenderjahrespauschale bei SVMerhl. Hon.ant." sowie "Kalenderjahrespauschale bei Nichtsozvers. Hon.ant." ist in diesem Datensatz nicht vorhanden. In…
…ihnen betreuten Pfleglingen in der Sonderklasse im eigenen Namen ein Honorar zu vereinbaren. Diese Bestimmung legt somit einen unmittelbaren Honoraranspruch der leitenden Ärzte gegenüber den Patienten der Sonderklasse fest. Aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt sich weiters, dass die gesetzliche Regelung auch faktisch so gehandhabt wird…
…Handbuch Medizinrecht 2011 XI Rz 102). Nach diesen Ausführungen könne kein vernünftiger Grund mehr verbleiben, welcher der Weisungsbindung der in Frage stehenden Ärzte einen Abbruch tun könnte, da sich die persönliche Abhängigkeit im Rahmen des persönlichen Weisungsrechtes des Anstaltsleiters bereits aus krankenanstaltenrechtlichen Bestimmungen ergäbe und…
…Visiten hätten erst stattgefunden, wenn die Dialysen bereits eine Zeit lang im Laufen gewesen seien. Im Regelfall seien Visiten, bei denen der Zustand der Patientinnen und Patienten abgeklärt werde, vorgenommen worden. Es sei aber im Verantwortungsbereich des Arztes gelegen, ob und wie dieser die Visiten…
…sodann als Angestellte in der Arztpraxis in Ort2 tätig. Sie war als Sprechstundenhilfe und Reinigungskraft in einem Ausmaß von 22,50 Wochenstunden beschäftigt (Einstufung in die Berufsgruppe 1 lt. damals gültigen Kollektivverträgen für die Angestellten bei Ärzten in Tirol). Wochenenddienste wurden von ihr nicht verrichtet…
…begünstigt, soweit sie auf Grund einer in § 68 Abs. 5 EStG 1988 genannten lohngestaltenden Vorschrift, so zB auf Grund von Kollektivverträgen, gewährt werden. Nach dem jeweiligen Artikel XV der im Streitzeitraum gültigen Kollektivverträge für die Angestellten bei Ärzten in Tirol sind Gefahrenzulagen zu gewähren 1…
…der Steuerpflichtige auf Dauer einen Teil des rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Organismus bildet und seine Tätigkeit im Interesse dieses Organismus ausüben muss (vgl. Hermann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 21, § 19 Anm. 72f). Dies kann eindeutig durch die Tätigkeiten der Ärzte auf Dauer (Verträge…
…Herr Dr. A B nahm lediglich seine Arzttasche (wie bei Hausbesuchen) selbst mit. Diesem Umstand kommt bei der Qualifizierung der Tätigkeit eines Arztes keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. VwGH vom 10.11.1988, 85/08/0171). Ein weiteres Indiz für die Einbindung des Betriebsarztes in…
…Damit wäre für unsere Mandantin der Nachteil des geringeren investitionsbedingten Gewinnfreibetrages durch die steuerliche Begünstigung eines Siebentels der Rückzahlung als "13./14. Bezug" ausgeglichen. Der Lohnzettel der Ärztekammer wäre daher in der Veranlagung wie folgt zu berücksichtigen: Bruttobezüge (KZ 210) EUR 37.158,69 Sonstige…
…diese Annahme spricht schon die Tatsache. dass überhaupt ein Dienstplan erstellt wurde und dass mit Hilfe dieses Dienstplanes ein Betrieb aufrecht erhalten werden musste, der die ständige Anwesenheit eines Arztes bzw, einer Ärztin 24 Stunden pro Tag erforderte. Die Möglichkeit, eingetragene Dienste beliebig abzusagen würde…
…wurde seitens des Beschwerdeführers nicht nachgewiesen. Der Beschwerdeführer erbrachte weder den Nachweis der betrieblichen Fahrten mittels eines Fahrtenbuches, noch konnte der Beschwerdeführer diese Fahrten mittels anderer Belege oder Nachweise glaubhaft machen. Im Schreiben vom 30.01.2025 verwies der Beschwerdeführer diesbezüglich auf die Beilage "Anlage…
…besteht Haftung für die erstellten Gutachten; die Fortbildungsverpflichtung sowie das Fachliteraturstudium erfolgt eigenverantwortlich; verpflichtend muss das Bestehen einer eigenen Berufshaftpflichtversicherung gegenüber der Ärztekammer nachgewiesen werden, die auch aus eigenen Mitteln zu tragen ist. Somit besteht aber insgesamt gesehen keine persönliche Weisungsgebundenheit; ein sachliches Weisungsrecht gerichtet…