…und in weiterer Folge im Zuge des Beschwerdeverfahrens insgesamt drei Gutachten erstellt worden. Für sog. Entwicklungsstörungen bzw. Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen sieht die Einschätzungsverordnung folgende Richtsatzpositionen vor: 03.02 Entwicklungseinschränkung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Erfasst werden umschriebene Entwicklungseinschränkungen des Sprechens und der Sprache, des Kommunikationsvermögens…
…im Höchstausmaß von rückwirkend fünf Jahren ab Antragstellung. In dem im Auftrag des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ("Sozialministeriumservice") erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 29.03.2024 wurde unter Anführung der vorgelegten relevanten Befunde folgende Diagnose erstellt und dafür nach der angegebenen Richtsatzposition der Einschätzungsverordnung (BGBl…
…ab Juni 2020. In dem über Ersuchen des Finanzamtes und im Auftrag des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen ("Sozialministeriumservice") erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 28.09.2020 wurde unter Anführung der relevanten vorgelegten Befunde folgende Diagnose erstellt und dafür nach der angegebenen Richtsatzposition der Einschätzungsverordnung (BGBl…
…Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (kurz: "Sozialministeriumservice") erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 31.10.2021 wurde unter Hinweis auf Anamnese, angeführter vorgelegter Befunde und Untersuchungsbefund das "Asperger-Syndrom mit Artikulationsschwierigkeiten und Wahrnehmungsverarbeitungsstörung" diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 03.02.02 der Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr…
…wurde unter Hinweis auf Anamnese, angeführter vorgelegter Befunde und Untersuchungsbefund eine "Autismusspektrumstörung mit Zwangsstörung; unterer Rahmensatzwert entspricht den Stereotypien und Zwängen und der sozialen Unsicherheit unter Therapie" diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 03.04.02 der Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr. 261/2010) wieder ein…
…n): Z.n. Neurodermitis, diverse Allergien Richtsatzposition: 010101 Gdb: 010% ICD: L20.8 Rahmensatzbegründung: 10 % aufgrund von leichten fallweisen Restbeschwerden nach Neurodermitis, Bedarfsmedikation bei Allergieexposition Gesamtgrad der Behinderung: 10 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend Die Neurodermitis ist praktisch ausgeheilt, tritt nur fallweise nach…
…Ersuchen des Finanzamtes und im Auftrag des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (kurz: „Sozialministeriumservice“) erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 5. Februar 2017 wurde unter Hinweis auf Anamnese und Untersuchungsbefund eine „Schizoaffektive Störung“ diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 03.07.02 der Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr…
…Behindertenwesen (kurz: „Sozialministeriumservice“) erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten vom 21. Juni 2013 wurde unter Hinweis auf Anamnese, relevanter vorgelegter Befunde und Untersuchungsbefund das Asperger-Syndrom diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 03.01.03 der Einschätzungsverordnung (BGBl. II Nr. 261/2010) ein Gesamtgrad der Behinderung (GdB) von…
…Attestiert wurde von der begutachtenden Ärztin im Gutachten vom 17.8.2014 eine Verdauungsstörung bei Glutensensivität (Richtsatzposition 070404 - entsprechend der Symptomatik bei gutem Ernährungs- und Allgemeinzustand und ohne chronische Schleimhautveränderungen) mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 20% (dabei wurden alle vorgelegten Befunde berücksichtigt). Das Finanzamt…
…Sozialministeriumservice") erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten wurde unter Hinweis auf Anamnese, Untersuchungsbefund und die im Gutachten genannten Befunde Hyperphenylalaninämie (ICD: E70.1) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 090301 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 30 v.H. festgestellt. Zu dieser Feststellung wurde auch…
…und VwGH 29.9.2011, 2011/16/0063). Das vorliegende Gutachten ist vollständig und schlüssig. Die Einschätzung in die genannten Richtsatzpositionen entspricht voll und ganz den vorgelegten und erhobenen Befunden. Auch die entscheidungswesentliche Aussage, die Beschwerdeführerin sei voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt…
…das vorliegende Gutachten nach der Aktenlage nicht nur vollständig sondern auch schlüssig ist, weil die Einschätzung, den vorliegenden Befunden entsprechend, in die jeweils zutreffende Richtsatzposition der Einschätzungsverordnung erfolgte. Die letztlich entscheidende Feststellung, die Beschwerdeführerin sei voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…ansonsten bei langsamen Gehen 10 km ohne Probleme.“ Die Einschätzung erfolgte immer in die Richtsatzposition 04.03.02 mit einem Grad der Behinderung von 60%. Diese Position 04.03 lautet auszugsweise: „04.03 Spinale Lähmungen – Querschnittssyndrom 04.03.01 Leichten Grades 20 – 40% 04.03…
…Sozialministeriumservice“) erstellten ärztlichen Sachverständigengutachten wurde unter Hinweis auf Anamnese, Untersuchungsbefund und die im Gutachten genannten Befunde Morbus Chron diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 07.04.05 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 30 v.H. festgestellt. Diesem Gutachten hat die leitende…
…bestätigt. Im Mai 2015 erfolgte eine weitere Untersuchung; wiederum ergab sich ein Grad der Behinderung von 40% auf Grund der bekannten Diagnose, wobei nunmehr die Richtsatzposition 07.04.08 Anwendung fand. In allen Fällen wurde festgestellt, dass das Kind voraussichtlich nicht dauernd außer Stande ist…
…unter Hinweis auf Anamnese, Untersuchungsbefund und den im Gutachten genannten Befund (Beschluss über die Bestellung eines Sachwalters) ein „chronischer Suchtgiftmissbrauch“ (ICD: F19.2) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 03.06.02 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 50 v.H. festgestellt. …
…Hinweis auf Anamnese, Untersuchungsbefund und insbesondere auf Vorgutachten Taubheit bds. mit Störung des Spracherwerbs (ICD: H90.5) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 12.02.01 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 90 v.H. festgestellt. Weiters wurde festgestellt, dass die Untersuchte…
…Jahr 2003 nach der damals in Geltung gestandenen Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9.6.1965 über die Richtsätze für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Vorschriften des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957 (Richtsatzverordnung BGBl 150/1965) nach der Richtsatzposition 314 mit 50 % bestimmt…
…1) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 11.02.13 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 100 v.H. festgestellt. Außerdem wurde eine leichte spastische Diplegie (ICD: G80.1) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 04.01.01 ein Grad der Behinderung…
…April 2013 wurde unter Hinweis auf Anamnese, Untersuchungsbefund und die im Gutachten genannten Befunde eine spiocerebellare Ataxie (ICD: R27.0) diagnostiziert und dafür nach der Richtsatzposition 04.09.03 der so genannten Einschätzungsverordnung ein Grad der Behinderung von 70 v.H. festgestellt. Weiters wurde ausgeführt…