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7 Treffer1606 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100813/2016Kein Familienbeihilfenanspruch bei einmonatiger Rechtshörerschaft nach Abschluss eines Studiums und vor Beginn eines weiteren Studiums.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2020

…anstrebt, stellt die Tätigkeit als Rechtshörer bei der näher bezeichneten Staatsanwaltschaft einen Teil der Ausbildung dar, schließlich ist im Zuge der Ausbildung zum Richteramtsanwärter eine Zuteilung bei der Staatsanwaltschaft nicht vorgesehen, sodass die notwendigen Erfahrungen dafür durch die Möglichkeit einer Rechtshörerschaft gesammelt werden können. Die…

BFG RV/2100629/2011Werbungskosten: Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2014

…der Beschwerdeführer mit dem am 3. Jänner 2011 bei der belangten Behörde eingegangenen Schreiben mit, im Juni des Veranlagungsjahres sei er als Richteramtsanwärter dem Bezirksgericht BBB zugeteilt gewesen. Mit Juli sei er zum Richter am dortigen Bezirksgericht ernannt worden. Für die Monate Juni bis September…

BFG RV/7106194/2019Rückforderung der Familienbeihilfe wegen Überschreitens der Einkommensgrenze des § 5 Abs. 1 FLAG im Fall eines Studenten, der eine Gerichtspraxis machte, wobei der Ausbildungsbeitrag nicht als Lehrlingsentschädigung beurteilt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2020Teil 1/2

…für welche diese gesetzlich nicht als Berufs-, Ernennungs- oder Eintragungserfordernis vorgesehen ist. Mit Ausnahme der Richteramtsanwärter erfolgt noch keine fachspezifische Ausbildung für einen bestimmten Beruf. Dies geht einerseits aus dem RPG hervor, als auch aus einer auf der Website des Oberlandesgerichtes Wien veröffentlichten Information: "Die…

BFG RV/7101252/2017Verwaltungspraktikum Berufsausbildung iSd FLAG 1967?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss23.10.2019Teil 1/2

…der Unterrichtspraxis eines späteren Lehrers vergleichbar. Es ist allerdings zu beachten, dass Rechtspraktikanten gemäß § 7 RPG verpflichtend entweder an den Übungskursen für Richteramtsanwärter gemäß § 14 RStDG oder an eigenen Übungskursen für Rechtspraktikanten teilzunehmen haben. Hier liegt eindeutig eine duale Ausbildung (etwa vergleichbar mit praktischer Ausbildung…

BFG RV/1100304/2018Abweisung eines Antrags auf Akteneinsicht während eines anhängigen Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache; Beschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.06.2019

…Einsichtsbemerkungen, E-Mail-Verkehr der Senatsmitglieder und der sie unterstützenden Mitarbeiter, wie etwa Mitglieder des Evidenzbüros, Richteramtsanwärter oder Rechtspraktikanten), aus denen sich Rückschlüsse auf die Meinungsbildung im Senat und auf das Abstimmungsverhalten der einzelnen Senatsmitglieder ableiten ließen, betrifft. Es gehe hier um Fragen der internen…

BFG RV/7103316/2014Keine Familienbeihilfe während eines Verwaltungspraktikums des Landes Niederösterreich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2015

… 10 Abs. 1 RStDG sinngemäß. § 7: Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten haben – nach Maßgabe der organisatorischen, personellen und räumlichen Möglichkeiten – an den für Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter eingerichteten Übungskursen (§ 14 RStDG) oder an für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten eingerichteten eigenen Übungskursen teilzunehmen. § 8 Abs. 1: Für Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten…

BFG RV/4100168/2024Werbungskosten eines Richters und Vortragenden ( insbesondere Arbeitszimmer während der Corona-Pandemie)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.03.2025

…am ***Gericht 1*** tätig und übte in dieser Funktion auch eine Nebentätigkeit als Prüfungskommissär für Rechtsanwaltsprüfungen aus. Zudem wirkt der Bf am ***Gericht 1*** an der Ausbildung von Richteramtsanwärtern mit. Des Weiteren war er in den beschwerdegegenständlichen Jahren als freier Dienstnehmer bei die ***Universität 1*…