…Vertreters im Vorlageantrag zum DBA Österreich Schweiz der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen. Vom Finanzamt wurden daher zu Recht die vom Bf. im Jahre 2014 in der Schweiz bezogenen Einkünfte dem Gesamtbetrag seiner Einkünfte zugerechnet und die von ihm in der Schweiz bezahlte Steuer…
…Finanzgericht kommt daher zum Ergebnis, dass sämtliche vier Merkmale des Betriebstättenbegriff iSd Art. 5 DBA-Schweiz - Geschäftseinrichtung, Dauerhaftigkeit, Verfügungsgewalt und das Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit - im Beschwerdefall erfüllt sind. Dies hat zur Folge, dass die Ausnahmebestimmung des Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur…
…die reine Tätigkeitsausübung in Österreich entfallen, hat im Schweizer und kantonalen innerstaatlichen Steuerrecht ihrer Begründung. Bezüglich der Anwendung der Anrechnungsmethode ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass das DBA Österreich - Schweiz aus dem Jahr 1974, BGBl. Nr. 64/1975 mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006, BGBl…
…die reine Tätigkeitsausübung in Österreich entfallen, hat im Schweizer und kantonalen innerstaatlichen Steuerrecht ihrer Begründung. Bezüglich der Anwendung der Anrechnungsmethode ist in rechtlicher Hinsicht auszuführen, dass das DBA Österreich - Schweiz aus dem Jahr 1974, BGBl. Nr. 64/1975 mit Abänderungsprotokoll vom 21.03.2006, BGBl…
…Finanzgericht kommt daher zum Ergebnis, dass sämtliche vier Merkmale des Betriebsstättenbegriff iSd Art. 5 DBA-Schweiz - Geschäftseinrichtung, Dauerhaftigkeit, Verfügungsgewalt und das Ausüben einer unternehmerischen Tätigkeit - im Beschwerdefall erfüllt sind. Dies hat zur Folge, dass die Ausnahmebestimmung des Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur…
Die im Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage der anzuwendenden Besteuerungsmethode ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz (DBA-Schweiz) und in den übrigen Beschwerdepunkten wird der diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gefolgt, sodass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig ist. Wien, am 1…
…werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat hat. 2.6. Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person Einkünfte und dürfen diese Einkünfte nach dem DBA Schweiz in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, so nimmt der erstgenannte Staat diese Einkünfte grundsätzlich von der Besteuerung aus…
…führt seit der ab 2006 geltenden Fassung, BGBl III 2007/22, nur mehr Einkünfte aus den Artikeln 10, 15 und 19 an und nicht mehr (wie noch in der bis einschließlich 2005 geltenden Fassung, BGBl 161/1995) auch solche aus Art 11 DBA-Schweiz. Es…
…Euro in Italien abgeführt wurde, nicht berücksichtigt. Begründet wurde dies unter Verweis auf die Begründung des Einkommensteuerbescheides des Vorjahres, in welchem zum Ausdruck kam, dass der Bf. laut seinen Kalenderaufzeichnungen im Jahr 2008 nur 110 Tage in Italien verbracht habe. Des Weiteren reiche die seitens…
…4 B-VG, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, nicht abhängt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum DBA Österreich-Schweiz bzw. zu den beruflich bedingten Werbungskosten ab, noch fehlt es an einer diesbezüglichen Rechtsprechung. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des…
…hat, die jeweils angefallenen Quellensteuerbeträge in Abzug zu bringen. Laut im Akt aufliegenden Schweizer Lohnkonten sind für 2008 Quellensteuern in Höhe von Fr. 35.677,30, das sind umgerechnet zum geltenden Kurs € 22.485,65 sowie für 2009 Quellensteuern in der Höhe von Fr…
…steuerrechtlichen Vorschriften (VwGH 19.12.2006, 2005/15/0127; 4.9.2014, 2011/15/0133). Da der Beschwerdeführer 2016- zumindest teilweise - unstrittig über eine ständige Wohnstätte in der Schweiz verfügte, ist zu klären, wo er iSd Art. 4 Abs. 2 DBA Schweiz ansässig gewesen ist. …
…den Begründungen der Vorjahre kam das Finanzamt immer wieder zum Ergebnis, dass Osterreich die gesamten Bezüge besteuern darf, unabhängig davon, ob die Arbeit in der Schweiz oder in Osterreich erbracht wurde (Anrechnungsmethode gemäß Art 23 Abs. 2 DBA Osterreich/Schweiz). Anders als das Finanzamt stehen…
…| € 42.745,44 Beweiswürdigung: Der Sachverhalt gründet sich auf die angeführten Unterlagen und ist unstrittig. Rechtlich folgt daraus: Die im Beschwerdefall anzuwendenden Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich/Schweiz (im Folgenden: DBA) lauten (auszugsweise): Artikel 23 "1. Bezieht eine in einem Vertragstaat ansässige Person…
…3.) Ein DBA zwischen Österreich und dem Entsendungsstaat hat es mit Wirksamkeit des Streitjahres 2014 nicht gegeben. 4.) Befreiungsmethode (§ 1 Abs 1 V BGBl II 474/2002) oder Anrechnungsmethode (§ 1 Abs 2 dieser V)? Der Bf wurde von seinem österreichischen Arbeitgeber im Streitjahr zum Teil…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall ua. strittige Frage, ob überobligatorische Beitragszahlungen an schweizerische Pensionskassen nicht abzugsfähig im Sinne des § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b…
…2006 und 2007 erklärte der Bf. die Einkünfte aus Kapitalvermögen jedoch nicht. Mit Einkommensteuerbescheiden wurde der Bf. erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 2003, 2004, 2006 und 2007 veranlagt. Unter Bezugnahme auf Art. 9 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in…
…30.3.2006, 2002/15/0098, mwN; ausführlich dazu Papst/Urtz in Aigner/Kofler/Tumpel, DBA-Kommentar2, Art. 25, Rz 130 ff). Auch der Umstand, dass es sich gegenständlich um die Nachzahlung einer Witwenrente handelt, vermag eine Subsumierung unter Art. 21 DBA-Schweiz nicht zu…
…Das DBA Österreich/Schweiz schreibe (laut dem steuerlichen Vertreter des Bf. im Vorlageantrag) eindeutig die Befreiungsmethode und nicht die Anrechnungsmethode für die in Österreich erbrachte Tätigkeit des Bf. vor. Weiters brachte der Bf. im Vorlageantrag vor, dass nur die vollen Werbungskosten zum Abzug zugelassen werden…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die im Beschwerdefall zu lösende Rechtsfrage der anzuwendenden Besteuerungsmethode ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz (DBA-Schweiz) und in den übrigen Beschwerdepunkten wird der diesbezüglichen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gefolgt…