…wurde sowohl die belangte Behörde als auch die Bf. aufgefordert, diverse Fragen im Zusammenhang mit dem Zustellvorgang zu beantworten bzw. diesbezügliche Unterlagen vorzulegen. Nach jeweils fristgerechter Beantwortung derselben, stellte das Gericht am 04.07.2019 ein Ersuchen an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bezüglich…
…Betriebsurlaubes angebracht gewesen sei, darauf habe er jedoch dann nicht geachtet, wenn die Kanzleitüre unversperrt war; diesfalls habe er das Büro betreten und Zustellungen vorgenommen. All diese Prämissen vorausgeschickt, ist zur Zurückweisung eines Rechtsmittels wegen Verspätung auf die ständige Judikatur zu verweisen, wonach die Behörde…
Vom Grundsatz der ununterbrochenen Anwesenheit im Inland wird dann abgesehen, wenn es sich bei der Unterbrechung um kurzfristige, von vornherein nur als vorübergehend gedachte Absenzen handelt. Das Vorliegen einer kurzfristigen, nur vorübergehenden Abwesenheit setzt voraus, dass trotz der Unterbrechung noch von einem zusammenhängenden Aufenthalt gesprochen…
…die deutschen Steuerbehörden im Rahmen einer internationalen Amtshilfe für den Zeitraum 1.1.2013-31.12.2014 im August 2020 um Mitteilung betreffend Familienstand sowie Ansässigkeit ersucht. Im Dezember 2020 teilten die deutschen Behörden mit, [der Bf.] sei nicht verheiratet gewesen und habe keine Kinder…
Der vom Beschwerdeführer angeführte gewöhnliche Aufenthalt spielt nur dann eine Rolle, wenn kein Wohnsitz erkennbar ist. Dies allerdings auch nur im Zusammenhang mit den Begriffen der beschränkten bzw. unbeschränkten Steuerpflicht; doch darum geht es hier nicht. Inwiefern die Darstellungen hinsichtlich Anrechnungsmethode und Befreiungsmethode für den…
…der andere Vertragsstaat das DBA gleichermaßen ausgelegt hat, ist der Besteuerungsnachweis aus Deutschland vorzulegen." Im E-Mail der ***1*** vom 04.12.2015 wurde dem Finanzamt mitgeteilt: "… selbstverständlich werden wir uns über unseren deutschen Steuerberater bemühen, dass Sie auch vom deutschen FA noch eine…
Vom Grundsatz der ununterbrochenen Anwesenheit im Inland wird dann abgesehen, wenn es sich bei der Unterbrechung um kurzfristige, von vornherein nur als vorübergehend gedachte Absenzen handelt. Das Vorliegen einer kurzfristigen, nur vorübergehenden Abwesenheit setzt voraus, dass trotz der Unterbrechung noch von einem zusammenhängenden Aufenthalt gesprochen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. F in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 31. August 2016 gegen den Bescheid vom 23. August 2016 mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Accurata Steuerberatungs GmbH & Co KG, Rechte Kremszeile 62, 3500 Krems an der Donau gegen die Bescheide des Finanzamt Judenburg Liezen vom 10.01.2014, betreffend Einkommensteuer 2008 - 2010 zu…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache AB, vertreten durch die S Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2012 zu Recht erkannt: Die…
In den jeweiligen Ertragsteuerverfahren war der Bf. gegenüber der österreichischen sowie der deutschen Finanzverwaltung um Darlegung bestrebt, dass sein Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt - und folglich seine steuerliche Ansässigkeit - in Österreich gelegen sind. Er habe sich auch überwiegend außerhalb Deutschlands aufgehalten (s. zB Vorhaltsbeantwortung vom 10.9…
…dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. d)Besitzt die Person die Staatsangehörigkeit beider Vertragstaaten oder keines Vertragstaates, so verständigen sich die zuständigen Behörden der Vertragstaaten gemäß Artikel 25. 3. gilt eine natürliche Person nur für einen Teil des Jahres als im Sinne dieses Artikels in einem Vertragstaat…
…die Frage strittig, ob (und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt) der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) im Veranlagungsjahren 2014 den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat. Mit Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 15.03.2016 wurde die belangte Behörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bf…
…Bis März 2014 sei ein Teil des Hauses des Bf. als Lager an die GmbH vermietet worden. In Folge erließ die belangte Behörde die angefochtenen Bescheide. In ihren Begründungen zu den Bescheiden über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2011 und Einkommensteuer 2012 führte sie…
…KFG 1967 galt, dass beim Verbringen des betreffenden Fahrzeuges ins Ausland und bei neuerlicher Einbringung dieses Fahrzeuges die Frist mit der neuerlichen Einbringung begann. Die (von der damals belangten Behörde vertretene) Ansicht, dass ein vorübergehendes Verbringen des Fahrzeuges ins Ausland die Frist des § 82 Abs…
Als Anhaltspunkt für eine Mindestfrist für die Innehabung der Wohnung unter Umständen, die auf die Beibehaltung und Nutzung schließen lassen, wird auf die Sechsmonatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO abgestellt. Ein von vornherein auf sechs Monate begrenztes Innehaben einer Wohnung wird nicht als Wohnsitz qualifiziert…
…Zweitwohnsitzverordnung erfüllt seien. Bezüglich der Ansässigkeitsbescheinigung sei bereits auf das Missverständnis mit dem A Steuerberater hingewiesen worden. Eine auf der polizeilichen Meldung fußende Ansässigkeitsbescheinigung habe keine Aussagekraft. Die Fehleinschätzung der steuerlichen Bedeutung einer Ansässigkeitsbescheinigung werde auch durch das Bestehen einer weiteren Ansässigkeitsbescheinigung der C Behörde…
…akzeptabler Zeitraum ermöglicht werden, seine Agenden für eine Übersiedlung zu regeln (Wohnungssuche, Wohnungsaufgabe, diverse damit in Zusammenhang stehende Behördenwege, Bank- und Versicherungsgeschäfte u.ä.). In der Verwaltungsübung hat sich dafür bei alleinstehenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von 6 Monaten als für ausreichend herausgestellt, wobei dies nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter K in der Beschwerdesache A , Arbeitnehmer, nunmehr wohnhaft in Adresse , gegen den Bescheid des Finanzamtes C vom 19.04.2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet…