…Verzug aus dem A. Kammerbereich und ihrer beruflichen Tätigkeitsaufnahme außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf "Freiwilligkeit" und entsprechender schriftlicher Erklärung beruht (vgl. dazu § 2 Abs. 2 u. 3 der Hauptsatzung der Landesärztekammer A.). Fakt ist, dass die Bf ihre "ordentliche Kammermitgliedschaft" gegenüber dem berufsständischen deutschen Versorgungswerk…
…zum berufsständischen deutschen Versorgungswerk handelt und sich die Altersrentenanwartschaft (= Rentenleistung) gegenüber dem deutschen Versorgungswerk ausschließlich aus den bezahlten "Pflichtbeiträgen" der Bf errechnet. V. Rechtsgrundlagen: Artikel 15 Abs. 7 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem…
…Fondsmitglieder, die den Nachweis darüber, dass ihnen und ihren Hinterbliebenen ein zumindest annähernd gleichwertiger Anspruch auf Ruhe(Versorgungs)Genuss aufgrund der Zugehörigkeit zu einem berufsständischen Versorgungswerk im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zusteht, wie dieser gegenüber dem Wohlfahrtsfonds besteht, über Antrag…
…ausländischen Pensionsversicherung seien daher nicht in unbegrenzter Höhe abzugsfähig. Nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen seien die späteren Bezüge aus einer solchen Versicherung nämlich in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Steuer befreit und würden nur in Deutschland einer Besteuerung unterliegen (Tz. 2 des Prüfungsberichtes). Am 19.3…
…Besteuerung unterworfen worden seien. Bis zum 31.12.2004 seien die Renten von berufsständischen Versorgungswerken als auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert worden. Da in der Vergangenheit die Versorgungsbeträge zumindest teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet worden seien, habe der Gesetzgeber…
…Vermögen, BGBl III Nr 182/2002 idF VZR (nachfolgend DBA-Deutschland) regelt die Besteuerungsrechte für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen in Art 18 auszugsweise wie folgt: "(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so…
…BGBl III Nr. 182/2002 idF VZR (nachfolgend DBA-Deutschland) regelt die Besteuerungsrechte für Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen in Art 18 auszugsweise wie folgt: "(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen…
…Vermögen (DBA Deutschland) lautet auszugsweise: "(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden. (2) Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen…
…der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im Folgenden: DBA-Deutschland) lautet auszugsweise: "Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen…
…Deutschland) lautet: "Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge nur im erstgenannten Staat besteuert werden." Dies ist im gegenständlichen Falle aufgrund des Sachverhaltes gegeben, die Bf. ist Ende 2011 von Deutschland…
…in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat, so dürfen diese Bezüge im erstgenannten Staat besteuert werden". Bei der gegenständlichen Kapitalzahlung (= betriebliche Altersversorgung) handle es sich um Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen iSd Art 18 DBA Deutschland-Österreich…
…sie als freiwillige Zuwendung dem privaten Bereich zugeordnet hat (E 26.1.1999, 98/14/0045, 1999, 436 unter Hinweis auf Doralt, RdW 1998, 517). Die frühere Rechtsprechung galt für Renten sowohl aus Anlass der Übertragung eines Betriebes, als auch aus Anlass der Übertragung von…
…Rechtsanspruch auf sie besteht und ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Artikel 18 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland lautet: Artikel 18 Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen (1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…Geburtstag) eine Rente (iHv. rund € 750,-) aus Deutschland zu bekommen und legte den deutschen Rentenbescheid vor. In Beantwortung eines weiteren Vorhaltes vom 14.5.2021 teilte der Bf. mit, dass es sich bei den von Deutschland gemeldeten Einkünften um eine Firmenpension handle. Im angefochtenen…
…der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002) lautet: "(1) Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten aus dem anderen Vertragsstaat…
…nach dem Abkommen von der Besteuerung in der Republik Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in der Republik Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. Vom VwGH wurde dazu grundsätzlich ausgesprochen, dass aus Deutschland bezogene Renten aus…
…Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 182/2002 (im Folgenden kurz: DBA-Deutschland), gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Art. 18 Abs. 2 des DBA-Deutschland weist für Renten aus der…
…Bei genauerer Betrachtung werde die im Bruttoeinkommen enthaltene deutsche Steuer nochmals versteuert. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus den dem Verwaltungsgericht vorgelegten Akten und ist unstrittig. Strittig ist lediglich ob die Miteinbeziehung der deutschen Rente zu Recht erfolgte. Rechtslage 1) Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 …
… 2 Abs. 1 EStG 1988 ist der Einkommensteuer das Einkommen zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat. Nach Ansicht des steuerlichen Vertreters seien die streitgegenständlichen Betriebsrentenzahlungen aus Deutschland nicht zur Gänze dem Bf. zuzurechnen. Diese Sichtweise wird im Kern insbesondere damit…
…dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland das Besteuerungsrecht an der Rente, die der Bf. aus Deutschland bezieht, der Quellenstaat Deutschland und Österreich hat das Recht, auf Grund der Anwendung des Progressionsvorbehaltes, die steuerpflichtigen inländischen Einkünfte jenem Steuersatz zu unterziehen, der zum Tragen käme, wenn alle Einkünfte aus…