…erheben. Mit Änderung des DBA`s zwischen Österreich und Deutschland mit Wirksamkeit 01.01.2003 unterliegen Vergütungen an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen nicht der österreichischen Einkommensbesteuerung, sofern eine Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorliege. (Bestätigungen von Steuerberatern ersetzen nicht die Ansässigkeitsbescheinigung). Honorare für Leistungen…
…Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie - unabhängig von der zweifelsohne vorhandenen Qualität als Künstler - selbst nicht als darstellende Künstler vor Publikum auftreten. (Loukota/Jirousek Internationales…
…Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie – unabhängig von der zweifelsohne vorhandenen Qualität als Künstler - selbst nicht als darstellende Künstler vor Publikum auftreten. (Loukota/Jirousek Internationales…
…so Gerstorfer, ''werden ganz grundlegende soziale Kompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Kollegialität vermittelt." Unter Anleitung professioneller Regisseure, Schauspieler, Choreographen und Theaterpädagogen der Firma ACTING POWER erarbeiteten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, eine szenische Fassung des "Zauberlehrlings" von Johann Wolfgang von Goethe, sowie eine Schauspielfassung der Oper…
…Produzenten, Filmregisseure, Choreographen, technisches Personal, der Begleittroß einer Popgruppe usw.) ausdrücklich von dem Regelungsbereich des Artikels ausgenommen. Daß auch diese Personen im Einzelfall künstlerisch tätig sein können, steht dabei außer Frage. Dies betrifft vor allem den Regisseur, aber auch den Bühnen- und Kostümbildner, der - in…