…war daher von der Abgabenbehörde mangels Vorliegens eines Bescheides zurückzuweisen und die Beschwerde folglich als unbegründet abzuweisen. 2.2. Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages - Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen…
…schon bei der Einbringung des Wiederaufnahmsantrages in die Lage versetzt werden, die Frage der Wahrung der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist beurteilen zu können (UFS 5.1.2012, FSRV/0020-G/11). Das Fehlen derartiger Angaben über den genauen Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Antragstellung stellt kein…
…eines neuerlichen Änderungsbescheides entgegensteht, kann für das Bundesfinanzgericht nicht bindend sein. Die Beurteilung der gegenständlichen Rechtsfragen hat anhand der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Nur im Falle der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages iSd § 209 iVm § 304 BAO ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die…
…schon bei der Einbringung des Wiederaufnahmsantrages in die Lage versetzt werden, die Frage der Wahrung der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist beurteilen zu können (UFS 5.1.2012, FSRV/0020-G/11). Das Fehlen derartiger Angaben über den genauen Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Antragstellung stellt kein…
…Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages iSd § 304 BAO beurteilen zu können, hat das Bundesfinanzgericht anhand der §§ 207 bis 209a BAO zu prüfen, ob hinsichtlich der Einkommensteuer 2008 bereits Verjährung eingetreten ist oder nicht. 2. Bedenken des Bundesfinanzgerichtes Vor dem Hintergrund des im Folgenden wörtlich zitierten Prüfungsbeschlusses des…
…genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. § 209a Abs. 2 BAO idgF kommt nur zur Anwendung, wenn der verfahrensgegenständliche Wiederaufnahmsantrag trotz eingetretener Verjährung rechtzeitig iSd § 304 BAO eingebracht wurde. Gegenstand des Beschwerdeverfahren ist damit die Frage der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages vom 20…
…Im Zuge einer mündlichen Erörterung des Wiederaufnahmsantrages im Beisein des Wiederaufnahmswerbers, seines Verteidigers und des Amtsbeauftragten am 7. Mai 2018 hat der Verteidiger präzisierend ausgeführt, dass sich auch in dem Kapitel seines Schriftsatzes zur Rechtzeitigkeit seines Antrages Ausführungen zum Vorbringen betreffend neue Tatsachen fänden. Als…
…wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht worden sei. Die Bemessungsverjährung gem § 207 BAO sei auf Bescheide über die Wiederaufnahme von Verfahren anzuwenden. Im vorliegenden Fall sei iSd § 208 Abs 1 lit a BAO der Abgabenanspruch für die ESt 2008 mit Ablauf des Jahres…
…in ein einheitliches Sonderverfahren" gebündelt bzw. zusammengezogen werde. So sei (sogar) die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten für Fragen der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages hinsichtlich ihrer Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerverfahren zuzurechnen. Zudem sei zu bedenken, dass Amtshandlungen im Zusammenhang mit Feststellungsbescheiden als Unterbrechungshandlungen…
…Ein Fehlen dieser für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages maßgeblichen Angaben ist einem Auftrag zur Behebung des Gebrechens nicht zugänglich, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt; er führt zur Zurückweisung des Antrages, da nicht von dessen Rechtzeitigkeit ausgegangen werden kann (Köck in…
…die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig seien und forderte ihn auf, den angeführten Mangel bis 3.4.2013 zu beheben. Nach (mit Schriftsatz vom 3.4.2013) erfolgter Mängelbehebung wies das Finanzamt den Wiederaufnahmsantrag mit Bescheid vom 16.4.2013 mit der Begründung…
…herbeigeführt hätte. § 303a. Der Wiederaufnahmsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind; d) bei…
…an meinen Buchhalter geben. Ich beantrage um eine neue E/A Rechnung zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erlassen." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. November 2010 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und ausgeführt: Wie bereits im Abweisungsbescheid des Wiederaufnahmeantrages vom 25. Oktober 2010 ausgeführt…
…sei. Die Bescheidadressierung erfolgte analog dem Mängelbehebungsauftrag vom 8.Okt.2013. Der Berufung gegen den Bescheid vom 11.Nov.2013 schloss die Bf u.a. eine Kopie des Wiederaufnahmeantrages vom 5.Jänner 2010 betreffend den ESt-Bescheid 2004 an, die nunmehr ihre Unterschrift trug. II…
…freisprechende Urteil des LG für Strafsachen Wien stelle ich den ANTRAG auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens. Der gerichtliche Freispruch steht der Verurteilung nach § 33 FinStrG entgegen. Es handelt sich um einen gesetzlichen Wiederaufnahmetatbestand. Es wolle weiters das gegenständliche Haftungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des Wiederaufnahmeantrages unterbrochen…
…Vorhaltes des Unabhängigen Finanzsenates vom 4. Februar 2013 aufgefordert, zu nachstehenden Überlegungen bis 15. Februar 2013 Stellung zu nehmen: "Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in dem beigelegten Erkenntnis vom 22.12.2011, 2009, 2009/15/0153, in einem gleich gelagerten Sachverhalt mit der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages…
…so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Im vorliegenden Beschwerdefall ist zur Frage der Rechtzeitigkeit des Vorlageantrages gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. Juli 2013 festzuhalten, dass aus dem entsprechenden…
…aufgrund der dokumentierten Hinterlegung der Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 2006 bis 2008 die Zustellung gemäß § 10 ZustellG erfolgt sei und Zustellmängel nicht feststellbar seien. Bezüglich der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages wird nach zeitlicher Darstellung der entscheidungsrelevanten Erledigungen und Anbringen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Verjährungsbestimmungen in den §…
…der Beschwerde gegen den Gruppenfeststellungsbescheid des Jahres 2012 vom 29. Juli 2015, nicht jedoch eine Säumnisbeschwerde mangels Entscheidung der belangten Behörde innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist über die Beschwerde vom 7. September 2015, eingebracht wurde. Im Zuge der Stellung des verfahrensgegenständlichen Wiederaufnahmeantrages wurden der mit Posteingangsstempel…
…der Beschwerde gegen den Gruppenfeststellungsbescheid des Jahres 2012 vom 29. Juli 2015, nicht jedoch eine Säumnisbeschwerde mangels Entscheidung der belangten Behörde innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist über die Beschwerde vom 7. September 2015, eingebracht wurde. Im Zuge der Stellung des verfahrensgegenständlichen Wiederaufnahmeantrages wurden der mit Posteingangsstempel…