…Betrag von insgesamt € 144.184,93. Weiters beantragt wurde die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Einkommensteuerbescheide 1987 bis 1992, datiert vom 18.3.1996, insoweit diese selbst von, als rechtkraftlos erkannten, Feststellungsbescheiden abgeleitet seien. Gemäß § 92 BAO seien Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheid zu erlassen…
…93 €. Weiters werde die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Einkommensteuerbescheide 1987 bis 1992, datiert vom 18. März 1996, beantragt, insoweit diese selbst von als rechtskraftlos erkannten Feststellungsbescheiden abgeleitet seien. Begründend werde dazu folgendes ausgeführt: Gemäß § 92 BAO seien Erledigungen einer Abgabenbehörde als Bescheide zu erlassen…
…Einkommensteuer 2011 bis 2015 für gegenstandslos und damit das Beschwerdeverfahren für beendet. Es gebe keinen Anhaltspunkt für eine inhaltliche Beurteilung der Sachverhalte im Rahmen des Beschlusses. Damit sei der neue Feststellungsbescheid ohne rechtsrichtige Begründung, da der zur Begründung herangezogene Beschluss weder mit diesem Sachverhalt direkt…
…Bescheid zu beurteilen ist (eine Nennung um welche Mitunternehmereinkünfte es sich handeln soll, erfolgt - wie bereits im Erstbescheid - nicht). Demgemäß könnten Einwendungen gegen Einkünftefeststellungen der Mitunternehmerschaft bzw. von Zuweisungen an Gesellschafter nur im Rahmen des Feststellungsverfahren der KG bzw. gegen den Feststellungsbescheid der KG gemäß …
…Ablauf der Aussetzung der Einhebung zwingend anlässlich einer das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen sei. Verjährung sei nicht eingetreten, weil gemäß § 238 Abs. 3 BAO die Verjährung gehemmt sei, solange die Einhebung der Abgabe ausgesetzt sei. Im Übrigen müsse zwischen Rechtswidrigkeit und Rechtsunwirksamkeit unterschieden werden…
…Rechtsunwirksamkeit der Bescheide aus dem Jahr 1997 unter Nennung auch des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1989 vom 10. Februar 1997 wegen Nennung eines unrichtigen Bescheidadressaten geltend: In der Beschwerde (S 29) wird darauf hingewiesen, dass ein Feststellungsbescheid…
…Am 14.7.2015 sei über das Vermögen der drei Verkäufer das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Masseverwalter RA ***M*** habe die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages in Abrede gestellt und vorsorglich zusätzlich einen Vertragsrücktritt erklärt. Im Rahmen der Rückabwicklung sei der im Zeitraum 1.1.2015 - 30…
…2005 und 2006 mit Beschwerdevorentscheidungen an jeweils eine Person rechtskräftig zurückgewiesen worden, weil die jeweilige Person in dem/den betreffenden Jahr/en nicht Bescheidadressatin war). die Beschwerden des ***Bf2***, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 26. November 2014 gegen die Feststellungsbescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7…
…angesichts der Rechtsunwirksamkeit (Nichtigkeit) der zugrundeliegenden Beschwerdevorentscheidungen vom BFG wohl gemäß § 264 Abs. 5 BAO als nicht zulässig zurückzuweisen sein würden. Bis zum Bekanntwerden der neueren diesbezüglichen Rsp des VwGH (Erkenntnis vom 22.11.2017, Zl. Ra 2017/13/0010) wurde beim Fehlen einer (wirksamen…
…Kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 191 Abs. 2 BAO - als lex specialis zur im § 19 Abs. 1 BAO normierten Gesamtrechtsnachfolge - haben Feststellungsbescheide nach Beendigung einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) an die Personen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, zu ergehen. Nachdem gemäß § 2a BAO die vorgenannte Bestimmung…
…zugestellt. Dagegen erhob die Bf. Berufung (nunmehr Beschwerde) und übermittelte eine Prognoserechnung. B) Über die (nunmehr gemäß § 323 Abs. 38 BAO als Beschwerde zu wertende) Berufung wurde erwogen: 1. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Das Finanzamt hat zunächst mit Feststellungsbescheiden gemäß § 188 BAO der Miteigentümergemeinschaft gegenüber Einkünfte aus…
…betreffend Zerlegung des Einheitswertes und Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2015 zu EW-AZ **X** beschlossen: Die Beschwerde vom 25.03.2021 und der Vorlageantrag vom 21.06.2021 werden als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…eine vom gemeinsamen steuerlichen Vertreter der KG verschiedene Person, mit näherer Begründung, die Verfahren betreffend die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) der Jahre "1986, 1987, 1988, 1989, 1990, 1991 und Folgejahre" gemäß § 303 Abs. 1 bzw. Abs. 4 BAO (aF) wieder aufzunehmen und geänderte Feststellungsbescheide…
…Einheitswertes und Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2015 zu EW-AZ: ***1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 29. Dezember 2020 und der Vorlageantrag vom 28. Juni 2021 werden als nicht zulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs…
…Diesem Bescheid kommt daher keine Rechtswirksamkeit zu, sodass der Wille der belangten Behörde, das Einkommensteuerverfahren 2000 wieder aufzunehmen nicht zum Ausdruck gekommen ist, auch nicht in irgendeiner Form im Einkommensteuerbescheid 2000. Ausgehend vom Bestehen eines unlösbaren rechtlichen Zusammenhangs zwischen dem Wiederaufnahmebescheid und dem im wiederaufgenommenen…
…2017 damit keine Rechtswirksamkeit erlangt. Gemäß § 295 Abs 1 BAO ist ein Bescheid, wenn dieser von einem Feststellungsbescheid abzuleiten ist, ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid…
…Eine Adressierung an den Geschäftsherren einer atypisch stillen Gesellschaft mit dem Zusatz "& stille Gesellschaft" sei verfehlt, weil es ein derartiges Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides…
…11). Es war daher wie im Spruch zu befinden. Ergänzender Hinweis: In Bezug auf das Vorbringen des Bf zur Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Feststellungsbescheide für 2007 (vom 29.07.2008 und vom 02.02.2018) wird der Vollständigkeit halber noch Folgendes ergänzt: Es finden sich keine…
…299 Abs. 1 BAO hinsichtlich Aufhebung des Bescheides über die Zerlegung des Einheitswertes und Grundsteuermessbetrages auf den 01.01.2015 zu EW-AZ **X** beschlossen: Die Beschwerde wird als nicht zulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…stellen demgegenüber keine Bescheide dar. Sie können daher auch keine Rechtswirksamkeit erlangen (VwGH 5.9.2012, 2011/15/0024; VwGH 5.9.2012, 2012/15/0031). Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht…