…Ablauf der Aussetzung und infolgedessen auch ein Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen zu ergehen haben, und zwar auch dann, wenn eine Beschwerdevorentscheidung wegen eines nachfolgenden Vorlageantrages noch keine das Verfahren abschließende Entscheidung darstellt. Entscheidend ist die Erledigung einer Beschwerde, nicht jedoch die Rechtskraft dieser…
…sei. Darüber hinaus würde eine Vollstreckung der Säumniszuschläge die wirtschaftliche Existenz des Bf gefährden. Diese Ansicht des Bf hat weder die Rechtslage noch die Judikatur für sich. Wie o.a., waren die Säumniszuschläge unabhängig von der Rechtskraft oder Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Lohnsteuer-Haftungsbescheide vorzuschreiben, weil…
…13.9.2019 abgewiesen worden. Obwohl diese Erledigung aufgrund des am 17.10.2019 eingebrachten Vorlageantrages nicht rechtskräftig geworden sei, sei im Lichte vorstehender rechtlicher Ausführungen die Abweisung des Aussetzungsantrages zu Recht erfolgt. Die Entscheidung entspreche der laufenden Rechtsprechung (z.B. BFG 20.3.2018…
…und der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits lagen somit etwa drei Jahre bzw. weniger als ein Jahr. Nach ho. Ansicht kann in diesem Fall keine Rede von einem "langen Zeitabstand" sein, sodass unter diesem Aspekt eine Minderung der Haftungsschuld einer Ermessensüberschreitung gleichkäme. Da der Abgabenausfall…
Der Einwand des Beschwerdeführers, die Abgabenfestsetzung hätte nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr erfolgen dürfen, geht daher ins Leere. Inwieweit die Abgabennachforderung noch eingebracht werden kann, ist davon nicht betroffen. 3.2.3. Säumniszuschläge Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO…
…April 2016 datierten Beschluss und trug dem Finanzamt unter Hinweis auf die von Zorn in RdW 2016, 284 aufgezeigten Aspekte auf, die fehlenden Ermittlungen nachzuholen und der Beschwerdeführerin Gelegenheit zum Parteiengehör zu geben. Dem kam die Abgabenbehörde nach, legte das Ergebnis mit Schreiben vom 29…
…2011 2011 114,35 fällig 18.6.2012 Dritter Säumniszuschlag zu K 2010 2012 64,74 fällig 9.4.2013 Diese Nebengebühren wurden ebenfalls bei Fälligkeit nicht entrichtet und haften auch weiterhin aus. Die Gleichbehandlung aller Gläubiger bei Nichtentrichtung der geschuldeten Abgaben hat der Bf…
…es für die Verwirkung eines Säumniszuschlages unbeachtlich ist, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig ist (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; VwGH 18.9.2003, 2002/16/0072), ob die Festsetzung rechtskräftig ist (VwGH 30.5.1995, 95/13/0130) oder ob die Festsetzung…
…Bf1*** (Bf.) wurde am 27.5.2011 das Sanierungsverfahren eröffnet und am 29.8.2011 wurde der Sanierungsplan mit einer Quote von 30% rechtskräftig bestätigt. Aufgrund der am 15.3.2013 durchgeführten Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 2010 ergab sich am Abgabenkonto eine Gutschrift in Höhe…
…26 Euro eingekauft und die Bf. hätte bei gegebenen regulären Arbeitskosten von 20 Euro (10 Euro Stundenlohn je Hilfskraft am Bau zuzüglich 100 % Lohnnebenkosten) bei einem weiteren Zwischenhändler mit mindestens rund 24 Euro je Stunde (Regiekosten der Fremdleister) rechnen müssen, was einer verschwindend kleinen Rohgewinnspanne…
… 217 Abs. 8 BAO wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, im Fall der nachträglichen Herabsetzung der (Stamm-)Abgabenschuld den Säumniszuschlag unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages (von Amts wegen) entsprechend anzupassen. Die Herabsetzung der Abgabenschuld (gemeint ist die Stammabgabe, das ist jene Abgabe, deren Nichtentrichtung oder verspätete…
…damit keine erhebliche Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG zukam bzw. die Rechtsfragen bereits ausreichend durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von der das gegenständliche Erkenntnis nicht abweicht, geklärt sind. Gesamthaft war somit spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 30. April 2018
…133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn das Erkenntnis von vorhandener Rechtsprechung des VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Da die…
…90/14/0221 oder VwGH 17. 10. 2007, 2006/13/0069). Eine verdeckte Ausschüttung ist auch dann anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten (zB VwGH 24. 4. 2002, 2000/13/0208 oder VwGH 27. 2…
…dass die Beschwerdeführerin durch die Umwandlung der Darlehen in eine Kapitalrücklage (Forderungsverzicht) nicht bereichert worden sei. Die Beschwerdeführerin bzw. die Gesellschaftsanteile seien vor und nach dem Forderungsverzicht wertlos gewesen, was sich durch die Übertragung der Anteile zum 28.08.2015 um 1 € manifestiert habe…
…FinStrG, Rz 5a zu § 123, knüpft diese Judikatur an den Gedanken der materiellen Rechtskraft strafgerichtlicher Urteile an, die als solche Bindungswirkung für alle staatlichen Organe entfalten, und erstreckt diese Wirkung auch auf die dem Schuldspruch zugrunde liegenden Tatsachenfeststellungen. Deren Bestandskraft soll dem Verurteilten gegenüber auch…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, in B, C, vertreten durch D, in E, F, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 10…
…die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde auch davonausgehen, dass die Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit war (VwGH 17.05.2004, 2003/17/0134; VwGH vom 13.04.2005, 2002/13/0177). Infolge der schuldhaften Pflichtverletzung durch die Beschwerdeführerin…
…hat der Beschwerdeführer im Übrigen weder mit seiner bloßen Behauptung im Stundungsansuchen noch mit dem für das Bundesfinanzgericht in diesem Beschwerdeverfahren sachverhaltsmäßig zu wenig konkretisierten Vorbringen im Beschwerdeschreiben ausreichend dargetan. Dass die Abgabenbescheide, auf die sich die Nachforderungen gründen, dadurch rechtskräftig wurden, dass der Bf…
…Steuerschuld in Form von Ratenzahlungen begleichen könne. Damit er den Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 14.003,80 nachkommen könne, ersuche der Bf. um Erstellung eines Ratenplanes ab Februar 2015 in Form von fünf Raten. Sollten im Jänner bereits frühzeitig Zahlungen einlangen…