…4. Juni erstreckt, es sei keine Berufung erhoben worden, weshalb die Ergebnisse der Bodenschätzung am 5. Juni 2011 mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 in Rechtskraft erwachsen seien. Weiters wurde erläutert, dass zur Berechnung der wirtschaftlichen Ertragsbedingungen gemäß §§ 34 und 35 BewG idgF Vergleichs- bzw…
…den vorigen Stand, die Aussetzung der Einhebung sowie die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat beantragt. Begründend wurde im Wesentlichen darauf hingewiesen, dass der Haftungsbescheid vom 02.03.2022 nicht in Rechtskraft erwachsen sei. Am 08.03.2022 soll versucht worden sein, den Haftungsbescheid…
…und 2014 (740,44), somit in Höhe von gesamt € 1.234,44 beigetragen zu haben. In weiterer Folge wurde der Bf mit beschwerdegegenständlichem Haftungsbescheid vom 19.10.2021 als rechtskräftig verurteilter Täter hinsichtlich der im Spruch des Urteils des Landesgerichts angeführten hinterzogenen Abgaben gem. …
…das Finanzamt (zunächst) folgende Bescheide: Umsatzsteuer- bzw. Feststellungsbescheide für 2011 am 4.5.2012, 2012 am 21.5.2013, 2013 am 28.5.2014, 2014 am 17.4.2015. Diese Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Im Jahr 2015 fand bei den Bf. eine abgabenbehördliche Prüfung statt…
…wegen erlassen. Der Antrag kann nur bis zum Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die neue Feststellung beantragt wird, oder bis zum Ablauf eines Monates, seitdem der bisherige Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist, gestellt werden. Eine Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes ( § 80 Bewertungsgesetz 1955, BGBl Nr…
… 295 Abs 1 BAO geändert. Innerhalb der (konkludent) verlängerten Rechtsmittelfrist wurde mit der Begründung, dass die Rechtskraft des Bescheides noch nicht eingetreten sei, am 07.09.2017 neuerlich ein Antrag zur Geltendmachung einer Forschungsprämie für das Wirtschaftsjahr 2013 eingebracht. Die deutliche Erhöhung der bisher bereits…
…58 erhöht und die Einkommensteuer mit EUR 43.964,00 festgesetzt wurden (Tangente EUR 91.938,78). Dieser Bescheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Im Grundlagenverfahren wurde ebenso kein Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid 2015 vom 18.5.2017 erhoben. Mit Eingaben vom 17.09.2017 wurden…
…sondern enthalte auch keine Übergangsbestimmung. Der bekämpfte Bescheid greife nun in unzulässiger Weise einseitig, nachträglich und abändernd in den rechtskräftigen Bescheid vom 28.01.2015 ein, obwohl die Voraussetzung des § 294 BAO - nämlich eine zwischenzeitliche Änderung der tatsächlichen und für die ursprüngliche Bescheiderlassung maßgebenden Verhältnisse…
…Vertragsunterzeichnung. Zu diesem Zeitpunkt wird der Übereignungsanspruch begründet. Gegenständlicher Vertrag wurde am 22.12.2015 unterzeichnet. Dass die Vermessungsurkunde erst 2016 rechtskräftig wurde, hat auf den Übereignungsanspruch keine Auswirkung. Nach geltender Rechtslage 2015 ist der gemeine Wert und nicht der Grundstückswert als Bemessungsgrundlage anzusetzen. Daher…
…Beschwerdebegründung Der verfahrensgegenständliche gemischte Schenkungsvertrag vom 22.12.2015 wurde zwar vor dem 1.1.2016 unterzeichnet, jedoch erst am 4.1.2016 mit Rechtskraft des Bescheids des Vermessungsamts Bregenz nach § 39 VermG (GZ: 4268/2015/91) wirksam. Ist aber die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges von…
…Beschwerdebegründung Der verfahrensgegenständliche gemischte Schenkungsvertrag vom 22.12.2015 wurde zwar vor dem 1.1.2016 unterzeichnet, jedoch erst am 4.1.2016 mit Rechtskraft des Bescheids des Vermessungsamts q nach § 39 VermG (GZ: 4268/2015/91) wirksam. Ist aber die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges von…
…die gleichzeitig ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in Höhe von Euro 16.585,69) wurden nicht bekämpft und erwuchsen in Rechtskraft. Mit dem beim Finanzamt am 1.12.2010 eingelangten Schreiben zog der Beschwerdeführer seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr…
…in der Hauptverhandlung am 31.10.2018, welches mit dem Ermittlungsergebnis des Finanzamtes übereinstimmt. Das Urteil ist am 06.11.2018 in Rechtskraft erwachsen. Am 26.06.2019 fand vor dem Bundesfinanzgericht eine mündliche Verhandlung vor dem Einzelrichter statt, in der der Masseverwalter die Stattgabe…
…gleichzeitig mit dem Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in Höhe von Euro 3.074,56) wurden mit Beschwerde bekämpft. Die das Begehren abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2006 erwuchs mit folgender Begründung in Rechtskraft: „Gemäß § 25 Abs…
…dass durch die Zurückziehung der Beschwerde gegen Spruchpunkt I und II des angefochtenen Bescheides der Bescheid in diesem Ausmaß in Rechtskraft erwachsen sei und das diesbezügliche Beschwerdeverfahren einzustellen gewesen sei. Der Asylgerichtshof gab in seiner Entscheidung vom 13.2.2013 der Beschwerde gegen Spruchpunkt III…
…dass die Zurückziehung des Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nur bis zum Eintritt der Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides zulässig sei (innerhalb der offenen Berufungsfrist gemäß § 245 BAO). Der Einkommensteuerbescheid 2005 sei am 19.6.2006 ergangen. Die Rechtskraft dieses Bescheides sei einen Monat nach Zustellung eingetreten…
…9.2010, 2007/15/0206). Der in der Folge ergangene Bescheid vom 19.6.2006 betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2005 sowie die gleichzeitig ergangene neue Sachentscheidung bezüglich Einkommensteuer 2005 (Einkommensteuernachforderung in Höhe von € 4.005,74) erwuchsen vorerst in Rechtskraft. Mit…
…einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 9. November 2007. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2010 brachte der Beschwerdeführer ein Anbringen, bezeichnet als „Rückziehung meiner ArbeitnehmerInnenveranlagung 2006“…
…Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 5. Oktober 2006. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2010 brachte der Beschwerdeführer ein Anbringen, bezeichnet als „Rückziehung meiner Arbeitnehmerveranlagung“…
…Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 eingebracht. Auf Grund dieses Antrages erging der Einkommensteuerbescheid vom 14. August 2006. Dieser Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 30. November 2010 brachte der Beschwerdeführer ein Anbringen, bezeichnet als „Rückziehung meiner ArbeitnehmerInnenveranlagung“…