B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen W.W., (Bf.) wegen Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers vom 12. September 2013 durch das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln…
…Deutschland, Untervollmacht zur Vertretung in allen Mandaten, die Frau Rechtsanwältin Felicitas Niedermann im Rahmen ihrer Tätigkeit bei UnionTAX & LAW betreut hat oder betreut. Die Untervollmacht umfasst in der Vollmachtsurkunde näher dargestellte Befugnisse; eine Zustellvollmacht wird darin nicht angeführt. Am 11.11.2025 langte beim Bundesfinanzgericht…
… 97 BAO bekanntgegeben. Durch die Bekanntgabe ist der Bescheid rechtswirksam geworden und die materielle Rechtskraft eingetreten. Im selben Zeitpunkt ist der Entscheidungspflicht iSd § 284 Abs 1 BAO entsprochen worden. Damit ist die zu Grunde liegenden Säumnisbeschwerde rechtsgrundlos geworden. Zulässigkeit einer Revision Zur Entscheidungsfindung war keine…
…und das Beschwerdeverfahren ist beendet. Zur Zulässigkeit einer Revision Da sich die Rechtsfrage der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurücknahme des Vorlageantrages unmittelbar aus dem Gesetz ( § 256 Abs.3 iVm § 264 Abs.4 lit.d BAO ) ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor…
…Abs. 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (6) Partei im Beschwerdeverfahren ist auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Mit elektronischem Eingang vom 12.1.2022 teilte das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Panzer, Praterstraße 9 Tür 6, 1020 Wien, über dessen Beschwerde vom 11. Mai 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 / iVm § 264 Abs 4 lit d BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall sind die zu klärenden Rechtsfragen durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 16.12.2014…
…wenn die Frist (Abs. 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (6) Partei im Beschwerdeverfahren ist auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Das Finanzamt hat am 10. Februar 2025 sowie am 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
…beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die gegenständliche Entscheidung weicht nicht von der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO ab. Die Entscheidung hing im Wesentlichen von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP in der Beschwerdesache Dr. Bf., vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 23.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 21. Juni 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA Y. vom 13.06.2013, betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 18. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Oktober 2025 betreffend die Abweisung des Antrages auf Aussetzung gem…
…Laienrichter ***, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, und die fachkundige Laienrichterin ***, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin ***, in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 in der Sitzung am 28. März 2017 nach…
…2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (6) Partei im Beschwerdeverfahren ist auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Das Finanzamt hat 28.08.2025 den säumigen Bescheid (Beschwerdevorentscheidung) erlassen und dem Bundesfinanzgericht…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Einstellung des Verfahrens unmittelbar aus § 284 Abs. 2 BAO ableiten lässt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor, der gemäß Art 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt…