…jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht…
…bis 2002 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer die Jahre 1999…
…Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Beim Vollzug des Artikels 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex…
…1 UZK hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Gemäß Abs.2 leg. cit. setzen die Zollbehörden die Vollziehung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden…
…welcher er einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung der vorgeschriebenen Abgabenbeträge verband. Mit Bescheid vom 6. Juni 2012 wies das Zollamt X das als Aussetzungsantrag gemäß Artikel 244 ZK gewertete Ansuchen ab, da keine begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestünden. Mit Schriftsatz…
…der deutschsprachigen Ausgabe ABlEG Nr. L 79 vom 1. April 1993, lautet: "Durch Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen…
…Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Beim Vollzug des Artikels 244 ZK sind die nationalen Bestimmungen des § 212a BAO anzuwenden, soweit der Zollkodex…
…In der Begründung wird unter Hinweis auf die am selben Tag ergangene Berufungsvorentscheidung ausgeführt, man habe weder begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung noch Anhaltspunkte für das Vorliegen eines unersetzbaren Schadens. Mit der genannten Berufungsvorentscheidung vom 20.06.2011 wies das Zollamt die…
…244 ZK wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…
…die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vor, er sei geschäftsführender Gesellschafter von V. Das Zollamt habe im Bescheid vom 7. Juli 2014 erneut übersehen, dass es sich bei "B" und "E" um ein und dieselbe Gesellschaft handelt. Aus dem Handelsregisterauszug ergebe sich, dass die Firma der…
…die Rechtsfrage in der Hauptsache zu beurteilen und zu lösen ist. Aufgabe des [Einhebungs-]Aussetzungsverfahrens ist es nicht, die Rechtsmittelentscheidung vorwegzunehmen (Ritz, BAO5, § 212a Tz 9), sondern im Sinne des Art 244 ZK zu prüfen, ob begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen…
…kann. Angesichts des allgemeinen Interesses der Union, ihre Eigenmittel schnellstmöglich zu erheben, sieht Art. 45 Abs. 2 UZK vor, dass die Einlegung eines Rechtsbehelfs nur dann die Aussetzung der Vollziehung bewirken kann, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder wenn dem…
…die aushaftenden Beträge bei der Primärschuldnerin überhaupt noch eingebracht werden könnten. An der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen Bedenken. Insgesamt wird der Bescheid wegen mangelnder Sachverhaltsermittlung, Begründungsmangel als auch unrichtiger rechtlicher Beurteilung zur Gänze angefochten. Mit dem angefochtenen Haftungsbescheid wird der Einschreiter für eine Abgabenschuld…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Die Aussetzung der Vollziehung…
…die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Die Aussetzung der Vollziehung…
…hat die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung keine aufschiebende Wirkung. Die Zollbehörden setzten gemäß Art. 45 Abs. 2 UZK jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein…
…ZK wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzten jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen…
…wobei die Aussichten der Beschwerde anhand des Beschwerdevorbringens zu prüfen sind (vgl dazu VwGH 26.2.2004, 2003/16/0018). Nach Artikel 244 ZK ist die Vollziehung auszusetzen, wenn entweder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer…
…der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. Nach Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß § 212a Abs.1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der…
…der Berichtigung ABlEG Nr. L 79 vom 1. April 1993, (Zollkodex-ZK), wird die Vollziehung einer angefochtenen Entscheidung durch Einlegung des Rechtsbehelfs nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen die Vollziehung der Entscheidung jedoch ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen…