IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
…vorliegenden Beschwerdefall die in Art. 25 Abs. 4 UStG 1994 normierten Rechnungslegungspflichten nicht erfüllt sind und somit es für den letzten am Dreiecksgeschäft beteiligten Abnehmer mangels eindeutigem Hinweis auf der Rechnung nicht erkennbar war, dass die Steuerschuld auf ihn übertragen wird, war die Beschwerde als…
…die Einstufung des Umsatzes deshalb schwierig, weil die auf diesen Umsatz entfallende Mehrwertsteuer auch von einer nichtsteuerpflichtigen Privatperson zu entrichten ist, für die die Erklärungs- und Rechnungslegungspflichten nicht gelten, so dass sich eine spätere Überprüfung dieser Person als unmöglich erweist. Im Übrigen kann die Privatperson…
…die Einstufung des Umsatzes deshalb schwierig, weil die auf diesen Umsatz entfallende Mehrwertsteuer auch von einer nichtsteuerpflichtigen Privatperson zu entrichten ist, für die die Erklärungs- und Rechnungslegungspflichten nicht gelten, so dass sich eine spätere Überprüfung dieser Person als unmöglich erweist. Im Übrigen kann die Privatperson…
…die Einstufung des Umsatzes deshalb schwierig, weil die auf diesen Umsatz entfallende Mehrwertsteuer auch von einer nichtsteuerpflichtigen Privatperson zu entrichten ist, für die die Erklärungs- und Rechnungslegungspflichten nicht gelten, so dass sich eine spätere Überprüfung dieser Person als unmöglich erweist. Im Übrigen kann die Privatperson…
…des Umsatzes ist auch deshalb schwierig, weil die auf ihn entfallende Mehrwertsteuer auch „Privatpersonen“ zu entrichten ist, für die die Erklärungs- und Rechnungslegungspflichten nicht gelten. Um unter diesen Bedingungen einen Umsatz als innergemeinschaftlichen Erwerb einstufen zu können, ist es erforderlich, eine umfassende Beurteilung aller objektiven…
Am 12.3.2004 ging der Magistrat der Stadt Wien davon aus, dass der Bf. nur 10 Betten vermiete, eine Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung stattfinde und keine gewerbliche Betriebsanlage vorliege (Verhandlungsniederschrift betreffend Überprüfung der Betriebsanlage vom 12.3.2004). In den laut Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde des Beschwerdeführers BF, WOHNANSCHRIFT gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See, 5600 St. Johann, Hans Kappacher-Straße 14, vertreten durch Dkfm. Hermann Rohrmoser betreffend die…
…vgl. auch § 190 UGB, wonach der Unternehmer Bücher zu führen und in diesen seine unternehmensbezogenen Geschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen hat); für rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, wie die gegenständliche Kapitalgesellschaft (Rechnungslegungspflicht kraft Rechtsform; § 189 Abs. 1 UGB iVm …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden_A, den Richter_B sowie die fachkundigen [...] in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 27. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 12. August 2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat zzaa 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Gerald Daniaux und die fachkundigen Laienrichter Wolfgang Baur und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Reinigungsdienstleister, whft. XXX, vertreten durch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Michael Schrattenecker und die fachkundigen Laienrichter Dr. Walter Zisler und Mag. Robert Soder in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Gesellschafter, whft. XXX, vertreten durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache P-2 und P-3, beide A-1, beide vertreten durch Bichler Zrzavy Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Weyrgasse 8, 1030 Wien, als Rechtsnachfolgerinnen der Verlassenschaft nach P-1, über die Beschwerde…
…gegenständlichen Betrieb deutlich weniger Entgelte als in den beiden Vergleichsbetrieben vereinnahmt worden sein sollen. Es wurden auch entgegen der Ankündigung in der Beschwerde keinerlei Aufzeichnungen über die Entgelte, zu deren Führung die Lu***** GmbH nach § 16 VGSG sowie als rechnungslegungspflichtige Unternehmerin gesetzlich verpflichtet (§ 190 UGB, …
Während der auch für das abgabenbehördliche Verfahren geltende Ablehnungstatbestand der Verschleppungsabsicht eine mitunter schwierige Feststellung der subjektiven Tatseite erfordert und die mutmaßliche Verschleppungsabsicht je nach Einzelfall in einem Spannungsverhältnis zur amtswegigen Ermittlungspflicht nach § 115 Abs. 4 BAO steht (zB VwGH 09.10.2016, Ra 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B C GmbH, *****Adresse*****, nunmehr Adresse_neu, vertreten durch Interfinanz WirtschaftstreuhandgesmbH, 2442 Unterwaltersdorf, Bahnstraße 4, vom 21.20.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K.L in der Beschwerdesache F.H vertreten durch P.F Rechtsanwälte GmbH, A.Str 11/3/4, St gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 26.01.2012 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache von Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Winkler, Rechtsanwalt, Ditscheinergasse 2/4, 1030 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 11. März 2022 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache RA, als Masseverwalter des BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag Wolfgang Winkler, Ditscheinergasse 2, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien…