…Ergänzungen der Fachgutachten KFS-RL 2 und 3 über die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung von Abfertigungs- und Pensionsverpflichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes" vom 5. Mai 2004. 5.1. Im Fachgutachten Nr. 80 ("Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes") wird unter Pt…
…zur Verfügung gestellt würden. Diese Vorgehensweise sei dem Finanzamt seit Jahrzehnten im Rahmen der Abgabenerklärungen und Jahresabschlüsse vorgelegt worden. Insbesondere seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes 1990 sei die Inanspruchnahme der Sofortabschreibung gemäß § 13 in den Bilanzen zusätzlich gesondert als unversteuerte Rücklage ausgewiesen, sodass dem Bilanzleser die…
…zur Verfügung gestellt würden. Diese Vorgehensweise sei dem Finanzamt seit Jahrzehnten im Rahmen der Abgabenerklärungen und Jahresabschlüsse vorgelegt worden. Insbesondere seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes 1990 sei die Inanspruchnahme der Sofortabschreibung gemäß § 13 in den Bilanzen zusätzlich gesondert als unversteuerte Rücklagen ausgewiesen, sodass dem Bilanzleser die…
…sondern Kapital zurückgezahlt wurde. Ein derartiger Nachweis müsse "auf welche Weise immer" erbracht werden. Seit Inkrafttreten des Rechnungslegungsgesetzes sei die Nachweisführung erleichtert, da seitdem ohne Schwierigkeiten zwischen erwirtschaftetem Gewinn und von außen zugeführtem Kapital unterschieden werden könne, zumal Einlagen als Kapitalrücklagen auszuweisen seien: "Soweit der…
Im Rahmen der Privatautonomie steht es den Organen einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich frei, zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu wählen (Finanzierungsfreiheit). Umfasst ist davon auch die Hingabe von verzinstem oder unverzinstem Fremdkapital durch den Anteilseigner zB in Form von Gesellschafterdarlehen. Eine Umqualifikation in steuerliches Eigenkapital kann nur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch ÖBUG Dr Nikolaus Wirtschaftstreuhand KG , St.-Veit-Gasse 8, 1130 Wien, über die Beschwerde gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 5. Mai 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. az dk über die Beschwerde vom 11.2.2013 der Bf GmbH gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Stadt vom 11.12.2012 betreffend KESt 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der bekämpfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 22.06.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Oststeiermark vom 02.06.2015, betreffend Körperschaftsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes liegen verdeckte Gewinnausschüttungen vor, wenn Kapitalgesellschaften ihren Gesellschaftern Vermögensvorteile zuwenden, die ihrer Einkleidung nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind, ihre Wurzel aber in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1974, 1157/72…
3. Aufgrund des Trennungsprinzips werden Rechtsgeschäfte zwischen dem Anteilsinhaber und der Körperschaft ertragsteuerlich grundsätzlich als solche anerkannt. Dies gilt auch für Darlehens- und sonstige Fremdfinanzierungsverträge, die dazu führen, dass auf der Ebene der Körperschaft - nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen - abzugsfähige Zinsen oder sonstige Finanzierungskosten entstehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.L in der Beschwerdesache Arge M.L, vertreten durch BR m.b.H., O.Str 27, 12sd S.L, über die Beschwerde vom 19.03.2014 gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes S.L…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Untere Hauptstr 10, 3150 Wilhelmsburg an der Traisen, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08.08.2013…
| 100 % | 9.745 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/10) | 07.12.2017 | 100 % | 5.330 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35/ 9 und 11) | 07.12.2017 | 100 % | 18.800 € | ***Rechnungsausstellerin-A*** (OZ 35…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. G.T in der Beschwerdesache AR.B, vertreten durch KWI Gesellschaft m.b.H., F Straße 27, A.L, über die Beschwerde vom 19.03.2014 gegen den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 Bundesabgabenordnung (BAO) des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerden der A-GmbH, vertreten durch die Resultatio Steuerberatung GmbH, Gratweiner Straße 8, 8111 Gratwein-Straßengel, vom 07.05.2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23.03.2015 betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache XY, über die Beschwerden vom 22.12.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 13.12.2016 betreffend Einkommensteuer für 2012 und 2013 zu…
Es ist daher zusammenfassend davon auszugehen, dass die Bf. im Jahr 2007 Leistungen an die slowakische Schwestergesellschaft erbrachte, obwohl sie von Anfang an nicht mit der Einbringlichkeit der darauf resultierenden Forderung gerechnet habe (VwGH 23.2.2010, 2005/15/0148). Daher ist in wirtschaftlicher Hinsicht…
Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Die Ursache wird anhand eines Fremdvergleiches ermittelt (VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verdeckte Ausschüttungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1***, den Richter***2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH, Wagramerstraße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 15. 9.2010 gegen den…
Die Heranziehung zur Haftung ist eine Ermessensentscheidung, die im Sinne des § 20 BAO innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung des berechtigten Interesses des Bf…