IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 25.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24.11.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache b, adr, ort, vertreten durch vertr, adr, ort gegen den Bescheid des FA Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2011, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum 1-3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH-Gesellschaft, über die Beschwerde vom 19.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 17.03.2015 betreffend Umsatzsteuer zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
…Wahlrechts" setzt begrifflich voraus, dass die Regelung nicht von Amts wegen greift, sondern einer aktiven, formgebundenen Entscheidung des Erwerbers bedarf. Konsequent verneint der EuGH eine rückwirkende Ausübung durch spätere Rechnungsergänzung. Auch die Entscheidung d. EuGH, "Hans Bühler" (19.4.2018, C-580/16), - die einen…
…3 Abs. 8 zweiter Satz UStG 1994) nicht eintreten. Die im Jahr 2015 vorgenommene Rechnungsergänzung (siehe dazu den festgestellten Sachverhalt) vermag gemäß der Rechtsprechung des EuGH keine Rückwirkung auf die Streitjahre zu entfalten. Zum Vorbringen der steuerlichen Vertretung der Beschwerdeführerin, wonach gemäß einer im Jahr…
…Abs. 1 Z 3 lit. h UStG) ist den von der Mieterin gelegten Zahlungsanweisungen (siehe ua. "Rechnung 3" vom 30. März 2015), welche der Rechnungsergänzung iS § 11 Abs. 2 UStG dienen, zu entnehmen. Ergänzend wird angemerkt, dass entgegen dem Beschwerdevorbringen lediglich aus dem Umstand, dass…
…des ausdrücklich im Nachtrag zu den Rechnungen Nr. 25/11 und 26/11 aufgesetzten Schreibens von Notar Dr. D erfüllt bezogen auf die Angabe des Leistungsinhaltes die Voraussetzungen für eine gültige Rechnungsergänzung. b) Die Honorarnote Nr. 76/2011 von Rechtsanwalt Dr. P an den Bf…
…nicht von der Hand zu weisende Gegenbehauptung, dass die Rechnungsergänzungen von den Rechnungsausstellern stammten und mit den entsprechenden Firmenstempeln versehen wurden. Im Rahmen des finanzgerichtlichen Vorhalteverfahrens wurden der Beschwerdeführerin (Bf.) diese Bedenken nochmals mitgeteilt und sie eingeladen weitere Beweismittel vorzulegen, um den Erstattungsanspruch zu bescheinigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinABC in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse vertreten durch die WTH, AdresseII, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.04.2014, betreffend die Erstattung von Vorsteuern 10-12/2013, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch RAEGmbH, über die Beschwerde vom 01.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.11.2015, betreffend die Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch CONFIDA WTH GesmbH, Klagenfurterstr. 32A, 9300 St. Veit an der Glan, über die Beschwerde vom 21.05.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom…
Dass die ***1*** Umsätze des Jahres 2010 ursprünglich nicht versteuerte, was bei einer Betriebsprüfung offenkundig wurde und eine nachträgliche Verrechnung mit Umsatzsteuer aufgrund der Beanstandungen der Prüfungsorgane im Jahr 2012 nach sich zog, beweist noch nicht, dass die nachträglichen Rechnungen auch rechtsrichtig (im Hinblick auf…
Zum Hinweis der Vertreterin der Bf, dass die Geschäftsunterlagen der Bf beschlagnahmt worden sind: Tatsächlich sind die Geschäftsunterlagen der Bf im November 2001 beschlagnahmt worden. Dies hinderte die Bf jedoch keineswegs daran, Akteneinsicht in diese Unterlagen zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nie gestellt worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc, den Richter Mag. Wolfgang Tiwald, sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Barbara Bindhofer-Fally und Mag. Jörg Kargl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CURA Treuhand- und Revisions…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 22.6.2012, betreffend Vorsteuererstattung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TPG Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH & Co KG, Stadionplatz 2 Tür 3, 8041 Graz, über die Beschwerde vom 4. Oktober 2005 gegen die Bescheide…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 20.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.10.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache X., G., vertreten durch Höhr & Lepuschitz Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, 8020 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2012, betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2009 zu Recht…