…im Strafurteil um Betrug. Einkommensteuer: Auch verbotene oder unsittliche Betätigungen können einen Gewerbebetrieb begründen. So liegt grundsätzlich auch bei Prostitution, Zuhälterei, Bordellbetrieben, Rauschgifthandel, laufendem Verkauf gestohlener Gegenstände, Schwarzhandel, Hehlerei, verbotenem Devisenhandel und Verwertungshandlungen von Schmuggeltätigkeit ein Gewerbebetrieb vor. Voraussetzung für das Vorliegen eines Betriebes ist…
…ist, wie beispielsweise Prostitution. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit an sich verboten ist (Hehlerei, Rauschgifthandel, Schwarzhandel, Schlepperei). Der VwGH geht im Allgemeinen davon aus, dass auch widerrechtlich bezogene geldwerte Vorteile das Tatbestandsmerkmal der (Betriebs-)Einnahme erfüllen (vgl…
…wie beispielsweise Prostitution. Eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit an sich verboten ist (Hehlerei, Rauschgifthandel, Schwarzhandel, Schlepperei). Das bedeutet für den vorliegenden Beschwerdefall: Der Bf. steht auf den Standpunkt kein Unternehmer zu sein und auch keine gewerbliche Tätigkeit…